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Topographia Hassiae: Wormbs

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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
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[T96]
[XXVIII]
Wormbs.


Diese / in dem Obern Teutschland gelegne / weitberühmbte Reichs-Statt / weichet an Alter / vnd herrlichen Thaten / nit leichtlich einer Teutschen Statt. Es wollen theils den Nahmen von den Würmen / (deren ein grosse Anzahl in dem alten Gemäur der zerstörten Statt entstanden) oder der Lindwurm / den die Statt in ihrem Wappen führt / vnd sich allhie in einem Teich soll auffgehalten haben / herführen: da sie doch allbereyt vor Zeiten Wormizmagen / vnd Lateinisch Bormitomagus, wie Cluverius lib. 2. antiq. Germ. c. 13. meldet / genandt worden. Vnd ist auß dem Bormitomagus, oder Borbetomagus, allgemach Vorvetomagus, Vorvemagus, Vormagia, Guarmacia, vnd Wormacia gemacht worden / wie Freherus in seinen Origin. Palatinis schreibet / auch saget / daß auff der Pfawenpforte / oder Porta Pavonia, / allhie / mit sehr langen Buchstaben stehe / specula Vangionum. Dann dieser Orth vor Zeiten der Vangionum, oder der Wangen / Hauptstatt gewesen; wie sie dann noch das Haupt deß Wormsergöws ist / in welchem sich vmb die Zeit der Caroliner / wie besagter Freherus part. 2. c. 13. fol. 64. seqq. schreibet / folgende Orth befunden / so Anno 1612. vnd vmb selbige Zeit / vor dem jetzigen Krieg / mehrertheils Pfältzig gewesen; als Agridesheim / jetzt Ogersheim. Alahesheym / Alaisheim / Alesheim / ein zimblicher Fleck / am alten Rhein / mit 2 Kirchen / Brizzenheim / jetzt Bretzenheim / der Grafen von Falckenstein Hauß. Caisbotesheim / Keisbotesheim / jetzt Gaißspitzheim / gleichsam Gawspitzheim / als wie Gawbeckelnheim. Dienenheim / jetzt Dienheim / davon Edelleuth den Nahmen führen. Durincheim auff dem Rhein / jetzt Türckeim / so von den Thüringern / nicht den Türcken / den Nahmen zu haben / scheinet. Escilebrunn / Aschlbrunn / jetzt Eschelbrunn. Flaridesheim / Fletersheim / jetzt Flersheim. Franckondal / Franckendale / jetzt ein Statt. Fridolfesheim / jetzt Fridelsheim. Frigmersheim / Frimersheim / jetzt Freimersheim. Frittenheim / jetzt Frettenheim. Gemminisheim / jetzt Gimbsheim. Gumersheim / jetzt ein Closter nahent Odernheim. Gunsenheim / Guntzinheim / bey der Statt Mäyntz. Heppenheim / bey Wormbs / noch also / vnd auff der Wiesen / zum Vnderscheid deß Heppenheim an der Bergstraß / genandt. Hesinloch / jetzt Haßloch. Hessinheim / Heisinisheim / jetzt Heßheim. Hughilheim / Huchilheim / jetzt Heuchelheim. Lammundisheim / jetzt Lambsheim. Linunga marca, jetzt Leiningen / ein alt / vnd vornehme / auch doppelte Grafschafft / das alt / vnnd new Leiningen. Liutmarsheim / Liumarsheim / jetzt Laumersheim. Meguntzer Marca / oder die Statt Meyntz / mit ihrem Begriff / als die auch diesem Wormbsergöw vnderwürffig gewesen / vnd zugerechnet worden ist. Muntzinheim / Muncenheim / Munzanheim / Monzenheim / jetzt Monzingen. Nauvas Fluß / beym Tacito, vnd Ausonio, Nava, vnd Navus, jetzt Nahe. Obbenheim / jetzt Oppenheim. Ostouva, jetzt Osthofen. Otmaresheim / Aotmaresheim / jetzt Otersheim. Oternheim / jetzt Odernheim. Quirnheim / jetzt Quernheim / Rocchesheim / jetzt Roxheim. Sauuenheim / Sauuilenheim [XXIX] / Sowelenheim, jetzt Saulheim. Spitisheim / jetzt Spießheim. Suaboheim / allda heutigs Tags ein Closter. Waccanheim / Wackenheim / jetzt Wachenheim / Walahastatt / jetzt Wallstatt / Wizzinheim / jetzt Weißheim auff dem Sand. Wormacia, civitas Vangionum wie Wormbs allbereyt damals schon genant worden. Auß welchen erzehlten Orten etliche / von theils / zum Speyrgöw gezogen werden. Es ligt die Statt Wormbs auff einem sehr lustigen fruchtbaren Boden / in der Ebne / vnd etwas wenigs vom völligen Rhein. Hat an Getraid / Wein / Wildprät / Fischen / vnnd anderm / einen grossen Vorrath; auch herrliche Früchte / vnd Lustbarkeiten; wie dann der Poet Guntherus lib. 5. Ligurini, vom Käyser Friderico dem Ersten / so allda / als an einem gantzen bequemen Orth / seinen Geburtstag gehalten / schreibet:


Hunc celebrare diem digno meditatus honore
Caesar, ubi illustrem legeret sibi curia sedem,
Quae posset pleno tot millia pascere cornu,
Wormatiam petiit, medio quae gurgite Rheni
Gallica Germanis opponit rura colonis.
Vtraque frugiferis tellus uberrima campis,
Vtraque vinetis exuberat, utraque pomis,
Piscibus, atque feris, et cunctis rebus edendis.

Nach deme die Vandali / vnder ihrem Hertzog Godegesilo, oder wie theils wollen / dem Croco, oder Caroco, Anno 398. diese Statt zerstört; vnd Attila sie vollends zu Grund zugericht; Clodoveus aber / der Erste Christliche König in Franckreich / sie wider zu erbawen angefangen / vnd die Gottlose Königin Brunhildis solche schön gezieret / vnnd zu einem Königlichen Sitz gemacht; so haben die Fränckische Könige / wie an andern Orthen / also auch allhie / Grafen / vnd Hertzogen verordnet / die auch folgents bey den Teutschen Käysern noch allda gewest seyn. Vnd war auß denselben insonderheit berühmbt Eberhardus, Hertzog zu Wormbs / vnnd Francken / dessen Tochter Gertrud / Rigimirus, Hertzog in Lothringen an der Mosel / vmbs Jahr 946. zur Ehe hatte: Item Conradus Hertzog von Wormbs / Käysers Othonis Tochtermann / welcher in der Schlacht bey Augspurg / mit den Vngarn gehalten / blieben ist; so der letzte Hertzog allda gewesen seyn solle. Folgends namen sich die Bischöffe grossen Gewalts allhie an / deßwegen es dann mit denselben / vnd der Geistlichkeit / immerzu viel Streit / biß ins Jahr 1509. geben / in welchem Jahr solche Streitigkeit / durch Zuthun Käysers Maximiliani I. auffgehebt worden / die Clerisey wider in die Statt komen / vnd alle alte Vehd / so in die 300. Jahr lang gewehrt / abgethan worden ist. Vnd muß der Rath / (so der Augspurgischen Confession zugethan / vnd die Stättmeister / Burgermeister / vnd der beständige Dreyzehener Rath / in demselben den Vorgang haben) jährlich dem Bischoff im Dom schwören; welcher auch die Gerechtigkeit / einen Rathsherrn zu bestättigen hat. Vor der Zeit / ehe sie in grossen Brand / vnd Vneinigkeit / wie hernach folgt / gerathen / war sie besser / als jetzt / da es viel läre Plätz / Weingärten / etc. darinnen gibt / bewohnt / sehr mächtig / vnd Volckreich / die / wie man meldet / auff die zwölff tausent Burger gehabt. So haben vast alle die von Adel / so auff dem Wormbser / vnd Altzeyer Göw / wohnen / damals in der Statt sich auffgehalten / von denen auch das Regiment besetzt gewesen / vnd jederzeit 12. Ritter