Topographia Sueviae: Isny
Diese ReichsStatt ligt im Algöw / vnd stößt das dem Abbt von Kempten gehöriges Ländlein Buchenberg an einem Orth daran / so eine Gegne drey Meilen lang / vnd ein halbe breyt / darinn etliche Dörffer / vnd Höfe seyn. Anno 1106. ward das Kloster / durch Graff Mangolden von Veringen / gestifftet / vnnd vom Wasser Ißna / so darfür laufft / genandt so / nach Absterben bemeldter Grafen von Veringen / an die Truchsessen von Waltburg kommen ist: Wiewol man die erste Stifftung solches BenedictinerClosters zeitlicher / vnnd in das Jahr 1096. die Käyserliche Confirmation aber in gemeltes 1106. Jahr setzet; so folgends Anno 1284. mit sampt der Statt Ißny / verbronnen / hernach wider erbawet / vnd solche Abbtey vnter die ReichsStände eine Zeitlang gezogen worden / biß die Herren Erbtruchsessen von Waldburg den 15. Septembr. Anno 1591. dieselbe sine onere am CammerGericht zu Speyer sollen erhalten haben / deren sie vorhin Schutz-Herren gewesen seyn, wiewol in dem Reichs-Abschied de Anno 1641. Herr Johannes / Abbt zu Yßni gefunden wird.
Anno 1350. solle sich die Geschicht mit dem Koch begeben haben / der eine Krotte / oder dergleichen gifftiges Thier / so in den Hafen gekrochen war / mit dem Fleisch gesotten / darvon der Abt deß Klosters Henricus II. mit allen Mönchen gestorben. Es solle ein alter Marmolstein in deß Convents Keller allda gefunden werden / darinn deß Käysers Septimii Severi; wie auch deß Käysers M. Aurelii Antonini, gedacht werde / als die beyde in diesem Land die Strassen vnd Brücken (von Kempten biß an Yßni) gebessert haben. Dann die Straß auß Italia an den Rhein durch Ißny gehet. Nun bey diesem Kloster ist mit der Zeit die Statt erwachsen; nach dem die alte Statt / so etwas ferners hindan / gegen Auffgang der Sonnen / an dem Wasser der Argen solle gestanden seyn / entweder durch Attilam, oder / wie glaubiger / durch die Alemanner verwüstet worden. Es solle die Abgöttin Isis daselbst einen herrlichen Tempel gehabt haben: Vnd das Roßeysen / so die Statt im Wappen / (wiewol sie auch vom Keyser Maximiliano I einen gantz güldenen Adler zu führen / die Freyheit bekommen hat) eygentlich ein vmbgewandt / oder vmbgestürtzt Schiff seyn / welches die Römer / an statt der Isidis Bildnuß / auffzustellen gepflegt / so hernach von den Christen also vmbgewandt worden seyn mag; vnd daher auch solcher Orth / vor Zeiten / die Isenaw genant worden; weil es auch ein Eisen / oder / wie es Theils außsprechen / Isenbergwerck da gehabt hat; wiewol der letzte Name von dem obgedachten fürüberfliessenden Wasser Ysne eygentlich herkommen mag. Es wächst vmb diese Statt weder Wein noch Korn. Der
[T32][101] Boden trägt nur Habern / Rüben / Bonen / Flachs / Gartenspeiß: Das Vieh kompt auß dem Albgebürg / Korn vnd Getreyd bringt man von Vlm / Memmingen / Waldsee / vnd Leutkirch. Die Arg / so / wie gesagt / nicht weit davon / gibt Forellen / Aschen / vnd Grundeln / die Weyher / vnd See herumb / Hecht / Karpffen / etc. Man hat da Bodensee-Necker-Rheinwein / vnd Veltliner / so dahin vom Boden-See / von Vlm / vnd auß dem Veltlin / gebracht wird. Vnd hat man allhie / vor dem