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Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Stolpe

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Topographia Germaniae
Stolpe (heute: Słupsk)
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aus: Matthäus Merian (Herausgeber und Illustrator) und Martin Zeiller (Textautor):
Merian, Frankfurt am Main 1652, S. 107–109.
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[107]
Stolpe /

Diese Hinter-Pommerische / auf Pomerellen zu / sub latitud. 53. 58. et longitud. 41. 45. am Fluß Stolpa gelegne Stadt / nennet Chytraeus part. 1. Chr. Sax. adann. 1523. eine Haupt-Stadt in Ost- oder Hinter-Pommern / und gibt ihr das Lob / daß darinnen schöne Ingenia gezogen / das Regiment wohl geführet / die Burger in guter Nahrung / und Kirchen und Schulen in gutem Flor gefunden werden. Die Cassuben und Wenden nennen sie Schlupze. In alten Brieffen wird sie Stolptzk genannt. Der von Herberstein meinet in seiner Moscovia, daß der Nahme Stolpa so viel / als eine Seule heisse. Andere ziehen solchen Namen her von Stol / das ist ein Stul / und von Pan / das einen Herren bedeutet / und also würde Stolpa einen Herren-Sitz heissen. Die Böhmen nennen einen Stul / Sitz / Banck / Stolice; und hergegen einen Tisch / oder Tafel / Stul; Und das Wörtlein Pan wird bey ihnen auch für einen Herren genommen. Der Fluß Stolpa wird eben an der Stadt / da 3. [108] Arme von ihr zusammen gehen / Schiffreich / und die Schiffe müssen von dannen biß in den Flecken Stolpemünde / da der Außfluß in die See gehet / und nur 2. Meilen von der Stadt liget / 6. oder 7. Meile lauffen. Besagte drey Arme deß Flusses in der Stadt / sind ihr ins Wappen gesetzet / daß darüber ein halber rother Greiff herfür gehet. Im 1310. Jahr / ist sie erst durch Woldemar den andern / und dessen Pfleg-Sohn Johann. IV. beyde Marggrafen zu Brandeburg / die dasmal Hinter-Pommern inhatten / mit Plancken / oder einem Muscowitischen Walle / befestiget / und zehen Jahr von alten Pflichten und Diensten loß gegeben worden / daß sie in desto besser Auffnehmen gerathen möchte. Gemelte Marggrafen haben ihr auch 200. Hufen vereigenthümet / und den Fluß Stolpe / der dardurch läuffet / von der Stadt an / biß in die offene See / darin auff und ab zu fahren / und Häring zufangen / abgetretten / und sie mit mehrern Privilegien / auch Lübischem Rechte begabet / welche hernach / als sich die Pommerische Fürsten dieser / und anderer Städte in Hinter-Pommern / wieder bemächtigeten / ihnen confirmiret / und vermehret worden seyn. Welches alles doch nicht also zu verstehen / als wann nit zuvorn Stolp gewesen / oder eine Gemeine gehabt hätte. Dann eben in dem Privilegio, darin ihnen von den Marggrafen angezogne Gnade widerfahren / wird ihr der Name eines Oppidi gegeben; cujus emendationi solicitè intenderint Marchiones, ut incrementum recipiat, et civitas fiat. Und thut Micraelius (auß welches Pommerlands Beschreibung das meiste von dieser Stadt genommen worden) lib. 6. pag. 586. darzu: Oppidum scilicet vocarunt Majores, quod munimentis et moenibus clausum non est; Civitatem vero, quae illa habet. Also hat Stolpa schon lange Zeit zuvor / ehe es Plancken / und Mauren bekommen / viel in Pommern vermöcht. Und obwol Boleßlaff der Hertzog in Polen / eben da man tausend Jahr nach Christi Geburt schrieb / durch Einrathen / Vergünstigung / und Hülffe Käysers Ottonis III. sich an Hinter-Pommern mit grosser Macht machete / so hat Er zwar das Land / so Ihm am nähesten gelegen / eingenommen / aber das Dorff Slup / nemblich die Gemeinde der Stolpischen / müssen zufrieden lassen. Man findet annoch ein altes Diploma zu Strelen / da noch heutiges Tages ein Dorff ist / eine halbe Meil von der Stolpa / welches / nebenst Mestowino II. (der darin Misciwin, nach dem rechten Wendischen Idiomate, genennet wird /) im 1270. Jahr / Comes Celsla Tribunus Slupensis, Comes Laurent, sub Camerarius Slupensis, Comes Pomortius Subdapifer Slupensis, (das ist Stolpensis,) unterschrieben haben. Sind dann dasmal schon solche vornehme Aempter / nach Polnisch- und Pomerellischer Art / in Stolpa gewesen / so muß der Orth nit ein solches Dorff gewest seyn / als wir heutigs Tags die Dörffer heissen; sondern als die Pagi vom Caesare zu seiner Zeit beschrieben werden / daß sie eine grosse Macht haben auffbringen können. Als Wartislaus IV. Hertzog in Pommern diese Stadt / und andere Hinter-Pommerische Oerther / den Marggrafen wiederumb abgenommen / hat Barnimus III. in Pommern sie dem Teutschen Orden in Preussen / für eine Summa Geldes verpfändet / welches die Stadt / sich zu lösen / selbst erleget hat. Hernach sind sie von Bogislao VI. und seines Vattern Bruder / Wartislao V. im Jahr 1318. noch einmal für 2. tausend Marck dem Orden verpfändet / welches sie auch selbst erleget; und abermal / da Wartislaus VII. ins gelobte Land verreisete / hat sein Bruder Bogislaus VIII. seinethalben zwo tausend Marck / dafür die Stadt gut gesprochen / von dem Orden bekommen / und dagegen zugesagt / das Schloß nicht aufzuführen / welches er bey dem Mühlenthor zubauen vorhabens war. Dannenhero sind die alten Reim entstanden:

