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Vom Rangau, ein Beytrag zur Geographie Frankens in den mittlern Zeiten

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Autor: Georg Wilhelm Dietz
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Titel: Vom Rangau, ein Beytrag zur Geographie Frankens in den mittlern Zeiten
Untertitel:
aus: Journal von und für Franken, Band 6, S. 548–577
Herausgeber: Johann Caspar Bundschuh, Johann Christian Siebenkees
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Entstehungsdatum:
Erscheinungsdatum: 1793
Verlag: Raw
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Erscheinungsort: Nürnberg
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Quelle: UB Bielefeld, Commons
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II.
Vom Rangau,
ein Beytrag zur Geographie Frankens in den mittlern Zeiten.


§. 1.

Der verstorbene Rector zu Windsheim, Herr M. Georg Wilhelm Dietz hat in acht Programmen die Geographie Frankenlandes in den mittlern Zeiten und verschiedene Gauen desselben erläutert. Diese Gelegenheitsschriften sind theils nicht hinlänglich bekannt geworden, theils haben sie sich bereits so selten gemacht, daß nur wenige Geschichtforscher sie vollständig besitzen werden. Daher schien es mir nützlich zu seyn, aus denselben einen freyen Auszug zu liefern, in welchem die Materien etwas besser in Ordnung gebracht würden, und die Übersicht dessen, was bereits über einige Fränkische Gauen entdeckt ist, erleichtert werden möchte. Künftige Forscher der gedruckten Urkunden und Archivare werden alsdann desto leichter gewahr werden, in wie ferne neue Entdeckungen hiezu sich machen lassen.

| Ich gebe dießmahl den Auszug aus dem I, III und V Programm, welche vom Rangau handeln, und schalte einige Anmerkungen ein, die ich meist aus dem Codice Laureshamensi diplomatico, aus der Bambergischen Deduction über Fürth (von 1774) und aus den Actis acad. Palatinae genommen habe.


§. 2.
Schwierigkeiten der Geographie Teutschlands in den mittlern Zeiten.
Die Geographie Teutschlands in den mittlern Zeiten hat überaus große Schwierigkeiten, da wir hier nicht einmahl einen Strabo, Ptolemäus, Plinius oder Pomponius Mela haben, aus welchen man schöpfen könnte. Die alten Namen der Länder, der Theile der Länder, der Districte und kleinern Bezirke haben sich geändert. Die Namen mancher Flüsse und Bäche, deren Kenntniß zur Bestimmung der Gauen so wichtig ist, sind theils verloren gegangen und in Vergessenheit gerathen, theils abgeändert worden. Die Gauen selbst hatten keine so bestimmten Gränzen, daß man ihren Umfang immer ganz genau angeben könnte, und waren ohnehin von sehr ungleicher Größe, vielleicht auch nicht zu allen Zeiten gleich groß.| Urkunden, Stiftungsbriefe, Lehenbriefe, Schenkungen, Kaufbriefe, sind fast die einzige Quelle der Geographie des Mittelalters und beschreiben oft die Gränzen eines Districts und die Lage eines Orts aufs genaueste. Diese gehen aber auch oft darin von einander ab, daß in der einen ein Ort zu diesem Gau gerechnet wird, der in einer andern, als in einem andern Gau liegend, angegeben ist. So wird z. E. Wielandesheim, ein Schwarzenbergisches Dorf, in einer Urkunde Ludwigs des Frommen von 822[1] zum Gollachgau gerechnet: und in einem Diplom eben dieses Kaisers von 823[2] zum Iphigau. Bey solchen gleichzeitigen Widersprüchen bleibt nichts übrig, als dasjenige anzunehmen, worin die meisten Urkunden übereinstimmen, und die Abweichung auf Rechnung der unwissenden Geistlichen zu schreiben, welche die Concipienten solcher Urkunden waren. Eben diesen haben wir auch die Verunstaltung mancher Örternamen in den Urkunden zu danken, so daß sie gar nicht mehr kenntlich sind, oder es doch ungewiß bleibt, welchen Namen| sie heut zu Tag führen.[3] Die äussern Aufschriften der Urkunden klären bisweilen in der vergleichenden Geographie der mittlern und neuern Zeiten manches auf:[4] man hat aber dieses Hülfsmittel noch selten genützt, und überall ist es doch nicht anwendbar. Eine Schwierigkeit entsteht auch daher, daß ein großer Gau mehrere kleine Gauen öfters enthält. Einige wichtige Regeln der Vorsicht hat ein erfahrner Diplomatiker aus den Fuldischen und andern Fränkischen Urkunden abstrahirt und in Meusels Geschichtforscher mitgetheilt,[5] welche kein Bearbeiter dieses Gegenstandes vernachlässigen darf. Hieher gehört auch noch die Bemerkung, daß die Archidiakonate, Decanate oder Ruralcapitel meist mit der Eintheilung der Gauen übereinstimmen.[6]


