Zedler:Dilatio dejudicatoria
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Dilatio dejudicatoria ist, welche denen verurtheilten concediret wird, daß sie sich unterdessen zur Satisfaction des abgefaßten Urtheils praepariren, und dem gesprochnen Urtheil Folge leisten mögen. Damhoud Prax. Ciuil. 117. princ.