im Rath gesessen seyn. Vnnd lieset man / daß König Ludwig in Teutschland seine zween Söhn in die Zahl der Schultheissen / (jetzt Stättmeister) habe lassen einschreiben / daß sie allda Recht sprechen solten. Es hat diese Löbliche deß Heyl. Röm. Reichs Freystatt Wormbs / gleichwol noch schöne Freyheiten / vnd sonderlich privilegium primae Instantiae, also daß die Kläger wider einen Rath allhie ihr Klag / vnd Forderung / in der ersten Instantz / an kein ander Gericht / dann vor der Burgermeister / vnnd deß Raths allhie / Commissarien / (deren sie allezeit 9. geschickte redliche Personen ausser den Räthen nemmen / setzen / vnnd verordnen) suchen / vornehmmen / vnd rechtfertigen sollen; jedoch / daß dieselben geordneten Commissarien / in solchen Commission, vnd Rechtfertungen / allzeit ihrer Pflicht / vnd Eyd / damit sie Burgermeister / Rath / vnd Geimeyn / der Statt Wormbs verwandt seyn / entlediget werden / vnd seyn sollen. Es muß auch nach der Statt Regalien / Herkommen / vnd Gewonheit / eines jeden Burgers / vnnd Inwohners / Sohn / sie seyen vom Adel / oder nicht / nach seines Vatters / oder Vorfahren / todt / sich mit E. E. Rath / da er ledigs Standts were / deß Iuris tributarii halber / zuvorderst widerumb vergleichen / oder da er sich zu einer Haußhaltung begeben wolte / vmb das Burgerrecht von newem ansuchen / vnd sich darzu / der gebühr nach / qualificiren. Ihr der Statt monatlich einfache Reichs Anlag zum Römerzug ist 276. fl. So hat sie auch vor diesem ChurPfaltz Schutzgelt geben / als die mit dem Pfältzischen Ampt Altzey rings vmbgeben ist. Aber es schreibet Herr Caspar Lerch von Dürmstein / de Ord. Equestri, in fundam. 2. Sum. 3. n. 38. f. 113. daß die Statt Wormbs gegen ChurPfaltz / bey Pfaltzgraf Friederichs Acht / sich deß Schutzes / auß Käyserlichem Bevelch / begeben / vnnd Vermög eines sondern Abschieds / vnd revers, Ihr Käys. Mayt. Ferdinandum II. hinfüro eintzig widerumb recognosciren sollen / vnd müssen.

Es ist von Kirchen allhie insonderheit der Dom / oder die Bischoffliche HauptKirch / zu sehen; so gleichwol / gegen andern solchen Kirchen / zimblich schlecht ist. Man will / daß solcher Dom erst Anno 1111. auff dem Reichstag / den Käyser Heinrich der Fünffte allhie gehalten / in der Ehr der Heyligen Dreyfaltigkelt / S. Mariae der Jungfrawen / vnd deß Apostels S. Petri / auffgerichtet / vnd von dem Trierischen Ertzbischoff geweihet worden seye; [XXX] da das Bistumb allbereyt schon lang gestanden war. In dem Creutzgang deß Doms / vnd desselben Hoff / hat man vor diesem gewiesen / vnd vielleicht noch / einen Baum / so auß einem Dorn / gewachsen / vnd auff 20. Säulen ruhete. Item / so hat man in der Kirchen eine Stange gezeygt / so 66. Werckschuch lang / die ein Rise / so vor etlich hundert Jahren allda gelebt / geführt haben solle. Vnd wird an einem andern Orth in der Statt (bey S. Caecilien / wie Freherus sagt / zwischen 2. Capellen / ein Grab gewiesen / so 44. oder 47. Schuch lang / vnd mit Steinen gezeichnet ist; so viel für deß hörnin Seyfrids Begräbnuß gehalten; entweder Käyser Fridericus IV. oder Maximilianus I. sollen eröffnen lassen / vnnd nichts darinnen / als Wasser / gefunden haben. Obgedachter Marquardus Freherus sagt / part. 2. Originum Palat. c. 13. daß / was man von dem