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§. 3.
Der Rangau ist verschieden vom Radenzgau.
Die meisten Gauen Teutschlands erhielten ihren Namen von größern oder kleinern Flüssen und Bächen, welche durch einen solchen District fließen. Der Taubergau hatte seinen Namen vom Tauberfluß; der Neckergau vom Neckerfluß; der Ohrengau oder Oringau von der Ohr oder Ohrn, welche mitten durchs Hohenlohische und bey Oehringen vorbey fließt; der Brettachgau von der Brettach, welche im Anspachischen nicht weit von Gerabronn entspringt, bey Amlishagen vorbey fließt, und im Rotenburgischen in die Tauber fällt; der Sulmannzgau von der Sulm; der Ehgau von der Ehe; der Mulachgau von der Maulach; der Kochergau vom Kocherfluß; der Craichgau von der Craich, welche von Heidelberg gegen den Necker zu fließt, und unterhalb Speyer in den Rhein fällt; der Huntegau vom Huntfluß, welcher aus dem Osnabrückischen kommt, bey der Stadt Oldenburg vorbeygeht, und sich in die Weser ergießt; der Fivelgau oder, wie ihn die Holländer nennen, Fivelingo, in der Provinz Gröningen, von der Fivel, oder wie sie jetzt heißt, Damster Diep, welche nicht weit| von der Stadt Gröningen entspringt, und in die Mündung der Ems sich ergießt.

Da die Gauen von Flüssen ihren Namen erhielten, und man auf den Karten keinen Fluß fand, von welchem der Name des Rangaus bequem hergeleitet werden konnte, so verfiel man auf die Fränkische Retzat, welche bey Bernheim entspringt, mit der nicht weit von Weissenburg herkommenden Schwäbischen Retzat bey Gemünd im Anspachischen sich vereinigt, und den Namen Redniz bekommt. Von dieser Redniz, welche im Mittelalter Retratenza, Rednitium, Radantia heißt, sollen die angränzenden Gegenden den Namen Radenzgau, Ratinzgau, Rednizgau, bekommen haben, und aus dessen Zusammenziehung der Name Rangau entstanden seyn.[7]

