Verzeichniß über den Hochfürstlich-Limburgischen Hof- auch Civil- und Militär- dann Jagd-Etat
Hochfürstlicher Geheimerrath.[2]
Hofkanzler. S. T. Herr von Dressan, dermahlen ausser Activität.
| Herr von Hillebard, wirklicher Geheimerrath.Herr von Pfeiffer, wirklicher Geheimerrath, und Kammerpräsident, des Brandenburgischen rothen Adler Ordens Ritter.
Herr von Beauregard, Geheimerrath.
Herr Narstany de Weiß, Geheimer Secretarius.
Mons. de Bourg, Geheimer Archivarius.
Herr Koppstadt, Geheimder Hofrath, Lehenprobst in Styrum, und regierender Bürgermeister in der Reichsstadt Essen.
Herr Andreä Geheimer Hofrath, I. U. D. auch Kammerkonsulent.
Herr von Finger, Hof- und Appellationsrath.
Herr von Lieb, Hof- und Justitzrath.
Mons. de Gavarell, Hofrath in Brüssel.
Mons. Caramè, Kabinetsrath.
Herr Liberich, Lehen- und Kanzleyrath.
Herr Schaudich, Proceßrath in Erlang.
Herr Schneller, Kanzley-Secretarius.
Herr Andreä, Registrator.
Scherzer.
Seegner.
| Mons. de Jollival, Finanzrath.
Mons. Bonn, Finanzrath.
Mons. Merouville, Finanzrath.
Herr Marx, Kammerrath, und Rentmeister in Styrum.
Mons. Choisy, Expeditionsrath und Kabinets-Secretär.
Mons. Choisy, Commercienrath in Straßburg.
Mons. de Camelli, Commercienrath.
Herr Schneider, Hofkammer-Secretarius und Rechnungs-Revisor.
Mons. d’Alstein, Finanz-Secretarius.
Herr Freyschlag, Hofkammer-Registrator.
Herr Emanuel, Hof-Factor.
Herr Mändel, Kammer-Factor.
Dorwan.
Heyder.
S. T. Herr Baron von Stettner zu Grabenhof, des brandenburgischen rothen Adler Ordens Ritter.
Herr Baron von Koschenbar, Schloßhauptmann, und Staabscapitain, unter dem Husaren-Corps.
Herr Baron von Verny, Hof-Cavalier.
Herr Pater Lünnig, Hofprediger.
Leibmedicus. Vacat.
| Herr Tromp, Kammer-Fourier.
Mons. Neveu, Hof-Commissionaire.
Mons. Bonnot, Hof-Fourier.
Mons. Bouchot, Geheimer Kämmerer.
Mons. Tibaldi, Kammerdiener.
Mons. Moreau, Kammerdiener.
Herr Monden, Hofküchenmeister.
Herr Brennfleck, Mundkoch.
Jungf. Wallberin, Mundköchin.
Herr Gruber, Hofconditor.
Herr Hofmann, Hofkellermeister.
Herr Beckmann, Kellerschreiber.
Herrmann, Hofkeller.
Karl, Hofküper.
Herr Schneider, Hofiubelier.
Herr Buch, Hofapotheker.
Herr Pfitschler, Hofchirurgus.
Herr Lobegott, Hof- und Kanzleybuchdrucker.
Herr Bosch, Hofgärtner.
Herr Rösch, Hofmahler.
Herr Rendel, Hofbildhauer.
Herr Ruhl, Hofvergulder.
Schäffler, Hofknopfmacher.
Stroh, Buchbinder.
Höffling. Hutmacher.
Berthold, Mezger.
Eckert, Becker.
Sieler, Liefferant.
Kemmet, Schneider.
Gottschemer, Wagner.
Gaßner, Schuhmacher.
Bizl, Häfner.
Directrice de l’Academie de Musique, Madame Maria Theresia Sartori.
Mons. Sartori, Concertmeister.
Madame Tibaldi, Hofsängerin.
Herr Hammer.
Herr Holland.
Herr Detzer.
Herr Raab.
Herr Breith.
Herr Reiß, Iunior.