hürnin Seyfrid / (so mit Dieterichen von Bern solle gekämpfft haben) / vnd von dem Rosengarten von Crimhilde, der Jungfrawen / angerichtet / (welcher wider die Berauber von den vnüberwindlichen Helden seye beschützt worden) / vnd von obgedachter Stangen; auch dem König Gybicone, (so zu Wormbs regiert haben solle) / vnd seinem Sohn Gunthario; Item Walthario Aquitano, vnd Haganone, schreibe / Fabulen seyen; vnnd daß die Gelehrte vermeynen / daß man das Gedicht vom hürnin Seyfrid auff Sigibertum, einen vortrefflichen Mann / welcher vmbs Jahr 538. vnter dem König Theodorico Haußmayer gewesen / vnd mit seiner Gemahlin Crimhilde zu Wormbs gewohnt / vnnd viel tapffere Thaten verrichtet / nicht vnfüglich ziehen könne. Vnd dieweil diese Statt von den Wandalern / vnd Hunnen erobert / vnd verwüstet; darneben aber von tapffern Leuthen beschützt / vnnd hernach wider erbawt worden; so haben die Nachkömblinge solche in die Zahl der Helden gesetzt: Wie dann noch ein altes / hohes vnd grosses Hauß allhie / wie ein Kirch / so ein grosses Thor / vnd grosse Fenster hat / so man das Risenhauß nenne / welches gewißlichen der Könige / oder Hertzogen / oder Grafen der Francken / Gerichthauß gewest seye. 2. In der Vorstatt ist S. Amandi Pfarrkirch / von der Statt Wormbs ihrem Bischoff Amando zu Ehren auffgericht. 3. Vmb das Jahr 838. ist das Nonnenmünster / Benedictiner Ordens / in der Wormbser Vorstatt / in der Ringmauer / vom Käyser Ludovico Pio erbawt; aber im Jahr 1234. seind sie / wegen ihres schändlichen Lebens / auß dem Closter getrieben / vnd an ihr statt andere / Cistertzer Ordens / angenommen worden. Das Closter hat einen Hoff / nicht weit von der Statt / Lidersheim genandt / den es / vor etlich hundert Jahren frey / ohn einige Beschwernuß / erkaufft / weilen er aber in ChurPfaltz territorio, Grund / vnnd Boden / gelegen; so ist ein Atz / sonderlich vor die Jäger / darauff geschlagen worden; deren man sich folgents mißbraucht / also / daß / auff einkomne Beschwerden / der Churfürst einsehens haben muste. 4. König Dagobertus hat das Stifft Newhausen bey Wormbs / zu Ehren S. Dionysij, auffgericht / welcher sein Königlich Hofflager daselbst gehabt / daher es ein Königlicher Stifft heisset. Im Jahr 845. ist solcher Stifft zu Ehren S. Cyriaci vom Bischoff zu Wormbs geweihet / allda auch Anno 855. ein Abbt zu Lorsch ein Pfarrkirch erbawt; vnd hat sich folgents ein mehrers mit diesem Stifft deme das Dorff Botzheim gehörig / zugetragen. Ist vnderschiedlich zerstört / aber auch etlichmal wider zurecht gebracht worden / biß vmbs Jahr 1566. Pfaltzgraf Friederich Churfürst / diß Namens der Dritte / diesen Stifft / sampt Sintzheim / eingezogen; welches man zwar am Käyserlichen Hoff hoch empfunden; aber gleichwol ist es nachmals in ein stattlich Churfürstlich Collegium, oder Gymnasium verwandelt worden; vnd soll S. Cyriacus in diesem Stifft begraben ligen. Was Anno 1642. der Bischofflich Wormbsische Abgeordnete zu Wien deßwegen vorgebracht / vnd die Pfältzsischen Deputirten darauff geantwortet / das ist zum theil in tomo 4. Theatri Europaei fol. 671. zum theil in einer absonderlichen Schrifft zu lesen. 