Folgendes könnte man anführen zur Bestättigung der Meinung, daß der Rangau vom Radenzgau nicht verschieden gewesen sey. Eckhart[8] erzählt aus dem Wirzburgischen Archiv, daß die Wenden, ein Slavisches Volk, besonders die Rednizwenden, an der Rednitz, dem Mayn, der Aurach (welche bey Herzogen-Aurach| und Frauen-Aurach vorbeyfließt) der Wissent, der Aisch, (welche beyde bey Forchheim in die Rednitz fallen) der Itsch (oder Itz) und Baunach sich niedergelaßen haben, wo heut zu Tag Erlang, Forchheim, Hallstatt, Bamberg, Oberheid, Baunach, Eltmann, Schlüsselfeld etc. Höchstatt liegt. Weil nun unter andern Flüssen der Wohnplatz dieser Wenden an den Aischfluß gesetzt wird, und die Rednitzwenden alle im Radenzgau gewohnt haben sollen, so könnte daraus zu folgen scheinen, daß der Radenzgau in der Gegend von Windsheim, wo die Aisch herkommt, zu suchen sey. Allein ich glaube nicht, daß man bey den genannten Flüssen die ganze Gegend von ihrer Quelle an bis zur Mündung verstehen dürfe; denn sonst wird der Wohnplatz der Rednitzwenden sich bis nach Vogtland, nach Thüringen, (woher die Itz kommt,) und bis an den Ausfluß des Mayns in den Rhein erstrecken, welches gewiß unrichtig ist. Es wird also derselbe vielmehr auf die Mündungen dieser Flüsse, den Mayn ausgenommen, eingeschränkt werden, und nur der Strich Landes, wo der Mayn durchs Bambergische fließt, verstanden werden müssen. Die Gegend, welche der Quelle des Aischflusses näher ist, kann also einen| andern Namen gehabt haben, und mußte nicht nothwendig zum Radenzgau gehören, sondern konnte einen Theil des Rangaus ausmachen. Sehen wir die 14 Kirchspiele der Rednitzwenden, so wie sie Lorenz Friese[9] angibt, näher an, so zeigt sich, daß man sie mit Recht zum Radenzgau rechnete. Lonnerstadt, Wachenrode, Mühlhausen, waren, laut ausdrücklicher Urkunden, die Sitze der Rednizwenden. Erlang, Vorcheim, Bruck, Hallstadt, Bamberg, Baunach, Höchstadt, Schlüsselfeld, Haßlach, Oberhaidt und Geiselwindt, beruhen auf Friesens Conjectur, passen aber alle in den Radenzgau, indem sie von der Mündung der Aisch und Rannach, und der Gegend, welche die Aisch bis nach Rietfeld berührt, entfernt sind. Nach der Bambergischen Deduction über Fürth ist es auch diplomatisch erweislich, daß Vorcheim, Hallstadt, Höchstadt, und Haßlach im Radenzgau lagen.
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Lorenz Friese[10] hat bereits den Rangau vom Radenzgau unterschieden. Er erzählt,[11] daß im J. 1000 durch eine Schenkung K.| Otto III. vom Rangau, nicht vom Radenzgau, ein großes Stück zum Wirzburgischen Bistum gekommen sey, welches in der Folge durch Abwechslung an die Grafen von Rotenburg an der Tauber und nach derselbigen Abgang eines theils zum Reich, eines theils an andere Grafen, und zuletzt an die Burggrafen von Nürnberg gelangte.
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Daß der Rangau nicht einerley mit dem Radenzgau oder Rednitzgau war, beweist vornämlich eine Urkunde K. Arnulfs vom J. 889[12] welche den Rangau und Radenzgau sehr deutlich von einander unterscheidet. In derselben werden dem Stift zu Wirzburg die Zehenden von den eigenthümlichen Gütern des Königs gegeben, welche er zu Riedfeld (Reodfeldae) in pago Rangeue, zu Ickelheim, Bernheim und insonderheit zu Halagestadt in pago Radanzgeue hatte. Das letztere ist Hallstadt im Bistum Bamberg, wo die Redniz in den Mayn fällt, welches auch zu den XIV Wendischen Pfarren gehörte, die unter der Wirzburgischen Diöces standen.[13] Es ist dasselbe auch von Rietfeld,| bey Neustadt an der Aisch,[14] und von andern Orten des Rangaus, deren Lage gewiß ist, zu weit entfernt, als daß es zum Rangau gehören könnte.
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Die Verwandlung des Namens Radantia in Ranna hat keine Wahrscheinlichkeit. Die Annales Laurisham.[15] nennen die Schwäbische Rezat, welche Carl der Gr. 792 mit dem Altmühlfluß vereinigen wollte, Radantia, nicht Ranna. Die Wenden, welche Carl der Gr. aus ihren Sitzen an die Rednitz versetzte, um das Land anzubauen, heissen nicht Ranwinidi, sondern Radanzwinidi.[16] K. Heinrich II wollte seinem neu errichteten Stifte zu Bamberg nicht den Rangau, sondern den Radanzgau unterwerfen, welcher vorhin zur Eichstätter Diöces gehörte, welches unter dem Eichstättischen Bischoff Megingoz zwar nicht zu Stand kam, aber doch unter dem Bischoff Gundachar.[17] Eichstätt hatte im Rangau keine Diöcesanrechte, welche es einem andern überlassen konnte, und Bamberg| erhielt in demselben keine Rechte. Falkenstein[18] gibt zwar auf seiner Karte dem Rangau eine zu weite Ausdehnung, erstreckt ihn aber doch nicht bis an die Pegniz und an das rechte Ufer der Rednitz.

Die Urkunde Carlmanns von 740 ist um so wichtiger, weil in derselben die Gränzen der Wirzburgischen Diöces, welche dem ersten Bischoff Burcard übergeben wurde, bestimmt werden sollte. Es mußten also Örter und Kirchen genau angegeben werden. Und dieß ist geschehen, indem bemerkt wird, in welchem Gau sie lagen. Jene Urkunde hat Ludwig der fromme und Arnulf im 9ten Jahrhundert bestättigt, und den Rangau vom Radenzgau fleißig unterschieden.

Man kann auch nicht einwenden, daß vielleicht zu Ende des X Jahrh. (997) der Rangau und Radenzgau für einerley gehalten worden seyen, wenn sie es gleich noch nicht im 8ten und 9ten Jahrh. waren. Dieß wird das unten vorkommende Verzeichniß aus dem Kloster Heilsbronn widerlegen, in welchem die Einkünfte und Zehenden aus dem Rangau sorgfältig abgesondert sind, von den aus dem Radenzgau erhebenden. Ein Kornschreiber| des Klosters konnte und mußte aber dieß genau wissen, wo er seine Einkünfte zu erheben habe.


