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Zedler:Remiß, Remise, Remisse, Remessen

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Remiß, oder Remiß-Schreiben

Band: 31 (1742), Spalte: 553. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|31|Remiß, Remise, Remisse, Remessen|553|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Remiß, Remise, Remisse, Remessen|Remiß, Remise, Remisse, Remessen|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1742)}}


Remiß, Remise, Remisse, Remessen, Remissa, Rimessa, der Aufschub, die Wiedererstattung. Bey den Kaufleuten wird Remiß genennet der Rückwechsel im Geben oder Ubermachen und Zusenden der Gelder in Retour; ingl. das Geld, welches man so wohl vom Factor als andern Schuldnern vor übersendete oder verkauffte Waaren bekommet; ferner alle Gelder, so zum Einkauff oder sonst anzuwenden, übersendet werden. Sonst wird auch dieses Wort ordentlicher Weise von dem Gelde, Retour aber vom Gute oder Waaren verstanden. Endlich wird dieses Wort auch gebraucht für den Erlaß des Pacht-Geldes. Siehe auch Remittent, und Traßiren.