jetzigen Krieg / in lauter Frewde / vnd Wolleben / gleichsamb die Zeit zugebracht. Es seyn vor diesem jährlich auff die hundert vnd fünfftzig tausend Gülden werth Leinwat gemacht / vnnd damit auch der gröste Handel da getrieben worden. Man will / daß die von Yßni diese Statt vom Herrn Ott Truchsessen von Waldburg / als jhrem Herrn / nach laut deß Kauffbrieffs / so allbereyt An. 1365. auffgerichtet worden / vmb neun tausendt Pfundt guter Heller an sich gekaufft / vnnd darauff an das Reich sich begeben haben; wiewol Munsterus, vnd andere / solche Enderung / ins Jahr 1386. vnd die Vrsach / die jhn darzu bewogen / setzen. Der Zeit ist der Rath / so von neunzehen Personen bestehet / der Augspurgischen Confession zugethan / daß es also beyde Religionen da hat. Vnd ist der Statt Monatlicher einfacher Reichs-Anschlag / zween zu Roß / vierzehen zu Fuß / oder achtzig Gülden. Es sollen vor diesem jhr der Statt Ißny / Schutz vnnd Schirm die Richter / Räth / Gemeind / vnd freye Leut zu Meglets / oder Meglofs / (so ein Fleck vnd Schloß beym Wasser Argen) als dem Heiligen Reich immediatè zugehörig / befohlen gewesen seyn. Der Zeit werden sie / wie man berichtet / vnter den Oesterreichischen Schutz / doch mit Vorbehalt jhrer Freyheiten / gerechnet. Petrus Buflerus, ein Burger allhie / so Anno 1551. im 76. Jahr seines Alters gestorben / vnnd ein grosser Freund der Kirchen vnd Schulen gewesen / hat / auff seinen Vnkosten / dem P. Fagio ein Hebräische Druckery allhie auffgerichtet / also / daß er Anno 1541. der alten Hebräer Gottselige Sententz Hebräisch / vnd Lateinisch gedruckt hat. Es seyn die Weber allhie etlich mal wieder den Rath auffrührisch gewesen / biß alles Anno 1598. vergliechen worden ist.
Anno 1631. den 4. vnd 14. Septembris / Sontag Abends / zoge ein Compagny Käyserisches Fußvolck nach Yßna / hatten daselbst jhr Nachtquartier / die seyn deß andern Tags / den 5. vnd 15. diß / vbel zufrieden / Vormittag / daselbst hinweg / vnd nach Kempten gezogen / darauff noch selbigen Nachmittag / vmb zwey Vhr / allda in eines Beckenhauß / Fewer auffgangen / welches sich geschwind also außgebreytet / daß bälder / dann in einer Stundt / in die dreyssig Häuser miteinander daher gebrunnen / vnnd biß vmb ein Vhr in der Nacht 359. oder / wie etliche berichtet / 377. oder 380. First / oder Häuser; vnd von gemeinen Gebäwen / die Pfarrkirch; (ausser deß schönen Chors / vnnd der Bibliotheck in der Sacristey;) die Kirch in gemeldtem Kloster / vnnd anders mehr in demselben: Item / der Statt Lateinisch / vnnd Teutsche / auch der Mägdlein Schulen / dz Rathhauß / Schawhauß / Wag vnnd Metzig / Stewerhauß / Cantzley / vnd Pfleg S. Leonhard / der Saltzstadel (so 140. Schuh lang / vnd 36. breyt gewesen) Marstall / Müntz vnnd Stallung / Schlacht- vnnd Bauchhauß / Zollhauß / Meelhauß / Kornhauß / Bawholtz-Hauß / Zeughauß / (darinn allerhand Waffen / vnd Geschütz / gewesen) die alte Werckhütten / die lange Zimmerhütt / Statt Kalck- vnd Steinhütten / die Steinhütt auff dem Kirchhoff / die Zunffthäuser / der Pulverthurn / dz Stahel-Schießhauß / die hohe Wacht auff dem Marckt / oder der Blaserthurn / das Tach der