Herr Kozanner.
Herr Rostozill, Kammervirtuos.
Mons. Svita.
Herr Schaudig. Flauttraversisten.
Herr Hofmann.
Herr Enderesch.
Herr Gottschemer.
Herr Ostermeyer.
Herr Rickelmeyer.
Herr Moser.
Herr Reiß, Senior.
Herr Nagel.
Herr Lorenz Grenkel.
Herr Albrecht Grenkel.
Hoflautenmacher, Hohlmayer.
Intendant des Plaisirs, Chevalier de Bourzeis.
Vacat.
Mons. Jean Isidor Dupré.
Mons. Tylli, nebst denen zu dem Theater gehörigen Personen.
Mons. de Jevigny, Bauinspector.
Herr Scholl, Baumeister.
Herr Wagner, Ingenieur.
| Herr Karl, Hofzimmermann.
Herr Göß, Maurermeister.
Herr Zinner, Schlosser.
Herr Schneider, iunior, Kabinetsschreiner.
Herr Merz, Hofschreiner.
Herr Weiß, Forstmeister.
Herr Bergmann, Oberförster.
Herr Löblein, Hofjäger.
Herr Löblein, iun. adiunctus.
Herr Steigmann, Hofjäger.
Sechs Förster und Forstknechte.
Besteht in einem Kammermohr, und 24 Livreybedienten, dann einem Laufer, und einem Portier.
Obriststallmeister. Vacat.
Mons. Gerhard, Hofstallmeister.
Herr Straßburger, Stallmeister im Leibstall.
Herr Schmid, Bereuter.
Leibkutscher, Müller.
Leibsattelknecht.
Leibstallsattler.
Ein Leib- ein Reut- ein Hof- und ein Curschmid 12 andere Kutscher, Vorreuter, Reut- und Stallknechte.
Herr Maior Blanck, Escadroncommendant.
Herr Rittmeister von Schmidt.
Herr Rittmeister von Spangenberg.
Herr Lieutenant Günzel.
Herr Lieutenant Langlemand.
Herr Leib-Standartjunker Töckely.
3 Trompetter.
1 Paucker.
Herr Hauptmann Seidenspinner.
Herr Oberauditeur de Gravel.
Herr Lieutenant de Jevigny.
Herr Lieutenant von Wagenheim.
- Retradatur dem Grafen Philipp Ferdinand zu Limburg Styrum Exhibitum de praes. 16 Ian. 1789 mit dem Bedeuten, daß, wenn er sich ferner vor Austrag des Fiscalischen Prozesses unterstehen würde, in einem Exhibito bey Kays. Maj. sich des Fürstlichen Titels zu gebrauchen, dergleichen ein für allemal gar nicht angenommen werden solle.
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Hauptsächlich und vor allen Dingen erfodert, daß jeder Großkreuz Commandeur und Ritter einen ritterlichen und ehrbaren Lebenswandel zu führen, den Nutzen, und die Einigkeit des Ordens und seiner Herren Mitbrüder zu befördern sich befleißen soll, also, daß wenn einer dem andern diesem entgegen mit Worten oder Werken ohne gerechte Ursache zu schimpfen sich unterfangen würde, selbiger des Ordens ipso facto mit Schande verlustiget seyn solle. Weilen auch
Werden die Herrn Großkreuz-Commandeurs und Ritter, wes Standes und Religion sie seyn mögen, so in diesen Orden zu tretten verlangen, um in die teutsche Zunge dieses Ordens aufgenommen zu werden, ihre 16 adeliche Agnaten, wie in dem löblichen Maltheserorden deutscher Zunge gebräuchlich, samt der attestirten Filiation von einem adelichen Ritterorden, Ritterschaft, oder adelichen Dohm- oder Ritterstift zu unserer Ordenskanzley einschicken, welche allda durch stiftmäßige Cavaliers nach Untersuchung aufgeschworen werden.
Diejenige aber, welche von einem alten adelichen Geschlecht entsprossen wären, und ihre 16 Agnaten, nicht probiren könnten, sollen demnach wie die Fremden, in eine ausländische Zunge unsers Ritterordens nach Maßgab des Maltheserordens Statuten aufgenommen zu werden, fähig seyn.
