Zedler:TEMPUS A NOBIS DEFINITUM
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TEMPUS A NOBIS DEFINITUM, heißt in denen Rechten, wenn und so offte diese Redens-Art vorkommt, eine gewisse und sonst schon bestimmte Zeit, binnen welcher dieses oder jenes nothwendig geschehen soll. Siehe übrigens Zeit (legale) desgl. Statutum Tempus, im XXXIX Bande, p. 1379, wie auch Schuldner, im XXXV Bande, p. 1451 u. ff.