Topographia Sueviae: Pfulendorff
Wirdt zum Hegöw / Hegioa, oder Hegoea, gerechnet / so ein Theil deß Obern-SchwabenLands / vnd gleichsam so viel / als Hewengew / vom Schloß Hohenheuuen genandt wird / vnd zwischen dem Rhein vnd der Thonaw begriffen / ein klein / aber vber die massen wol erbawet fruchtbares Ländlein / vnter dem CellerSee / sechs Meilen weit vnd breyt ist / darinn viel veste hohe Schlösser / vnnd ein stattlicher Weinwachs / gibt auch viel Korn vnd Obst: Item / gute Fisch / Vögel / vnd Wildprät allda / deßhalben sich viel Adels / so das fünffte Viertel von der Schwäbischen ReichsRitterschafft / von S. Georgen Schild / machet / darinn befindet.
In der vermehrten / vnd Anno 1628. letzlich außgegangenen Cosmographia Munsteri wird vermeldet / daß ins Hegöw gehören die Schlösser / vnd Flecken / Bodman / Honburg / vnd Mekingen / denen von Bodman; HohenKrayen / vnd Langenstein / denen von Reitnau; beyde hohe Stofflen / denen von Reischach / vnd Hornstein Megtberg / vnnd Näwenhöwen / auch denen von Reischach; Roßnegk / vnnd Bollingen / dem Herrn Bischoff von Costantz; Steißlingen / denen von Freyberg / von Bodman, Fridingen / denen von Rattolffzell; Worblingen denen von Dankischwyll; Neuhausen denen von Altendorff, Stauffen dem Geitzkofler; Halßberg / vnnd Rieten / den Vindleren von Plätsch; [152] Randeck denen von Reinach; Herblingen der Statt Schaffhausen; Tajingen auch selbiger Statt / vnd zum Theil denen im Thurn / auch Büsingen; vnnd der Statt Stein / jetzt HohenKlingen zuständig seyen.
Besagte ReichsStatt Pfulendorff / nahend dem Wasser Cell gelegen / ist ein kleiner Orth / hat auch ein geringe Vorstatt / deren Monatlicher ReichsAnschlag / zum Römerzug / ist 2. zu Roß / vnnd 20. zu Fuß / oder an Gelt 104. fl. vnd zum Cammergericht Jährlich / dem erhöchten Anschlag nach 62. fl. oder 62. fl. 32. Kr. den Thaler zu 69. Kr. gerechnet / wie ich in einer geschriebenen Verzeichnuß gelesen. Hat seithero in disem Krieg viel erlitten: Auch der Guarnison auff Hohendwiel contribuiren müssen. Ist der Römisch-Catholischen Religion zugethan. Pirckheimerus, vnnd Bertius, haltens für deß Ptolomaei Bragodurum. Hat vor Zeiten eygene Grafen gehabt; vnd stehet jetzt deren von Pfulendorff Hochgericht an dem Orth / wo vorhin gemeldter Grafen Residentz gewesen / wie Crusius part. 2. Annalib. Suevic. fol. 353. schreibet. Graf Rudolph von Pfulendorff / der nur eine Tochter / hat sich bereden lassen / daß er dem Käyser Friderico I. die Graffschafft Pfulendorff / vnd die Kastenvogtey deß Bißthumbs Chur / wie sie vor jhme Graff Rudolph von Bregentz gehabt / sampt allen den ReichsLehen vbergab / vnd starb er hernach An. 1180. Sein besagte Tochter Itha hatte Graff Adelbertum III. zu Habspurg / deme der Keyser sonsten Ergetzlichkeit thate. Johan. Gulerus in descript. Rhaetiae libro 9. folio 133. b.
Das weyland berühmbte Schloß Hohenkreen darinn / ist Anno 1511. (al. 12.) auß deß Käysers Maximiliani I. Befelch / weil es Rauber / vnd die in die Acht Erklärte / beherbergt hat / im Wintermonat / von dem Schwäbischen Bund / belägert / vnd innerhalb drey Tagen (ob man es wol für ohnvberwindlich gehalten) mit dem Geschütz bezwungen / vnd darauff zerstöret worden. Also hat Anno 1633. das Schloß Stoffeln / im besagten Hegöw gelegen / vnd darvor Herrn Maximilian von Pappenheim / deß Reichs Erb-Marschallen / vnd Landgrafens zu Stülingen / etc. einiger Sohn / geblieben / der Herr Rheingraf / etc. erobert / vnnd geschleifft; wie dieses letztere Gualdus libro 6. histor. berichtet.
Es ligt nicht weit von Pfulendorff das Closter Waldt / so etwan vnder der Herren Truchsessen von Waldburg / zur Scheer / Jurisdiction gehört haben; jetzt aber vnder deß Hauses Oesterreich LandsFürstlicher Obrigkeit seyn / vnnd zu den Land-Tägen nacher Costantz beschrieben werden solle.