Zedler:Einlassen und Antworten
Erscheinungsbild
Einlassen und Antworten, ist, wann dem Beklagten erst nach gehaltenen ersten Termin, eine oder andere Exception kund worden, oder in dem ertheilten Bescheide und Urtheil die Kriegs-Befestigung nicht, sondern nur, daß er sich einlassen, und antworten solle, auferleget worden, so kann er mit seinen Exceptionibus noch gehöret werden.