§. 4.
Woher hat der Rangau seinen Namen?
Die Teutschen legten einer Gegend lieber einen Namen von einem kleinen Bach, als von einem großen Fluß bey. Dieses Verfahren war auch allerdings zweckmäßig, wenn von dem Namen eines kleinen Districts die Frage war, weil kleine Flüsse und Bäche einen solchen Bezirk genauer und charakteristischer bezeichneten, als ein großer Fluß, der durch mehrere Länder und verschiedene Districte fließt. So bekam der Hennegau seinen Namen von dem kleinen Fluß Haisne, obgleich größere durch denselben fließen; der Speyergau vom Flüßchen Speyerbach; der Gollachgau in Franken von der Gollach; der Iphigau von kleinen Bach, die Iph. Eben dieß ist der Fall mit dem Rangau. In der Gegend von Windsheim ist ein kleiner Bach, welcher noch jetzt die Rannach heißt. Er ist in den Landkarten lange nicht sichtbar gewesen, bis er endlich 1760 in der Homännischen Karte von Windsheim, obgleich ohne seinen Namen, abgebildet worden ist. Dieses| Flüßchen entspringt in dem Onolzbachischen Oberamt Uffenheim bey Pfaffenhofen. Nicht weit von dessen Quelle ist eine Mühle, die Rannemühl, richtiger die Rannachmühle, genannt. Von da fließt derselbe am Dorf Wiebelsheim vorbey, und treibt fast mitten zwischen dem Dorf Schwäbheim und der Stadt Windsheim, die kleine Windsheimer-Mühle. Etwan eine Viertelstunde von Windsheim, auf dem Weg nach Illesheim, geht über denselben eine steinerne Brücke, und unfern derselben fällt er in den Aischfluß. Der Strich Landes auf der linken Seite der Rannach heißt noch jetzt die Ranne, und wird in allen Kaufbriefen über Felder, in dieser Gegend gelegen, also genennt. Der Bach selbst hat wahrscheinlich vom Rinnen seinen Namen erhalten.


§. 5.
Von dem Umfang, den Gränzen des Rangaus, und den Orten, welche zu demselben gehörten.
Aus den Bambergischen Urkunden wird in der vertheidigten Landeshoheit des Bistums Bamberg über Fürth[19] der Umfang des Rangaus also bestimmt: Dieser Ostfränkische Pagus faßte in sich jenen District| Landes, welchen der Fränkische Retzatfluß schon von seiner Quelle an, zwischen Markbergel und Dachstetten, bis Petersgmünd, und von da an, die Rednitz genannt, so weiters bis zu dem ehemahligen Einfluß des Seebach-Bachs in die Rednitz, oberhalb und nahe bey Merendorf (einem in dem Rednitzgau gelegenen Gränzort) umfliesset und beschränket, von hier aber der nur bemerkte Seebach-Bach bis zu seinem Ursprung, und so weiters der Aurachfluß bis zu seiner Quelle, von da an aber, und in der Gegend von Dottenheim, der Aischfluß, bis zu seinem Ursprung, anspühlen und umgränzen.

Dieser Pagus ist gegen Morgen von dem Baierischen Pago Nordgau, gegen Abend von den Ostfränkischen Pagis Gollachgau und dem obern Sualefeld, gegen Mittag von dem untern Sualefeld, und gegen Mitternacht von den Ostfränkischen Pagis Hegau und Radenzgau gänzlich eingeschlossen.

In diesem Rangau befanden sich folgende namhafte Praedia und Castra:

1) Das weitläuftige Praedium Buochinebach (Büchenbach) an der Rednitz nicht weit von Frauenaurach, welches K. Otto| III. 996 dem Erzstift Mainz übertragen,[20] K. Heinrich II. aber, nach einem mit diesem Erzstift getroffenen Tausch, dem Hochstift Bamberg 1008 auf alle künftige Zeiten gegeben hat. Dietz glaubte, der Concipient der Ottonischen Urkunde habe den Rangau und Radenzgau verwechselt, oder es sey Buchheim an Bach gemeint, welches bey Windsheim, also im Rangau wirklich liegt. Allein die 3 Bamberg. Urkunden von 1008 haben diesen Zweifel.

2) Das Praedium Vraha, welches das heutige Herzogenaurach, Frauenaurach, Mönchaurach, und so weiter die daselbst herumliegenden Ländereyen in sich begriffen hat.

3) Das Praedium Cenna, (jetzt Langenzenn, Oberzenn und Unterzenn mit andern dahin gehörigen Ortschaften.)

4) Das Castrum Farrenbach, (Burgfarrenbach.)

5) Farrenbach superior und inferior (Ober- und Unterfarrenbach.)

6) Fuhrberg superior und inferior (Ober- und Unterfürberg.)

| 7) Das Bannum, oder der mit folgenden Gränzen in einer Urkunde von 1070 bestimmte Wildbann:

„De confluentia Retnezae et Vrae iuxta Vram sursum usque in Hamerbach, sursum autem Hamerbach usque ad ortum eius inde vero versa via et circumsepta Manncouua usque in Massenbach. Inde autem deorsum usque in Eiscam circa Eiscam autem deorsum. Vsque in Methebach. Sursum itaque iuxta Methebach usque ad ortum eius. Et inde versa via usque in Lindbach. Iuxta Lindbach autem deorsum usque in Eberam. Deorsum itaque iuxta Eberam ad Retnezam. Et inde sursum circa Retnezam in Lindenbach. Lindenbach autem sursum usque ad ortum eius. Et inde Ruosenbach. Iuxta Ruosenbach vero deorsum usque in Truobam. Circa Truobam autem sursum in Heingisesbach. Inde vero sursum, usque ad ortum eius. Et inde in Suabam iuxta Suabam quidem deorsum usque ad Retnezam et inde usque ad Vra tradidimus.“

8) Das von Bischoff Otto von Bamberg gestiftete Kloster Halesbrounnen, (Heilsbronn). Hierüber will ich noch in der Folge einige Bemerkungen beybringen.

