Topographia Hassiae: Sigen
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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian | ||
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Ist ein vornehme Statt in der
Grafschafft Nassau-Dillenberg / auff
einem Hügel vnd Felsen gelegen / vnnd mit
Mauren vnnd vielen Thürnen befestiget.
Hat ein besonder Schloß darinnen / vnnd
nicht fern von der Statt / ein vornehm
Eysen-Bergwerck. Das Wasser Sige
rinnet vnden hin / davon sie auch den Namen /
vnd gehet ein Steinerne Brück allda
darvber. Sie ist nicht sonderlich groß / vnnd
ligt gegen dem Wasser auff einem
ableitigen Hügel / auff welchem zu oberst das
besagte Schloß / vnnd Gräffliche
Residentz ist. Ligt von Dillenberg dritthalb
Meylen / bey den Westphälischen Grentzen.
P. Bertius will / daß Sigen deß
Ptolomaei Segodunum seye. Vor etlichen
Jahren ist diese State inwendig an den
Kirchen / vnd andern gemein- vnnd privat
Gebäw / vnd Häusern / schön gezieret / vnd
gebauet; außwendig aber an den Pforten /
mit etlich vnderschiedenen Thoren / gegen
das Petardiren / vnnd vberraschen /
verwahrt / sonsten auch vmb das Schloß her /
mit etlichen Bollwercken befestigt
worden. Das Schloß / welches gegen
Auffgang oben an der Statt liget / hat Graf
Johann der älter von Nassaw renovirt /
mit einem schönen Zeughauß / von
allerhand Wehren / Geschütz / vnd Zugehör /
auch einem lustigen darbey gelegenen
Hofgarten gezieret. Er hat auch ein
Paedagogeum, dem zu Herborn gleichförmig /
allhie fundirt. Item im Jahr 1616. ein
Ritterliche Kriegs-Schul / durch den Vest-
vnd Mannhafften Capitain / Johan-Jacobi
von Wallhausen / durch ein gedrucktes
Schreiben auffrichten / vnnd im Jahr
1617. den Anfang machen lassen. In
dieser Statt ist geboren Tilemannus Stella
[130] zuvorn Stoll genannt / welcher den 18.
Febuarij / im Jahr 1589. seines Alters im
64. zu Wittenberg tods verfahren. Von
dieser Statt hat das Land / vnnd die
Herrschafft den Namen / daß es das Sigerlang
genennet wird. Es ligt bey Sigen /
Wildenberg / denen Junckern von Hatzfeld
zuständig. Das Land herumb ist ziemblich
fruchtbar / daß man die Lebens-Notturfft
allda wol haben kan. Siehe den 6. Theil
deß Georgen Braunen Stättbuchs.
Es hat Sigen ein Zeitlang / in diesem Krieg / die Römisch-Catholische Religion gehabt; Aber / nach dem im Januario / Anno 1645. Graf Moritz von Nassau / auß dem Niderland hieher kam / vnd durch ein sonderlich Stratagema sich auch deß Schloß bemächtigte / so ist selbige Religion wider abgeschafft / vnd die Reformirte auff das new allda introducirt worden.
Es gehörte diese Statt sonsten zur Westfälischen Beschreibung: aber / weil Sie im vorigen Text / in dieser Topographia Hassiae einkommen; So wil ich Sie gleich noch ferners in derselben stehen lassen. Bey den General Friedens-Tractaten / ist deß Jahrs 1648. geschlossen worden / daß / wegen Siegen / die Sach gütlich soll verglichen / oder durch einen Rechtspruch auffgehebt werden; benebenst aber Herr Graf Johann Moritz von Nassau / sampt seinen Gebrüdern / ohn einige Betrübunge / in dero / nach Außweisung eines jedern Antheil / eingenommen Possession verbleiben. Es rühret aber solche Strittigkeit her / auß Herrn Graf Johann von Nassau / deß Eltern / Testament / in welchem Er geordnet / daß sein ältister Sohn / Graf Johann der Jünger / dem Geschlecht zum besten / die gantze Graffschafft besitzen / seine Brüder aber etwas gewisses hergegen haben solten. Als aber gemelter Graf Johann der Jünger / zur Catholischen Religion sich geneiget / hat der alte Herr Graf Johann ein anders Testament gemacht / vnnd den Brüdern gleiche theil an der Graffschafft außgesetzt. Siehe Informationem juris, et facti, die Nassau Sigenische succession belangend / de An. 1632. vnnd Johan. Theod. Sprengeri Bonum Principem.
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