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Zedler:Ehegelder

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Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste
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Ehegelübde

Band: 8 (1734), Spalte: 341. (Scan)

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Literatur
* {{Zedler Online|8|Ehegelder|341|}}
Weblinks
{{Wikisource|Zedler:Ehegelder|Ehegelder|Artikel in [[Johann Heinrich Zedler|Zedlers’]] [[Grosses vollständiges Universal-Lexicon Aller Wissenschafften und Künste|Universal-Lexicon]] (1734)}}

Ehegelder, sind Gelder, welche adeliche Töchter aus dem Lehn zu ihrer Ausstattung erhalten, und die ihnen von ihren Brüdern müssen ausgezahlet werden. Spat.