5. S. Paul / so Bischoff Burckard zu Wormbs / mit Hülff Käysers Henrici II. auß Hertzog Conrads zu Francken / vnd Wormbs / Pallast / zu einem Stifft erbawt haben soll. In welchem aber die Historici nicht einig seyn. Vnd schreibet Munsterus hievon also: Vnder Käyser Heinrichen dem Andern / hat auch ein Hertzog zu Wormbs gewohnet / mit Nahmen Otto / der hat ein starck Schloß da gehabt / vnd den Burgern darauß viel Leyds gethan / etc. dardurch die Statt gantz öd ist worden. Aber Bischoff Burckard / etc. hat Anno 1016. bey jetztgemeldtem Käyser so viel erlangt / daß Hertzog Ott auß Wormbs zog / vnd sein Schloß Bischoff Burckarden gegen dem Dorff Bruchsel zugestellt / vnd vertauscht. Da brach der Bischoff das Schloß ab / vnd macht ein Closter in der Ehr S. Pauls / etc. zu 20. Brüdern / vnd dotirt es herrlich. 6. S. Andres Stifft / so auch gedachter Bischoff Buggo, oder Burkardus / gebawt / vnd dahin das Einkommen deß NonnenClosters auff S. Andreßen Berg gelegen / so gar eingefallen war / verordnet. Von diesen dreyen Stifften Newhausen / S. Paul / S. Andres; wie auch vom Domstifft / hat die Vniversitet zu Heydelberg sechs Praebenden / gleich vom Anfang deroselben Stifftung / deren etlich ständig / etlich ohnständig. 7. S. Mariae Stifft / in der Vorstatt nach Newhausen zu / der H. Mutter GOttes zu Ehren / von 12. Priestern / durch Bischoff Emich / oder Ennich / einen Raugrafen zu Bayenburg / Anno 1293. zum Bischoff erwöhlt / als er noch DomProbst zu Wormbs gewesen / eingesetzt / vnd ist erstlich nur ein Capellen gewesen / so nach vnd nach vermehrt / bereichert / vnd bestättigt worden. 8. Das Franciscaner Closter nahend beym Marckt hat die Statt zu ihrer Schulen verwendet. 9. Anno 1264. haben die Augustiner ihr Closter gebawt. 10. Anno 1225. hat Bischoff Heinrich das NonnenCloster zum Kirschgarten / [XXXI] nicht weit von der Statt / aber auff der andern Seiten deß Rheins / Cistertzer Ordens / gestifftet. Als aber nachmals / vmb das Jahr 1430. die Nonnen alle an der Pestilentz außgestorben / hat Bischoff Friederich dasselb Closter den grawen S. Augustins Chorherren eingeben. Anno 1453 hat Pfaltzgraf Friederich dieses Closter / weil es zerfallen / vnd vergangen / durch die Aebbt reformirt, vnd ein Mönchs Orden Canonicorum Regularium S. Augustini darauß gemacht / die Mönch auß dem Closter zu Minderheim / im Stifft Vtrecht genommen / vnnd sie herein gesetzt / auch vor sich / seine Erben / vnd Nachkommen / sie / vnd das Closter / von aller Beschwernuß / vnd Dienstbarkeit / wie auch dieselbe heissen mag / auch vor Atzung / liger Hund / vnd Jägerkosten befreyet; Item Schirm / vnnd Schutz vber das Closter versprochen. 11. Umb das Jahr 1279. ist das NonnenCloster HimmelsCron zu Hochheim / ausser der Statt Wormbs / Augustiner Ordens / vnder der Vorsorg der Prediger Mönch / zu Ehren der Jungfrawen Mariae gestifftet worden. 12. Ein Zeitlang hernach hat ein reicher Burger zu Wormbs / Namens Jacob Engelmann / ihme vorgenommen / nach seiner Haußfrawen Namen / so Liebe geheissen / auß seinem Hauß / Daubhauß genant / ein Closter zu bawen / darüber er zwar verstorben; aber Bischoff Eberwein hat den vbrigen Kosten darzu gestewret / dasselb vollendet; so noch heißt Liebnaw. Vnd dieses ist auß eines geweßten Professoris zu Heydelberg hinderlassenen Schrifften gezogen; welches man mit denen allhie zu Ende allegirten Autorn, conferiren, vnnd davon judiciren kan.

