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Topographia Superioris Saxoniae: Rotburg

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Topographia Germaniae
Rotburg
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Rudelstat
aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1650, S. 160–161.
Ort ist unbestimmt, Rothenburg/O.L. und Rothenburg an der Saale werden kurz beschrieben
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[160]
Rotburg.

Ist ingleichem vnder den abgebranten Chur-Sächsischen Stätten / in dickgemelter Klag-Schrifft / begriffen: wo aber solcher Ort gelegen seye / wird nicht gesagt. In der Obern Laußnitz zwar / liegt / vnderhalb Görlitz / an der Neisse das Stättlein Rotenburg / so aber denen von Saltza / wie Nehel p. 283. im Jahr 1641. schreibet / gehöret; wiewol der Herr Churfürst zu Sachsen / der Zeit / Erb- vnd Landsfürst in Laußnitz ist. Petrus Bertius, hat sich / in seinen Tabulis Geographicis, Contractis, p. 311. An. 1603. gedruckt / ziemblich verstossen / daß er nicht allein dieses Rotenburg in Nider-Laußnitz setzet; sondern auch / vnd was das meiste ist / solches / mit Rotenburg an der Tauber im Franckenland / vermischet. Es ist aber bey ihme dieser Irrthumb vom Teutschland nicht allein / sondern deren gar viel / die er / in seinen vnderschiedlichen Büchern / de Rebus Germanicis, sonders zweiffels daher / begangen; weilen er der Teutschen Sachen nicht recht erfahren gewesen / vnd es ihme an nothwendigem Bericht ermangelt; oder er dem jenigen zuviel getrawet hat / der den Text zu den obgedachten Tabulis erstlich Teutsch gemacht / den er Bertius hernach in das Latein verkleydet hat; wie Merula (der solche ihme Anfangs auffgetragene frembde Arbeit nicht annehmen wollen) bezeuget. Welches desto mehr allhier zu erinnern gewesen; weilen viel deß Bertii Büchern (der sonsten Gelehrter Mann / so viel gute Sachen geschrieben) völligen Glauben zustellen; da doch irren Menschlich ist; darzu wir vns auch bekennen.

[161] Sonsten ist ein Rotenburg / an der Sal / welches Chytraeus, an einem Orth / ein Schloß / vnd an einem andern / ein Stättlein nennet / vnd lib. 21. Saxoniae f. 565. sagt / daß Graff Johannes von Manßfeld / Graff Albrechts Sohn / Anno 1566. Rotenburg an der Sal mit Gewalt eingenommen; welches zwar ihme erblich zugestanden / aber der Ertzbischoff zu Magdeburg / als Lehenherr / dem Georgen von Schönburg / so lang zugeniessen vbergeben habe / biß die Schuld /so ihme der Graf zuthun / bezahlt wurde. Es habe besagter Graff Johann auch das benachbarte Magdeburgische Stättlein Ronderen vberfallen / vnnd geplündert; daher die Ertzbischofflichen Rotenburg belagert / vnd den Graven gefangener nach Hall geführet hetten; da er das folgende Jahr / in der Gefängnuß / gestorben. Die Braunschweigische Chronick meldet / fol. 333. daß zuvor / im Jahr 1554. Hertzog Heinrichs zu Braunschweig Kriegsvolck dem Graff Albrechten zu Manßfeld / Rotenburg an der Sale eingenommen habe.

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