Müssen alle in diesen löblichen Ritterorden aufgenommene Ritter bey ihrer Aufnahme ein eigenthümliches Gut wenigstens von 5000 fl. im Wehrt, dem Orden zu männlichen Stammlehen auftragen, ober zum wenigsten 100 Ducaten in Geld zur Ordenskasse einliefern.
Ein jeder Großkreuz und Ritter soll seinen Agnaten Aufschwörungs- und sonst nöthigen Kosten entrichten, die Großkreuz teutscher Zunge sollen 32 Ahnen, das ist, 16 von väterlicher, und eben so viel von mütterlicher Seite, auf oben benannten Ort approbirt einschicken, er sey dann ein Fürst des Reichs, dessen Haus, Sitz und Stimme auf Reichstagen hat, oder ein Herr, dessen Haus vor oder zu Zeiten der Errichtung der guldenen Bull schon ein unmittelbarer Reichsstand gewesen, in diesem Fall allein könnte gegen eine dem Orden sonst erweissende Gefälligkeit, und Recognition hierinn dispensiret werden.
In Ansehung der Fremden, als der Französisch- Spanisch- und Italiänischen, auch Englisch- und Sclavonischen Zungen wird es, wie oben gesagt, und es bey dem löblichen St. Johanniterorden von Maltha üblich ist, dennoch also gehalten werden, daß ein Großkreuz allezeit doppelt so viel Proben als ein Ritter ablegen soll.
Auf obige Art und Conditionen werden auch die Dames in diesen hohen Orden angenommen.
Die teutsche, welche ihre 16 Ahnen nicht probieren können, werden in einer andern Zungen angenommen.
Sollte auch jemand verlangen, in 2 oder mehrern Zungen angenommen zu werden, um desto mehrere Cummanderiepensionen mit der Zeit zu besitzen, so wird es auch gestattet, in solchen Fall aber muß derselbe doppelte oder mehrere Prästanda leisten.
Der Rang zu denen Commanderiepensionen lauft nach der Aufnahm im Orden sowohl für die Großkreuz als Ritter, indem in diesem Stück keine praerogativ obwaltet.
Sollte ein Großkreuz oder Ritter sein dem hohen Orden aufgetragenes Lehengut verkaufen wollen, und dagegen ein anderes pro restitutione auftragen, soll ihm ohne Anstand der Consens darzu ertheilet werden.
Wir haben auch hiermit ernennt, vor uns und unsere Nachkommen im hohen Orden, den Hochgebornen Herrn Joseph Anton Georg von Walcourt, Grafen zu Rochefort etc. etc. zu dieses unsers Ordens Erbmarschall, und bey jeweiligem Herrn Großmeister wirklicher geheimder Rath.
Bey einer Großmeisters und Coadjutorwahl aber müssen die 24 Großcapitulares, die Erz- und Erb-Ämter, und die Großcommendeurs, wenn sie nicht auf ihre Kosten wegen der weiten Entfernung zum Wahlkapitul reisen wollen, auf den bestimmten Tag ihre Stimme, wo sich die Ordenskanzley befindet, einschicken, und sollten viel oder wenige ihrer Briefe, worinn sie ihre Stimme gegeben, auf den angesetzten Tag nicht eintreffen, so sollen an deren Statt die dem Ort des Kapituls sich am nächsten befindende älteste Großkreuzcommandeurs, oder auch die älteste in loco sich befindende Ritter, um auf das wenigste 25 Stimmen auszumachen, darzu genommen werden.
Alle jetzige und nachkommende Großkapitularen, wie auch Besitzer der Erz- und Erbämter, Großkreuzcommandeur und Ritter sollen eidlich verbunden seyn, diesem unserm Fundationsbrief und Statuten fest und unverbrüchlich nachzuleben, und wird in jeder Zunge ein Großcommandeur und Protector des Ordens erwehlt werden.