Es haben sich in dieser Statt viel vnd mancherley Sachen zugetragen / deren allbereyt oben etliche vermeldet worden seyn. Vnd hält man darfür / daß kein Orth zu finden / allda / vor der Zeit / mehrere Reichstäg / Concilia, Synodi, Colloquia in Religionssachen / Hochzeiten / vnd dergleichen / (die Munsterus ordentlich nacheinander erzehlet) / angestellt / vnd öfftere Zusammenkunfften gehalten worden weren; ehe sie durch innerliche Empörungen / Krieg mit ihren Bischöffen / (dardurch nit allein sie / sondern auch das Bistumb selbsten in Armut gerathen) Brand / vnd andere Vnfäll / in mercklich Abnemmen kommen / vnd je länger je mehr / bey diesem Teutschen Krieg abnimpt / also daß / wer die vorige Hoheit dieser Statt betrachtet / daß sie Wormbs nicht mehr gleich sehe / bekennen muß: als wie auch das Göw herumb ein gantz andere Gestalt bey ietzigem Krieg bekommen / da vorhin / wie Munsterus von seiner Zeit schreibet / mehr als 200. Stätt / Flecken / vnd Dörffer / darumb gelegen gewesen / die täglich zu Marckt gen Wormbs / mit essender Speiß gehen / vnd den Abend wider heimb haben kommen mögen. Nur etlicher Geschichten zugedencken; so ist diese Statt / vber vorige Verheerungen / davon oben / Anno 891. oder 900. von den Nortmannen zerstöret worden. Anno 1221. seynd / sonderlich auff dem Marckt / viel Häuser abgebronnen; wie auch Anno 1234. widerumb. Anno 1242. im Aprili, verbrann sie den halben Theil / vnd damit mehr dann 300. Menschen. Anno 1259. auff Philippi Jacobi, brannte abermal schier die halbe Statt ab. Anno[ws 1] 1293. ist sie schier widerumb zum halben Theil verbronnen. Beym Käyser Henrico IV. haben die Burger allhie trewlich / auch wider seinen Sohn / Henricum V. gehalten / vnd diesem sein Schloß / vnd Lusthauß / vor der Statt / verbrochen / vnd zerstört, deßwegen Er die Statt belagert / viel gefangen / erschlagen / an Augen / Nasen / vnd Ohren / gestümmelt / sie hoch an Gelt gestrafft / vnd ihnen ihre privilegia genommen / die sie doch vom Käyser Friderico I. wider bekommen haben. Bischoff Heinrich in der Zahl der 40. ein Graf von Sarbrück / so An. 1234. gestorben / hat eine Auffruhr allhie gedämpfft / das Rathhauß nidergerissen / vnd alle Gericht an seinen Hoff gebracht / vnd da vorhin der Räth 40. waren / dieselbe abgesetzt / vnd allein 15. von Adel zu Räthen gemacht. Anno 1313. sollen allhie sechs tausent Menschen gestorben seyn. Anno 1513. 14. vnd 15. ist ein Auffruhr zwischen den Burgern / vnd Rath allhie / gewesen / so von ihnen abgeschafft / vnnd ein newer gesetzt worden. Anno 1515. ward sie vom Frantzen von Sickingen vergebens belagert. Vnd ist sie von ihme drey Jahr lang plocquirt gehalten worden / daß niemandts sicher weder auß / noch ein / gekönnt hat. Anno 1521 hielte Käyser Carl der Fünffte seinen ersten Reichstag allhie / auff welchem sich auch D. Luther einstellte. Anno 1552. wurde sie / sonderlich die Geistlichen / vnnd Juden / vom Marggraf Albrechten von Brandenburg gebrandschatzt. Anno 1620. im Septembri, ist das gantze Vnionsläger von Oppenheim / dahin Spinola / nach Einnemmung Creutzenach / vnd Alzey / sich lencken wolt / gen Wormbs auffgebrochen / vnd da still ligen blieben / gleichwol etliche Scharmützel gehalten. Vnd hat man damaln die Statt Worms zu fortificiren, vnd einen Wall herumb zu führen / angefangen / so aber nicht vollendet worden. Vnd haben Westhofen / vnd Osthofen / 2. schöne vor diesem geweste Pfältzische Flecken / deß Kriegs Vngemach