9) Das Castrum Abinberg, (Abenberg) welches ein Bambergisches Lehen gewesen. Ob dieß zum Rangau gehörte, wird künftig| in einer andern Abhandlung untersucht werden.

Unter die im Rangau gelegenen Orte gehörte, nach Dietzens Bemerkung,

1) Windsheim. Dieß beweist die Urkunde K. Ludwigs des frommen vom J. 827, in welcher er die 740 von Carlmann, dem Bruder Carls des Gr. bey Stiftung des Bistums Wirzburg dem H. Burchard geschehene Schenkung der basilicarum bestättigt.[21] Unter diesen Kirchen befindet sich auch die basilica S. Martini in villa Windesheim in pago Ranigewe. Eben dieß sagt Arnulf in einer Urkunde von 889.[22] Hierunter wird die ehedem dem H. Martin gewidmete Hauptkirche verstanden, wovon die Verwaltung der dem St. Martinsaltar geschehenen Schenkungen noch die Martinipfleg heißt. Der H. Martin war der gemeine Apostel, Patron und Beschützer der Franken, welcher erst später von H. Kilian verdrängt wurde, nachdem dieser wegen seiner Bekehrung der Franken in die Heiligenzahl aufgenommen worden. Diese Kirche wurde daher, statt| des Martins, dem H. Kilian, und dem Colonnatus und Tobnanus, dessen Gehülfen gewidmet – Hieraus erhellt auch zugleich das hohe Alter Windsheims. – Eine Lorscher Schenkungsurkunde[23] setzt auch die Villa Winedesheim in pago Rangowe. Kremer sieht sie als den Hauptort des Rangaus an, weil noch jetzt das über diesen Gau sich erstreckende Landcapitel von derselben den Namen hat.

2) Anspach. Aus einer Urkunde Ludwigs des Frommen von 837 erhellt dieß. In derselben bestättigt Ludwig, was schon zur Zeit Carls des Gr. der comes Hanrocus oder Henricus, dem Stift Wirzburg übergeben hatte, worunter sich auch der in pago Hrangavi gelegene locus in quadam filua, qui dicitur Onoltesbach befand.[24]

Eben diese Urkunde nennt

3) Bargilli, das ist Markbürgel bey Windsheim.[25]

| 4) Reodfelda, Riedfeld, (laut der vorhin angeführten Urkunde Arnulfs und des Fuldischen Mönchs Eberhard,) welches am linken Ufer der Aisch, gegen Neustadt über liegt.

Ferner gehörten dazu

5. Die Villa Tottenheim (Dottenheim) laut einer Lorscher Schenkungsurkunde.[26]

6. Die Villa Gullesheim, ebendaselbst[27] (Külsheim.) Auch der Fuldische Mönch Eberhard[28] gibt sie in pago Rangaw an.

7. Die Villa Hocheim, in einer Lorscher Urkunde[29] deren Name und Lage nach der heutigen Geographie nicht bekannt ist, so wie

8. Die Villa Temhusen, ebendaselbst[30]

9. Bernheim, (Burgbernheim,) nach dem Chron. Gottwicensi[31]

| 10. Suabheim, (Schwebheim) nach dem Fuldischen Mönch Eberhard. Nach eben desselben Angabe

11. Vrbaresheim, (Urfersheim)

12. Hoveheim, dessen heutige Lage und Name noch zweifelhaft ist; vielleicht eben der Ort, welcher in einer Urkunde von 1149 in der neuesten Eberach. Deduct. S. 248 vorkommt; ferner

13. Vrheim,

14. Wilantesheim und

15. Ritheim.

Die Breite des Rangaus erstreckte sich nach Dietzens Meinung von Anspach bis Windsheim, und reichte nicht weit über beyde Städte hinaus. In der Länge erstreckte er sich von der Quelle des Flüßchen Rannach, an dessen beyden Ufern, bis nach Neustadt an der Aisch. Diese Begränzung ist etwas enger, als die aus der Bambergischen Deduction angeführte, aber wahrscheinlich auch zu eng.

