Zedler:Ehebruch, die Befleckung eines andern Ehe-Bettes
Ehebruch, ist die Befleckung eines andern Ehe-Bettes, da eine eheliche Person des Bundes, welchen sie mit ihrem Ehegatten gemacht hat, muthwillig und freywillig vergiffet, und an demselben untreu wird, indem sie entweder mit fremden Personen, sie mögen [341] ehelich oder ledig seyn, sich fleischlich vermischet, oder ihnen mit Worten und Wercken etwas böses zumuthet, oder in ihrem Hertzen mit ihnen die Ehe bricht. Dieses Laster rühret Theils vom Satan, welcher seine Lust und Freude an aller Unzucht und Unreinigkeit hat, worzu auch der Ehebruch gehöret, Luc. 11, 24. Theils von der verderbten Natur des Menschen, welche voller sündl. Unreinigkeit und böser Lüste ist. Prou. 9, 17. Ist eine Tod-Sünde und verdammet Leib und Seele, Leu. 18, 20. cap. 20, 10. Num. 5, 20. &c. ist von GOtt ernstlich verboten, und aus viel wichtigen Ursachen zu vermeiden, Exod. 20, 14. Leu. 19, 29. c. 20, 10. c. 21, 7. 9. Deut. 22, 22. c. 23, 17. 18. &c. soll nicht allein durch Menschen mit zeitlicher Straffe am Leibe, Deut. 22, 22. sondern wird auch von GOTT mit ewiger Straffe an der Seelen, 1 Cor. 6, 9. c. 10, 8. Gal. 5, 19. Eph. 5, 5. ja auch an denen Kindern derer Ehebrecher gestraffet werden, Sap. 3, 16. 17. Deut. 23, 2. 2. Sam. 12, 15. 18. bringet offt ein gantzes Land in Schaden, Gen. 12, 17. Jud. 20, 4. daher wurden solche vor Alters Theils gesteiniget, Leu. 20, 10. Deut. 22, 22. Ezech. 16, 38. 40. Jo. 8, 5. Theils verbrannt, Gen. 38, 24. Theils Nasen und Ohren abgeschnitten, Ez. 23, 25. auch wohl gar am Feuer gebraten, Jer. 29, 22. der Ehebruch machet auch die weisesten Leute zu Narren, Hos. 4, 11. wie an Simson, David und Salomon zu sehen. Geistlicher Ehebruch ist die Abgötterey.