Alle Chargen so erblich, werden nicht anders als durch die Wahl und Mehrheit der Stimmen, in dem versamleten Kapitel ertheilt; was aber die andern Chargen oder Distinctionen anbelangt, steht es in des zeitlichen Herrn Großmeisters Willkühr, dieienigen damit zu beehren, welche sie wollen; wie denn auch die Commandeurs ieder Zunge nicht anders, als durch Mehrheit der Stimmen derer Herrn Ordensritter, zu diesen Dignitäten gelangen können.
Alle Wahlen müssen dem Großmeister nicht nur notificiert, sondern auch von ihm das Gutachten der Wahl bestättiget werden. Und dafern
Der Großmeister einige Dispositiones zu machen vor gut findet, soll es ihm zwar keineswegs widersprochen, vielmehr hierinn ihm jederzeit gehorcht werden, dagegen aber bey dem Generalcapitel, welches jedes Jahr auf Ostern gehalten wird, seine Verordnungen untersuchet, und durch Mehrheit der Stimmen nach Billigkeit, entweder bekräftiget oder verworfen werden, in welchem erstern Fall dann solche in das Ordensprotocoll eingetragen, und zum ewigen Gesetz verbleiben sollen.
Nichts weniger soll der Großmeister nach Gefallen ein Generalcapitel auszuschreiben befugt seyn, und im Fall, daß einer der 24 Kapitularen demselben nicht beywohnen könnte, soll er sich entschuldigen, und einem Commandeur oder sonst einem Ritter sein Votum zu geben, Vollmacht ertheilen; wie dann auch alle Erz- und Erbämter, ingleichen alle Großkreuz das Privilegium haben, in allen Capiteln, dafern sie dabey nicht erscheinen können, ihr Votum durch einen Bevollmächtigten abzulegen.
Das Erzkanzleramt soll dem Durchlauchtigsten Haus von Limburg erblich verbleiben; indessen aber, weilen diese Stelle dermahlen dem Herrn Großmeister zufällt, hätten Höchstdieselbe jemanden anders Dero Hauses diese Function anzuvertrauen.
Es wird auch vorbehalten, daß des Herrn Erzkanzlers, auch anderer Erbämter Verrichtungen noch genauer determiniret werden, und bey ihm sowohl die Kanzley- als die Ordenskasse, worüber alle Jahr durch einen eidlich verpflichteten, und dem löblichen Orden gehörige Caution geleisteten Officianten bey dem Generalcapitel die Rechnung abgelegt werden muß, verbleiben soll.
- ↑ Der König von Frankreich gab einst dem Teutschen Grafen Philipp Ferdinand von Limburg Styrum in einem Schreiben, vielleicht aus Versehen, vielleicht auch aus einer politischen Ursache den Titel, mon Prince: sogleich wurde dieses Schreiben aller Orten und Enden producirt, und der Graf mußte nun ein Fürst seyn; sonst würde ihm ja der König diesen Titel nicht gegeben haben, wenn er nicht Fürst gewesen wäre. Ein sehr richtiger Schluß! Aber der Reichshofrath muß es bey Fürsten Titeln doch etwas genauer nehmen, wie das am Ende beygefügte Conclusum bezeugt. Indessen hatte das fürstliche Argument auch eine fürstliche Aufführung, einen Staats-Calender und einen Orden zur Folge, welche immer redende Monumente eines lächerlichen Stolzes bleiben werden.
- ↑ Viele von den Personen, welche hier benennet sind, ziehen jetzt als Vagabunden in der Welt herum.
- ↑ Diese fürstliche Garde bestand ausser den Officiren, den Trompetern, und dem Pauker, aus zwey Mann, welche abwechselnd an dem Schloßthore zu Wilhermsdorf auf der Wache saßen. Der Herr Fürst hielt täglich in eigner höchster Person die Revue über diese armen Teufel und noch jetzt treibt einer derselben in der Galla-Uniform zur Wilhermsdorf das Vieh auf die Weide.
- ↑ Man überläßt es Geschichtforschern, diese 4 Herren in der Geschichte ausfindig zu machen, die 4 Buchstaben H. C. W. S. werden ihnen wenig Aufschluß geben.