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Zedler:Sachsen, ein Hertzogthum

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Sachsen, Lat. Saxonia

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Sachsen, lat. Saxones

Band: 33 (1742), Spalte: 238–239. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|33|Sachsen, ein Herzogthum|238|239}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Sachsen, ein Hertzogthum|Sachsen, ein Herzogthum|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Sachsen, lat. Ducatus Saxoniae; Circulus electoralis Saxoniae, ein Hertzogthum, [239] welches gegen Osten an die Lausitz, gegen Norden an die Marck Brandenburg, gegen Süden an Meissen, und gegen Westen gleichfalls an Meissen, und an das Fürstenthum Anhalt grentzet. Dieses wird eigentlich der Chur-Kreis genennet, und gehöret also dem Churfürsten zu Sachsen. Das Churfürstenthum Sachsen, nebst den incorporirten Ländern, wird sonst in 7 Kreise eingetheilet, nemlich in den Chur-Kreis, den Thüringischen, den Meißnischen, den Leipzigischen, den Ertzgebürgischen, Vogtländischen und Neustädtischen. Die höchsten Geistlichen Gerichte darinnen sind der Kirchen-Rath, nebst dem Ober-Consistorio zu Dreßden, die Consistoria zu Leipzig und Wittenberg; die Weltlichen aber der Geheimde Rath, die Kammer, die Landes-Regierung, und das Appellations-Gerichte zu Dreßden, das Ober-Hofgerichte zu Leipzig, und das Hof-Gerichte zu Wittenberg.