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Zedler:Schöneck, eine alte unmittelbar Reichsfreye adeliche Familie in den Rheinlanden

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Schönefeld, Städte und Dörffer

Band: 35 (1743), Spalte: 788–789. (Scan)

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Literatur
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Schöneck, eine alte unmittelbar Reichsfreye adeliche Familie in den Rheinlanden, auf deren Stamm-Tafel Humbracht zuerst Gutta von Schöneck im Jahr 1064 setzet, welche Wilhelmen Brömser von Rüdisheim zur Ehe gehabt; die ordentliche Stamm-Reihe aber mit Johann von Schöneck im Jahr 1198 anfänget, der ein Groß-Vater worden a) Emmerichs, Domherrns zu Mayntz, welcher im Jahr 1288 zwar von den Canonicis zu Mayntz zum Ertz-Bischoff und Churfürsten war erwehlet worden; aber, nachdem der Pabst ihm zuwider, Gerhard, Graf von Eppstein, erwehlet worden war, zurück stehen muste. Er gelangte hernach im Jahr 1308 zum Bißthum Worms, und starb im Jahr 1318. b) Simons, der im Jahr 1267 Dom-Dechant des Ertz-Stiffts Mayntz, und im Jahr 1283 Bischoff zu Worms worden, und im Jahr 1291 mit Tode abgegangen. Er ward wegen seiner Frömmigkeit insgemein Omnium religiosorum speculum, d. i. Tugend-Spiegel aller Geistlichen genennet. c) Philipps, Domherrns und Cämmerers des weltlichen Gerichts zu Mayntz, welcher 1313 mit Tode abgegangen; und d) Cunonis des ältern, von dessen Söhnen einer gleiches Nahmens als Dom-Dechant zu Worms die Bischöffliche Würde erhalten, und nach 10 Jahren, nehmlich 1329, verstorben. Jahres darauf ward Udalricus von Schöneck Bischoff zu Augspurg; weil er es aber beständig mit Ludwigen, dem Bayer, hielt, so hatte er an Pabst Johannen XXII einen grossen Feind; er ward aber von dem folgenden Pabste, Benedicten II, confirmiret; doch genoß er dieser Würde nicht länger als 6 Jahr, und sein Bruder Heinrich folgte ihm 1336 in der Regierung. Dieser kauffte von obgedachten Ludwigen die vier Dörfer Göggingen, Memhingen, Weringen und Altingen. Er muste aber im Jahr 1348, weil nach Königs Ludovici, des Bayers, Tode Pabst Clemens VI ihm zuwider war, abdancken, und mit einer jährlichen Pension vorlieb nehmen. Unter den Domherren des Ertz-Stiffts Mayntz findet man noch verschiedene dieses Geschlechts, die etwan um diese Zeit mögen gelebet haben, als Conraden, Heinrichen, Hermannen, Philippen II, welcher letzte im [789] Jahre 1330 Dom-Herr worden; von den übrigen aber kan man, wegen Mangel sicherer Nachrichten, keine gewisse Zeit bestimmen. Im folgenden Jahrhunderte fienge sich dieses Geschlecht an, Herren von Schöneck und Ollbrück zugleich zu benennen. Es ist aber dasselbe im Jahre 1540 mit Georgen, männlicher Seits, und im Jahre 1572 mit Margarethen, seiner Tochter, einer Gemahlin Johannis von Nassau, weiblicher Seits abgestorben, und haben darauf die von Stein an der Lohn dieses Geschlechts-Wappen mit angenommen, Rheinischer Adel, Tab. 288. Ubrigens zehlet Knaut in Prodrom. Misniae auch die von Schöneck unter die von Adel in Meissen, und sollen sie in Thüringen das Ritter-Guth Cannewurff besitzen; er giebt aber davon keine weitere Nathricht, ob sie etwa von den obgedachten von Schöneck am Rheine ehemahls abgestammet.