Mehrere kleinere Orte, welche in diesem Bezirk lagen, lernt man aus einem Verzeichniß der Heilsbronnischen Klosterämter kennen, welches Officium de Rangau hieß,| und gemeiniglich vom Kornschreiber in Administration berechnet wurde.[32]
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In diesem Officio de Rangau sind folgende Örter benennt: Bergel, Berghofen, Birkenfeld, Buchheim, Eckenbrechtshofen oder Ermezhofen, (wie Hocker sagt; allein beyde Orte sind verschieden) Ergersheim, Gattenhofen, (im Rotenburgischen) Hillesheim, Ipphofen, Ickelheim, Ippsheim, Kaubenheim, Kilchesheim, (jetzt Külsheim) Merlbach, Ottenhofen, Oberndorf, Pfaffenhofen, Suntheim, Sausenhofen,[33] Schwebheim, Scheckenbach, Westheim, Weigenheim, Windsheim, Windsheiming,[34] Urphersheim, Ulsenheim, Uttenhofen. – Unter diesen Orten gehört zwar Iphofen zum Iphigau; Ergersheim aber, Güllichsheim, und Weigenheim zum Gollachgau. Inzwischen waren vielleicht die Einkünfte aus diesen Dörfern nicht beträchtlich genug,| als daß deßwegen ein eigener Verwalter (granarius) hatte angestellt werden können, sondern man hielt es für bequemer, sie zum Officio de Rangau mit zu schlagen: oder der Iphigau und Gollachgau sind vielleicht als kleinere unter dem Rangau begriffene Gauen angesehen worden.
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Dieses Heilsbronnische Verzeichniß hält Dietz für sehr wichtig, um die Lage des Rangaus zu bestimmen. Die hier zum Rangau gerechneten Orte lagen alle in der Nachbarschaft von Windsheim, wo man also nach Dietzens Meinung auch den Rangau suchen muß. Da nun das Kloster Heilsbronn in vielen ihm näher gelegenen Orten z. E. Abenberg, Neuhof, Diedenhofen, Bondorf, Ketteldorf u. a. Einkünfte zu erheben hatte, so ist doch keiner derselben in der alphabetischen Reihe der zum Rangau gehörigen Orte genannt, welches, wie Dietz glaubte, hätte geschehen müssen, wenn der Rangau sich bis an die Rednitz erstreckt hätte. Heilsbronn selbst nebst diesen zuletzt genannten Orten habe aber wahrscheinlich zum Rednitzgau gehört. Rangau und Rednitzgau waren also verschieden, gränzten aber an einander. – In der Bambergischen Deduction finde ich freylich dafür| keinen Beweis, daß Heilsbronn zum Pago Rangau gehörte.
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Das Windsheiming, dessen im Heilsbronner Verzeichniß gedacht wird, ist wahrscheinlich aus Windsheimmin9 entstanden, welches Windsheim minus, klein Windsheim, hätte sollen gelesen werden. Die Abbreviatur 9, welche us bedeutet, konnte für g angesehen werden, und so entstand das Wort Windsheiming. Dieses Klein Windsheim war von der Reichsstadt Windsheim keine halbe Stunde entfernt; es ist jetzt aber von demselben nichts mehr vorhanden, als die klein Windsheim-Mühl, welche der Rannachfluß treibt. Daß daselbst ehehin eine kleine Kirche war, erhellt aus verschiedenen alten Urkunden, auf welche sich die Windsheimischen handschriftlichen Chroniken berufen. Daß daselbst auch einige wenige andere Wohnungen waren, ergibt sich aus dem folgenden. Klein Windsheim gehörte der adelichen Familie von Gailingen. Arnold von Gailingen verkaufte 1391 ein Gut an einen adelichen Windsheimer Bürger, Georg Kumpff. Dieses Kumpffische Geschlecht hat durch Freygebigkeit gegen Windsheim und verschiedene Kirchen sich berühmt gemacht. Einer der reichsten Bürger Windsheims und| durch viele fromme Stiftungen merkwürdig war zu seiner Zeit Peter Kumpff, dessen Vater Conrad bereits 1365 und seine Mutter, eine Gütlin, 1363 gestorben sind. Nachdem derselbe 1388 war in den Rath gewählt worden; vermachte er 1405 an den Spital zu Windsheim sein Gut, welches das Kumpfische Geschlecht zu Klein Windsheim besaß, und welches aus 50 Morgen an Äckern und Wiesen bestand, mit Einwilligung des Abbts zu Heilsbronn, von dem es zu Lehen ging. An eben dieses Spital wurde 1377 zwey Theile des Zehenden an der Gränze von Klein Windsheim von Friedrich Esel von Illesheim geschenkt, mit Einwilligung des Bischoffs zu Wirzburg, Gebhard, eines Grafen von Schwarzburg und Bruders K. Günthers, welcher in eben diesem Jahr jenen Zehenden ganz frey machte und allen seinen Rechten darauf entsagte. Daher mag es erfolgt seyn, daß, da der größte Theil der Güter, Äcker, Wiesen, Zehenden etc. an das Spital zu Windsheim gekommen war, die Gebäude daselbst nach und nach zusammen fielen, und bloß die Mühle übrig blieb.
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Herr Rector Dietz hat eine vom Burgermeister Schrag in Rotenburg ihm mitgetheilte Verkaufsurkunde von 1387| bekannt gemacht,[35] in welcher die Grafen von Hohenlohe der Reichsstadt Rotenburg das Schloß Endsee verkauft haben, und wo es heißt: „Unnd dartzu geben wir In auch zu kauffen Alle die Recht, Nüz, Völle, Gereichet, vnnd andere Zugehörungen, die wir von des Heil. Reichs wegen haben, an den hernach geschrieben Dörffern, Weylern, Hutten, vnnd Gutten gesucht vnd ungesucht, mit Nahmen zu Obern Nesselbach, Niedern Nesselbach,[36] Dietersheim, Tottenheim, Urfersheim, Külßheim, Westheim, Ottenhoven vnnd zu Bergel, vnnd was wir in dem Reingaw daselbst von dem Reich haben. Item zu Sawnsheim, Uffikeim, Herrnsheim, vnnd – zu Wygenheim, vnnd was vnter den Bergen von dem Reich haben.“ Aus dieser Urkunde lernen wir also noch mehrere im Rangau gelegene Orte kennen. Denn Reingau, wie es vielleicht durch einen| Schreibfehler heißt, ist nichts anderes als der Rangau; so wie Rengau eben denselben anzeigt.[37] Und der Verfasser der Urkunde hat sorgfältig Seinsheim, Iphisheim, Herrnsheim und Weigenheim vom Rangau abgesondert, weil sie nicht in demselben lagen. – Diese Urkunde beweist, daß der Name des Rangaus noch im XIV Jahrhundert fortdauerte.


