Unschuldig verurtheilt!
[34] Unschuldig verurtheilt! Ein gutes Beispiel ist gegeben, der österreichische Staat hat auf eine an das österreichische Abgeordnetenhaus gerichtete Eingabe hin dem wegen Diebstahl und Brandstiftung zu zwölf Jahren schweren Kerkers verurtheilten, nachher aber als unschuldig erkannten Pabst eine Entschädigung von 3000 Gulden gewährt. Unsere Leser kennen aus dem letzten unserer Artikel über unschuldig Verurtheilte in Halbheft 17 des vorigen Jahrganges die Geschichte dieses Mannes, wie ihn das Zeugniß eines Geistesgestörten vor Gericht und ins Zuchthaus brachte, aus dem ihn erst nach eindreiviertel Jahren eine glückliche Verkettung von Umständen wieder befreite.
Noch bedeutet die in diesem einen Falle zugestandene Entschädigung keine grundsätzliche Anerkennung der staatlichen Entschädigungspflicht, noch ist die ganze Frage nicht ein für allemal gesetzlich geordnet – aber ein Schritt vorwärts liegt doch in der Entscheidung der österreichischen Behörden, die wir darum mit Genugthuung hier verzeichnen.
Auch im deutschen Reichstag wird demnächst die Sache der unschuldig Verurtheilten wieder einmal auf der Tagesordnung stehen. Hoffen wir, daß dann die Wünsche des Volkes endlich in Erfüllung gehen oder ihr doch näher gebracht werden, daß die mächtige Bewegung zu Gunsten einer gerechten Forderung, welcher die „Gartenlaube“ seit Jahren mit allen Kräften dient und weiter dienen wird bis zur Erreichung des Zieles, die berufenen Vertreter der gesetzgebenden Gewalten mit fortreiße und sie zu einer günstigen Entscheidung führe, daß die ergreifende Sprache, welche die in den letzten Jahrgängen erzählten Schicksale reden, nicht ungehört verhalle.