Ringmawer vom Zeughauß an / beym Kloster herumb / biß zum Oberthor / vnd Thurn / die Haffendecke genandt; das Tach von dem Straffthurn / der Thurn auff dem Beththor / das Obertheil deß Thurns ob dem Wasserthor / sampt allen Glocken / vnnd Schlagvhren / drauff gangen seyn; wiewol die Häuser mehrertheils gantz steinern / vnnd mit Ziegeln bedeckt gewesen / vnnd doch sich von weitem / wie Schwefel / vnd zwar von oben deß Firstes herab / angezündet / nicht anders / als lieffe das Fewer auff den Dächern daher / vnd solches so schnell herumb gefahren ist / daß die Leut sich mit Mühe auß der Statt / durch die Thor / salvieren können. Die [102] schlechte / vnd mit Schindel bedeckte Häuser seyn darvon kommen. Es war jederman gantz erschrocken / vnd keine Rettung / vnnd auch wenig hierzu gehörige Sachen / vorhanden; biß die Leutkircher (so nur drey Stundt darvon gelegen) vnd andere Benachbarte / den Isnern zu Hülff angelanget; sonsten vielleicht die gantze Statt drauff gangen wäre. Personen seyn eylff vmbkommen / (Theils sagen nur von 8.) Es seyn gleichwol / neben den beyden Vorstätten / vnd Bläichingen / in einem wolverwahrten Gewölb / der Statt beste Brieff vnnd CantzleySachen / so wol auch der Oelberg (darinn der Evangelischen / die Geistlichen Güter betreffende / Documenta, neben dem Kirchen-Ornat / verwahret gewesen) obwoln sonst alles rings herumb verbrandt worden / zusampt dem Spital / der StattMühle / das Wirtshauß zur weissen Tauben / vnd in die ein vnnd sechtzig Gebäw in der Statt / (Theils melden von fünfftzig in sechszig Häuser) errettet worden. Das Gemäwer / so da auffrecht stunde / war nicht schwartz / vnd anzusehen / als ob nie kein Fewer daran geschlagen hätte: Das Holtzwerck aber / war Augenblicklich verzehret / daß man auch einigen Kohlen nicht mehr funden hat. Der Statt Zeughauß war in dem vntersten Stock mit einem guten starcken Gewölb erbawet / vnd der Boden mit höltzern Thielen belegt / schön geweisset / vnd mit eyseren zubeschlossenen Läden versehen / darinnen etliche Stück grob Geschütz / vnd Pöler gestanden / darein dieses Fewer auch kommen / die Schäfft vnd Räder / wie auch den Boden von Dielen / in einem Flammen also verzehret / daß man einiges Kohlen / vil weniger eines Höltzleins / nicht mehr ansichtig ward: Ja / die Mawren wurden nach diesem Brandt noch also schneeweiß gefunden; die metalline Rohr lagen auf dem Boden / in der Mitten entzwey gebrochen / dieselbe / wie auch die Eyserne / ohne Schafft vnd Räder / also vbel besengt / als ob sie schon 8. Tag in dem Fewer gelegen gewest wären; einiger Fewers Geruch aber war nicht zu riechen / sondern / wer es nicht zuvor gewust / der hätte es nicht geglaubet / daß jemals einiges Fewer in diesem Zeughauß gewesen wäre. Munsterus in Cosm. Stumpfius in der Schweitzer Chronick / Bruschius de Monaster. German. Crusius in Annalib. Suevic. Reusnerus de Urbib. Imper. Grasserus in seiner Schatzkammer. Marcus Velserus fol. 250. rer. August. Vindel. (so viel den alten Stein im Kloster allda.) Martinus Zeiller part. 1. Itiner. German. fol. 549. (so viel sonderlich vorangedeute Brunst betreffend thut / ) & Relationes.