auch erfahren müssen / als sie damaln von der Freunde Volck verbrant worden seyn. Anno 1631. haben die Lothringer sich der Statt Wormbs / doch in Frieden / bemächtigt; aber solche bald hernach wider verlassen / vnd haben wegen ihres Rests / an dem erforderten Gelt / zween Herren deß Raths mitgenommen. Zum valet haben sie fünfftzig Tonnen Pulfer / bey S. Andres / in ein tieffen Ziehbronnen geworffen / vnd angesteckt / dardurch viel Häuser beschädigt worden / vnnd ein grosse Forcht in der Nachbarschafft entstanden ist; wie obbesagter Professor schreibet. Hernach ist die Statt von der andern Partey eingenommen. Ist auch Anno 1632. von den Schweden mehr bevestigt / aber Anno 1635. von den Käyserischen wider erobert / auch in besagtem 32. Jahr die Vorstatt abgebrochen worden. In gedachtem 35. vnd folgendem 36. Jahr / haben allein zwey Regimenter / das Florentinische / [XXXII] vnd Wevelische / die Statt Wormbs gekostet 775601. fl. wiewol nicht alles / vnnd das andere auffs gnawiste / gerechnet worden; wie hievon weitläuffig in tom. 4. Theatri Europaei Meriani fol. 466. b. zu lesen ist. Vnd ist das erste Regiment allein vom 25. Novembris 1635. biß den letzten May 1636. das Wevelische aber von gedachtem 25. Novembris, biß den 18. Junij 1636. verpflegt worden. Zugeschweigen / was diese Statt sonsten diese zwey Jahr hero leyden / vnnd außstehen müssen. Anno 1644. im Augusto ist sie durch die Frantzösische Armee vnter dem General Leutenant Duc d' Anguien mit Accord erobert / vnd die darinn gelegene Lothringische Guarnison / (welche eine Zeitlang die Burgerschafft gar vbel tractirt /) theils vnter gesteckt / theils auff Homburg im Westerrich / convoyert, vnd die Statt mit Frantzösischer Guarnison besetzt worden. Hat noch vor kurtzem viel Juden allhie geben / welche von den Burgern / in einer Auffruhr / An. 1615. außgejagt / aber wider hernach eingesetzt / vnd die Redelsführer An. 1617. abgestrafft worden seind; wie die Wormbsische Acta, Churfürst Pfaltzgraf Fridrichs Handlungsbericht / vnd der Sleidanus continuatus, hievon zu lesen. Die Weinmaß allda belangende / so hält ein Fuder 6. 0hm / vnd 1. 0hm 80. Maß.

Betreffende zum Beschluß das Bistumb allhie / so das ärmste am Rheinstrom ist / so wird S. Victor für den ersten desselben Vorsteher gezehlet / welcher Anno 347. oder 48. den Arrianischen Bischoff Euphratem zu Cöln hat absetzen helffen. Ihme hat succedirt Amandus I. Der 6. war S. Crotholdus. Der 8. S. Rupertus, welcher folgents sich von hinnen in Bäyern begeben / vnd das Bistumb Saltzburg angerichtet hat. Der Zehende war S. Amandus II. zun Zeiten Königs Dagoberti. Der XII. ist Geroldus gewesen / so im Krieg vmbkommen; dessen Todt sein ehelicher Sohn Gervilio auch Bischoff allhie / An. 729. gerochen; wie von beeden sonderbare Verß verhanden seyn; vnd hat hierauff König Pipinus auß Frankreich Wernharium zum Bischoff allhie gemacht / vnder welchem Käyser Carls deß Grossen Palast zu Wormbs verbronnen. Der 22. ist Anno gewesen / welcher obgedachten Hertzog Conraden zu Wormbs / vnd in Francken / allda in dem Dom begraben / wie ins gemein geschrieben wird; wiewol Munsterus in Beschreibung dieser Statt / so er An. 1549. von einem E. vnd Hochweisen Rath allhie bekommen / sagt / daß die Statt Wormbs / sampt ihrer vmbligenden Landschafft / der Zeit ein Hertzogthumb / vnd ihme Hertzog Conrad zuständig gewesen / das werde weder in Chronicken / oder bey der Statt Wormbs nichts von / deßgleichen seiner Begräbnuß halben / jetziger Zeit gefunden. Hergegen Herr Caspar Lerch von Dürmstein de Ordine equestri German. in fundam. 