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Topographia Hassiae: Sigen

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aus Topographia Hassiae, Text von Martin Zeiller, Illustrationen von Matthäus Merian
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[T46]
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Sigen.


Ist ein vornehme Statt in der Grafschafft Nassau-Dillenberg / auff einem Hügel vnd Felsen gelegen / vnnd mit Mauren vnnd vielen Thürnen befestiget. Hat ein besonder Schloß darinnen / vnnd nicht fern von der Statt / ein vornehm Eysen-Bergwerck. Das Wasser Sige rinnet vnden hin / davon sie auch den Namen / vnd gehet ein Steinerne Brück allda darvber. Sie ist nicht sonderlich groß / vnnd ligt gegen dem Wasser auff einem ableitigen Hügel / auff welchem zu oberst das besagte Schloß / vnnd Gräffliche Residentz ist. Ligt von Dillenberg dritthalb Meylen / bey den Westphälischen Grentzen. P. Bertius will / daß Sigen deß Ptolomaei Segodunum seye. Vor etlichen Jahren ist diese State inwendig an den Kirchen / vnd andern gemein- vnnd privat Gebäw / vnd Häusern / schön gezieret / vnd gebauet; außwendig aber an den Pforten / mit etlich vnderschiedenen Thoren / gegen das Petardiren / vnnd vberraschen / verwahrt / sonsten auch vmb das Schloß her / mit etlichen Bollwercken befestigt worden. Das Schloß / welches gegen Auffgang oben an der Statt liget / hat Graf Johann der älter von Nassaw renovirt / mit einem schönen Zeughauß / von allerhand Wehren / Geschütz / vnd Zugehör / auch einem lustigen darbey gelegenen Hofgarten gezieret. Er hat auch ein Paedagogeum, dem zu Herborn gleichförmig / allhie fundirt. Item im Jahr 1616. ein Ritterliche Kriegs-Schul / durch den Vest- vnd Mannhafften Capitain / Johan-Jacobi von Wallhausen / durch ein gedrucktes Schreiben auffrichten / vnnd im Jahr 1617. den Anfang machen lassen. In dieser Statt ist geboren Tilemannus Stella [130] zuvorn Stoll genannt / welcher den 18. Febuarij / im Jahr 1589. seines Alters im 64. zu Wittenberg tods verfahren. Von dieser Statt hat das Land / vnnd die Herrschafft den Namen / daß es das Sigerlang genennet wird. Es ligt bey Sigen / Wildenberg / denen Junckern von Hatzfeld zuständig. Das Land herumb ist ziemblich fruchtbar / daß man die Lebens-Notturfft allda wol haben kan. Siehe den 6. Theil deß Georgen Braunen Stättbuchs.

Es hat Sigen ein Zeitlang / in diesem Krieg / die Römisch-Catholische Religion gehabt; Aber / nach dem im Januario / Anno 1645. Graf Moritz von Nassau / auß dem Niderland hieher kam / vnd durch ein sonderlich Stratagema sich auch deß Schloß bemächtigte / so ist selbige Religion wider abgeschafft / vnd die Reformirte auff das new allda introducirt worden.

Es gehörte diese Statt sonsten zur Westfälischen Beschreibung: aber / weil Sie im vorigen Text / in dieser Topographia Hassiae einkommen; So wil ich Sie gleich noch ferners in derselben stehen lassen. Bey den General Friedens-Tractaten / ist deß Jahrs 1648. geschlossen worden / daß / wegen Siegen / die Sach gütlich soll verglichen / oder durch einen Rechtspruch auffgehebt werden; benebenst aber Herr Graf Johann Moritz von Nassau / sampt seinen Gebrüdern / ohn einige Betrübunge / in dero / nach Außweisung eines jedern Antheil / eingenommen Possession verbleiben. Es rühret aber solche Strittigkeit her / auß Herrn Graf Johann von Nassau / deß Eltern / Testament / in welchem Er geordnet / daß sein ältister Sohn / Graf Johann der Jünger / dem Geschlecht zum besten / die gantze Graffschafft besitzen / seine Brüder aber etwas gewisses hergegen haben solten. Als aber gemelter Graf Johann der Jünger / zur Catholischen Religion sich geneiget / hat der alte Herr Graf Johann ein anders Testament gemacht / vnnd den Brüdern gleiche theil an der Graffschafft außgesetzt. Siehe Informationem juris, et facti, die Nassau Sigenische succession belangend / de An. 1632. vnnd Johan. Theod. Sprengeri Bonum Principem.

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