Diese Statt ist vor jetzterzehlter grossen Fewrsbrunst / vnnd dem nächsten Teutschen Krieg / ein guter Orth gewesen / allda man wol fortkommen / vnd leben können: Aber hernach ist sie in einen betrübten Stande / zu vnderschiedlichen malen / gerathen / vnd hat allerley Gäste / vnnd Kriegs-Beschwärden gehabt. Vnder andern / bekamen die Statt Anno 1632. die Schwedischen / vnd vberfielen / von dannen auß / eine Schantz bey Bregentz / allda sie deß Graff Hannibals von HohenEmbs Regiment ruinirten / vnd jhn gefangen namen. Anno 34. bekam Ißny der Schwedische FeldMarschall / Herr Gustaf Horn. Anno 46. ward dise Statt außgeplündert / vnnd mit den Leuthen allda vbel verfahren: Welches man Anfangs allein den Schwedischen zumessen; hernach aber berichten wollen / daß / als dieselben hinweg / auch andere das Vberbliebene gesucht / vnd hinweg gebracht hätten. Anno 47. haben die Casparische Völcker vnversehens sich allda einquartirt. Sonsten ist dieser Statt Monatlich einfacher ReichsAnschlag 80. Gulden / vnd zum CammerGericht jährlich 83. Gülden / oder wie ich in einer Verzeichnuß gelesen 83. fl. 21. Kr. 3. Heller / den Thaler zu 69. Kreutzern gerechnet. Wie ich auß einem Schreiben / den 30. Jan. Anno 1652. datirt / erlernet / so ist in dieser Statt / von je Welten her / üblichen Herkommens gewesen / vnnd noch / daß von den jenigen bey gemeiner Statt / vnd Pflegschafften / ligend habenden / vnnd befindlichen Capitalien / jedesmals ein Jahr Zinß hinderstellig verbleibt / vnd allererst / bey Abzahlung der Capitalien / abgelegt / vnd entrichtet wird. Was das Benedictiner Closter in dieser Statt anbelangt / so schreibet Crusius, daß solches An. 1096. von Manigoldo dem Vatter / Walthero, vnd Wolfrado, seinen Söhnen / Grafen von Veringen / gestifftet / vnd daß der erste Abbt Mangoldus, [103] im besagtem Jahr erwöhlt / Anno 1100. von seinem Diacono, vmbgebracht worden sey; vnnd setzet er die folgende Aebbte im 2. Theil seiner Schwäbischen Chronic / am 296. Blat. Der jetzige heißt Dominicus, so mit den Herren Erbtruchsassen von Waldburg Strittigkeit hat / wie auß einer de dato Kißlegg / den 26. Martij Anno 52. außgelassener / vnnd dieses Jahrs in 4. mit dem Titul: Gründlicher Bericht / vnd nothwendige Ehrenrettung der Hoch- vnd Wolgebornen Grafen / vnd Herrn / Herrn Christophen / vnd Herrn Hanß Ernsten / Gebrüdern / deß H. Röm. Reichs ErbTruchsassen / Grafen zu Friedberg / vnnd Trauchburg / Herrn zu Waldburg / vnd Scheer / etc. wider dero mit Erb-Casten-Vogtey / Schutz- vnd Schirm zugethanen S. Jergen Gottshauß Isni / jetzigen Abbten Dominici vnbillich außgesprengte / vnd / in propia causa publicirte Excommunications Proceß / vnd nichtige Protestation, gedruckter Schrifft zu ersehen; darinn vermeldet wirdt / daß der Fiso lis habe wollen das Closter für ein vnmittelbaren Standt halten; darwider sich aber Trauchburg / vnnd der Abbt / gesetzt; biß solches endlich persententiam, den 15. Septemb. Ann. 1591. von der Fiscalischen Klag absolvirt worden. Hernach im Jahr 1594. seye zwischen der regierenden H. zu Trauchburg / als dahin dises Closter gehörig / Herrn Avo paterno, Herrn Christoffen / etc. vnnd dem Abbt / ein Vertrag gemacht worden: Es habe der Abbt / (oder das Closter / so mit hoher / vnd niderer weltlichen Oberkeit Trauchburg vnderworffen / ) in der Herrschafft Trauchburg ligende eigenthumbliche Güter / vnnd gesessene Leute / Mühlinnen / Hammerschmittin / etc. vnd besagte Herrschafft auff Aebbtischen Gültgütern eigene Leuth / vnd hergegen der Abbt / vnnd das Gottshauß Ysni / auch auff Trauchburgischen Gütern / (wiewol allein mit consens der Herrschafft) Leibeigene Leut: Vnd was daselbst ferner stehet, darauß auch zu sehen / daß Kißlegg / jetzt den Hochwolgedachten Herrn ReichsErb-Truchsessen zu Trauchburg gehörig ist / denen deßgleichen Rohrdorff / vor Jahren / zuständig gewesen vnd vielleicht noch.