§. 6.
Ob Schwabach im Rangau lag?

Falkenstein[38] rechnet die Stadt Schwabach zum Rangau, und beruft sich deßwegen auf eine Stelle bey Schannat[39] wo es heißt: Reginswint Comes tradidit sancto Bonifacio Rietheim, et Ritfeld, Suabaha, Suabheim, Vrheim, Vrbaresheim, Wielantesheim, Biergila, Hoveheim, et alia loca in pago Rangewe. Unter Suabaha versteht Falkenstein Schwabach, und rechnet es, vermög der letzten Worte, zum Rangau.

Allein 1) findet sich nirgends, daß Schwabach jemahls dem Stift Fuld gehört| habe. Es ist keine Spur vorhanden, wie Schwabach durch Kauf oder Tausch vom Stift Fuld weggekommen seyn soll. Daher hielt auch Oetter[40] dafür, daß Suabaha einen andern Ort, als die Stadt Schwabach bezeichne.

2) Die letzten Worte bey Schannat: et alia loca in pago Rangewe, bedeuten nicht nothwendig, daß alle in jener Tradition ausdrücklich angezeigte Orte im Rangau lagen, welches offenbar falsch wäre: denn Wilantesheim (wenn anders diese Lesart richtig ist) gehörte zum Iphigau, Hoveheim aber, wenn es Uffenheim bedeutet, zum Gollachgau. Das alia loca in pago Rangowe kann also mehrere andere im Rangau gelegene Orte anzeigen, welche vorher nicht sind genennt worden. Es müssen nicht nothwendig alle namentlich angeführte Orte jener Tradition im Rangau liegen. Wenn also Suabaha auch die heutige Stadt Schwabach anzeigt, so folgt nicht, daß dieselbe im Rangau lag.

3) Schannat wußte selbst nicht, was Suabaha und Suabheim bedeuten sollten. In descriptione veteris Buchoniae p. 404, wo er die heutigen Namen der Oerter am Rand bemerkt, nennt er Suabaha, Swapich, und| Suabheim, Schepheim; wodurch aber nichts erläutert wird, und woraus vielmehr erhellt, daß er selbst in Ansehung derselben ungewiß war.
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4) ist jene ganze Fuldische Traditions-Urkunde verdächtig. Die meisten Fuldischen Schenkungsbriefe, welche in dem Indiculo Ebirhardi Monachi in einen Auszug gebracht sind, sind in Schannats corpore traditionum Fuldensium bis p. 280 ganz abgedruckt. Die wichtige Schenkung des Reginswint findet sich aber nicht in extenso, da doch weit unwichtigere nach ihrem ganzen Inhalt mitgetheilt werden. Sie muß also nicht vorhanden gewesen, oder selbst Schannaten verdächtig vorgekommen seyn. Man müßte auch zeigen können, wie die genannten Örter von Fulda wieder in andere Hände gekommen. Rietfeld gehörte ums J. 895 zu den kaiserlichen Kammergütern Arnulfs.[41] Wie müßte dieß zugegangen seyn, daß es sieben Jahre vorher noch Fulda gehörte? Es müßte können angegeben werden, wie Wilantesheim schon seit einigen Jahrhunderten an die Herren von Seinsheim, oder die heutigen Fürsten von Schwarzenberg gekommen. Die Basilica S. Martini der villae Wilantesheim| kam ums J. 742 durch eine Schenkung Carlmanns an das Stift Wirzburg.[42] Diese Schenkung bestättigte 822 Ludwig der Fromme,[43] und 889 Arnulf.[44] Also hatte Fulda im J. 889 daselbst keine Rechte in geistlichen Sachen: man muß also zweifeln, daß es in weltlichen Sachen unter Fulda gehört habe.

