Vehmgerichte und Hexenprozesse in Deutschland/Vorwort
Vehmgerichte und Hexenprozesse gehören einer längstentschwundnen Zeit an. Aber, von weittragender Bedeutung für ganz Deutschland, werfen sie Licht und Schatten über vier Jahrhunderte unsrer Geschichte. Und sind sie nicht heute noch von allgemeinem Interesse? Wer hätte nicht schon von Vehme und von Hexen gehört und gelesen? In Romanen und Dramen, in allerlei Erzählungen der Fremdenführer, in Sagen und Beschreibungen tauchen sie immer wieder auf. Und in der That haben diese mittelalterlichen Erscheinungen etwas ungemein Fesselndes bei aller unheimlichen Macht, welche sie auf das Gemüt des Hörers üben. Aber die Wenigsten wissen, wie es damit wirklich sich verhielt. Unkenntnis und Mangel an historischem Sinn ließen ein Gestrüppe irriger Vorstellungen aufwuchern, durch welche der wahre Sachverhalt vielfach entstellt und getrübt wurde.
Während die Vehmgerichte eine der großartigsten und ehrwürdigsten Gestaltungen des deutschen Volksgeistes mit Recht genannt worden sind, führen die Hexenprozesse tief in die Nachtseite der Menschheit und zeigen die finsterste Entartung eines geheimen Inquisitionsverfahrens, welchem Hunderttausende unglücklicher Menschen zum Opfer gefallen sind.
[8] Die Bedeutung und das Wesen der Vehmgerichte läßt sich nur im Zusammenhang andrer Zustände des Mittelalters richtig erfassen. Die Rohheit des Faustrechts, die Grausamkeit der Strafen, sie bilden die Folie, auf welcher eine Darstellung der Vehme im rechten Lichte sich abheben muß.
Weit tiefer noch liegen die Wurzeln des Hexenwesens. Alle Zeiten, alle Völker wissen davon zu erzählen, als ob etwas allgemein Menschliches darin anklingen müßte. Aber wie ein schleichendes Gift zur verzehrenden Krankheit ausbricht, weil äußere Verhältnisse diesen Ausbruch begünstigten, so mußten auch für die verheerenden Hexenprozesse in Deutschland die Zustände aus der allgemeinen Rechtslage sich herausbilden und jene furchtbare Erscheinung möglich machen.
Populäre Darstellungen solcher Stoffe verfallen leicht in den Fehler der Oberflächlichkeit und Trivialität, während doch der gebildete Leser beanspruchen kann, daß ihm nur quellenmäßige Wahrheit, aber freilich nicht in unverdaulicher Form geboten werde. Dieser Anforderung suchen die folgenden Blätter gerecht zu werden.
Stuttgart, April 1882.