Zedler:STATUTUM TEMPUS
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STATUTUM TEMPUS, heißt in denen Rechten eine gewisse bestimmte Zeit, binnen welcher dieses oder jenes unausbleiblich geschehen muß, als z. E. Bey Ansuchung der Restitution oder Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; desgleichen zu Hemmung oder Unterbrechung der Verjährung, u.s.w. Siehe auch Fatale, im IX Bande, p. 300 u. f.