Zedler:Schöneck, Schönegke
Schöneck, Schönegke, ein Städtlein im Voigtlande gegen Böhmen zu, dem Churfürsten zu Sachsen gehörig, ist Schrifftsäßig, und hat der Rath im Jahr 1655 die Ober-Gerichte käufflich überkommen; die Erb-Gerichte aber längst vorhero gehabt. Sonst hat diese Stadt dermassen herrliche Privilegia, als schwerlich bey einer Stadt [788] im gantzen heiligen Röm. Reiche anzutreffen, gestalt die Bürger von Carl IV im Jahr 1352 von allen und jeden Abgaben, sowohl Personal- als Real-Beschwehrden, befreyet, und nichts mehr als 5 Pfund Schwäbischer Heller in einem neuen höltzernen Becher dem Landes-Fürsten, wenn er in dieses Städtlein selbst kömmt, des Jahres nur einmahl offeriren dürffen, dahero auch bey denen Land-Tägen nichts weiter verwilligen, und sind diese Privilegia vom Jahr 1370 bis aufs Jahr 1694 von 5 Kaysern, 4 Fürsten, und 13 Churfürsten zu Sachsen confirmiret worden. Bey der Freundbrüderlichen Theilung ist dieses Städtgen sammt denen Schönbeck- und Auerbachischen Wäldern dem Churfürsten, vermöge eines Neben-Recessus von dem 14 Sept. 1658 reserviret geblieben. Das Schloß ist eingegangen, und dessen zugehörige Felder dem Rathe gegen einen jährlichen Zinß vererbet worden; hat aber ein Churfürstl. Jagd-Haus. Wabsts Churfürstenth. Sachsen p. 100. Beyl. Ludwigs Rel. MSt. T. X.