5) Sollte aber auch jene Schenkung ihre Richtigkeit haben, so ist es doch nicht nothwendig, daß Suabaha die Stadt Schwabach anzeige. Im Werngau liegt noch ein anders Swabaha, wie aus einer Übergabsurkunde des Clerici Hlavalaeh erhellt.[45] Und unter n. 2 ist bereits gezeigt worden, daß nicht nothwendig der Ort Suabaha im Rangau liegen müsse.

6) Oetter[46] muthmaßt, daß Suabheim Schwebheim, Vrheim Ergersheim, Vrbaresheim Urfersheim, Biergila Markbergel sey. Wegen Ergersheim, glaubt Dietz,| möchte es noch zweifelhaft seyn, zumahl wenn dieser Ort ehehin Angarisheim hieß. Dann könnte aber auch, nach seiner Meinung, statt Wilantesheim Wibelsheim gelesen werden, welches in der Nähe jener Örter liegt.



  1. Eckhart in Comm. de rebus Franc. Orient. T. II. p. 178.
  2. ibid. T. I. p. 391.
  3. So hat Dechant Georgi in den Uffenheim. Nebenst. IV Th. S. 203 bemerkt, daß der Ort Burleswagen unter folgenden verschiedenen Gestalten in Urkunden vorkommt: Burleinschwab, Burklachwak, Burlougeskae, Burlougesvac, Burlogesvac, Burlesvac. S. l. c. S. 1148. 1149.
  4. Gatterers allgem. hist. Bibl. VIII B. S. 55.
  5. IV Th. S. 158.
  6. Acta acad. Palat. Vol. IV. p. 147.
  7. s. Hockers Suppl. I. Heilsbronn. Antiq. Schatz. II. S. 3. Chron. Gottwic. p. 734.
  8. in Comm. de reb. Franc. Orient. T. I. p. 507.
  9. S. 416
  10. Bey Ludewig in Script. Wirceb. p. 424.
  11. p. 450. 451.
  12. In Eckharti Comm. de rebus Franc. orient. T. I. p. 396.
  13. Lor. Friese in Ludewigs Geschichtschr. v. hist. Wirzb. S. 416
  14. s. Oetters III. Verf. einer Burggr. Gesch. S. 28-65.
  15. in Eckharti T. I. p. 749. 750.
  16. Eckhart. T. I. p. 802. T. II. p. 711.
  17. Ludewig Script. Bamb. T. I. p. 31. §. 60.
  18. Nordgauische Alterth. T. I. p. 91.
  19. S. 15.
  20. In D. Ioannis ad Serar. lib. V. p. 455. und Tom. II. in Chron. St. Steph. Mog. p. 515.
  21. Eckharti Comm. de reb. Franc. Orient. T. I. p. 391. T. II. p. 882.
  22. ibid. p. 396.
  23. Cod. Lauresham. T. III. p. 161.
  24. Kremers Geschichte des Rheinischen Franzien. S. 192. not. p)
  25. Eckhardi T. I. p. 796. T. II. p. 303.
  26. Cod. Lauresh. T. III. p. 160.
  27. T. III. p. 161.
  28. Bey Schannat. p. 288. n. 154.
  29. Cod. Lauresh. T. III. p. 161.
  30. l. c.
  31. Lib. IV. p. 735.
  32. Hocker in Supplem. zum Heilsbronn. Antiquit. Schatz. P. I. S. 3. hat dasselbe bekannt gemacht.
  33. Dieß findet sich nirgends, wenn es nicht Hausenhof ist. S und H konnten im Schreiben leicht verwechselt werden.
  34. Davon soll nachher noch besonders gehandelt werden.
  35. in Progr. III. de pago Rangaw. p. 34.
  36. Auch eine Urkunde von 1238 scheint Nesselbach zum Rangau zu rechnen. Hieraus schließt Hanselmann in der Forts. des Beweises, wie weit der Römer Macht eingedrungen, S. 355, daß der Rangau sich nicht nur durch einen Theil des Tubergowe gezogen, sondern auch bis in die beyden Hohenlohische Pagos Mulachgowe und Virgunda Waldau sich erstreckt, oder wenigstens an dieselbe gegränzt habe.
  37. Hanselmanns Fortsetzung des Beweises, wie weit der Römer Macht eingedrungen. S. 355. 356.
  38. in der Beschreib. der Stadt Schwabach.
  39. Corp. trad. Fuld. p. 288.
  40. Im III Versuch der Burggr. Gesch. S. 130.
  41. Oetters III Vers. der Burggr. Gesch. S. 60.
  42. Eckhart Comm. de reb. Franc. orient. T. I. p. 391.
  43. ibid. T. II. p. 178. 179.
  44. ibid. T. II. p. 711.
  45. in trad. Fuld. p. 88.
  46. im III Versuch der Burggr. Gesch. S. 60.