1. Summar. 11. n. 89. meldet / daß er der letzte Hertzog allhie gewesen. Gedachter Munsterus schreibet weiter / daß / als sich vnter Käyser Otten das Römisch Reich von dem Reich Franckreich abschiede / so seye Wormbs (so vor C. Iulii Caesaris Zeiten vnder deren von Trier Oberkeit; hernach vnder der Römer / vnd Franckreichischen Regierung gewesen) bey dem Röm. Reich / als ein Freystatt / blieben: vnd hätten sich vnder solcher Zeit die Bischof zu Wormbs wol viel / vnd hoch bemühet / die Statt mit allem Eygenthumb an sich zu bringen; so ihnen aber nit gerathen seye. Der 27. Bischoff war Burcardus, so die Mauren / Gräben / vnd Thürne alhie restituirt haben solle. Ist An. 997 erwöhlet worden. Der 37. war Conradus II. so vom Käyser Friderico Barbarossa gen Constantinopel geschickt worden. Der 41. Landolphus, vnder welchem die Statt vom König Heinrichen / Käysers Friderici II. Sohn / im Jahr 1235. angefochten worden ist; weil die Statt es mit seinem Herrn Vattern / wider in / gehalten hat. Der 65. ist Henricus IV. Pfaltzgraf bey Rhein gewesen / im Jar 1533. deme Theodoricus von Bettendorff succedirt hat. Der jetzige Herr Bischoff heist Georgius Anthonius, wie er in dem ReichsAbschied de An. 1641. genent wird. Besihe von deme / was gesagt worden / neben den angezognen Autorn / auch Othonem Frisingensem, G. Bruschium, c. 7. de Episc. Germ. Ioh. Limneum lib. 7. de jure publ. c. 56. P. M. Wehnerum in pract. juris obs. select. von Burger / Burgerrecht / p. 83. vom hürnin Seyfried Nuenarium in Com. de Gallia Belgica, vnd Cyr. Spangenb. im 2. Theil seines Adelspiegels; Trithemium in Chron. Hirsaug. et Sponh. von den obverzeichneten Brünsten / sonsten aber von andern Sachen / Dresserum, vnnd Bertium, in Beschreibung dieser Statt / Crusium part. 2. Annal. Suev. fol. 72. vnd Martini Zeillers Itin. Germ. 1 . vnd 2. Theil.

Ein Meilwegs vnderhalb Wormbs / am Rhein / ligt dz veste Pfaltz Heydelbergische Schloß Stein / welches An. 1621. Don Corduba, mit den Spanischen von Oppenheim auß / im Aug. erobert / vnd die Besatzung darinn / von 15. Bauren erschlagen: Aber An. 1631. die Spanier / auß Forcht vor den Schweden / im Decemb. in Brand gesteckt / vnd verlassen haben. Gehört zwar ins Ampt Heydelberg hinauf; aber die Spanier haben es / wie gesagt / innen gehabt. Ist ein Kellerey im Morast / Gehöltz / vnnd Gesträuch gelegen / so An. 1255. ein Ritter / Jacob vom Stein genant / inngehabt / welcher / sampt Simon von Guntheim / wider die Wormbser grossen Krieg geführt / vnd viel der Bürger gefangen gehalten. Es ist darinn ein vester Thurn / so ein Schlüssel zur Bergstraß / vnd ist auch diß Schloß von Natur ein vester Orth. Der in obgedachtem 21. Jahr verwarloßt worden. Die Pfältzischen zwar wolten ihn / mit ihrem geworbnen Volck / vnd Land Außschuß / wider erobern / es war aber vergebens / weiln es die Spanischen allbereyt vest gemacht hatten: Zu dem auch der Rhein dermassen außgeloffen gewesen / dz die Pfältzische biß an den Gürtel im Wasser stehen / vnd mit ihrem Feind fechten musten; haben auch vom groben Geschütz / so die Spanische jenseit Rheins / zu Rheintürckheim / auf sie gericht / zimblichen schaden gelitten / vnd seind bederseits vil bliben.

[T98]


Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: Auno
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