O Stolpa / du bist Ehrenrick:
Im Lande find man nicht dyn glick.
Du hest dy dreymahl löset vom Pande /
Deß hestu Roem im gantzen Lande.

Dagegen hat sie stattliche confirmation ihrer Privilegien erhalten / dermassen / daß sie auch befüget worden / im Fall die Fürsten sie deroselben halben anfechten würden / sich mit Macht zu schützen / und einen frembden Schutzherrn anzunehmen. Auch ist ihnen Müntze zuschlagen vergönnet / welches ihnen Anno 1524. von Georgio I. [109] und Barnimo XI. auffs neu confirmirt ist. Was einer / Jankowsky genant / in einer alten Kisten für Verträg zwischen Polen / und dem Stolpischen District gemacht / gefunden / und er an den Polnischen Königlichen Hof geliefert; aber solche Anno 1647. von deß Königs anwesenden Senatorn / vermittelst eines Rathschlags / vernichtet worden seyn; davon mag man den Tom. 5. Theatri Europ. fol. 1301. a. lesen. Es ist Stolpe erstlich im Jahr 1395. hernach 1476. (lib. 3. p. 466. sagt Micraelius Anno 1484. und lib. 6. p. 516. schreibet er vom 1426. Jahr / so aber vielleicht im drucken versetzt seyn mag) auff Tiburtii Tag / gantz außgebrand / und nur ein Hauß / nebenst dem Closter / der Mühle / und S. Nicolai Kirche / gerettet worden. Und ehe die Häuser konten wieder erbauet / und die Gibel befestiget werden / hat ein starcker Wind dieselbe Mauren eingeworffen; daß also die Einwohner der Brandschäden halben / unvermögener geworden seyn. Und obwol noch etliche andere Feuersbrunsten entstanden / als im 1544. Jahr / da die Mittelstrasse; im 58. da die Wollweberstrasse; im 86. da die Mühlen / endlich im 1610. Jahr / da das Holstische Thor durch ein Feuer hat Schaden gelitten / so hätten dennoch die Einwohner sich nunmehr erholet / wo diese letzte Kriegs-invasion sie nicht fast gar öde / und lär gemacht hätte. Der Kauffhandel / der alda vor deme gewesen / ist sehr nach Dantzig kommen. Sonsten ist der Boden sehr gut / und der Lachsfang daselbst auff dem Fluß sehr reich. Die Bürger seyn vor Zeiten an der Zahl bey 700. oder 800. Mann starck gewesen / an welcher Mannschafft sie doch einen zimblichen Stoß bekommen / da sie Anno 1589. über 900. und Anno 1630. über 800. der Ihrigen durch die Pest verlohren haben. Weil viel vom Adel in dieser Stadt wohnen / als hat sich die Burgerschafft beydes der Lehr / und Reuterey / beflissen. Dann es gibt der Orten nicht allein / wie auch überall fast in Pommeren / schöne Zucht-Rosse; sondern auch eine feinen Schule / darauß viel gelehrte Leute kommen seyn. Die Lehr deß Evangelii ist alhie von vielen Anno 1520. angenommen worden. Hat einen Probst / oder Praepositum, und ist die Praepositur alhie groß / und bestehet auff mehr als 30. Pfarren. In Landtagen ist diese Stadt erstlich im 1552. Jahr / über die Greiffenbergische / und die Treptowische / gesetzt worden / daß sie die dritte Session hat / weil sie allezeit gelehrte Leuthe geschicket. Es wird auch auß ihr einer von den dreyen Stättischen Land-Räthen erwöhlet. Umb sie her ist eine Landvogtey / so auf 114. Pferden der Ritterschaft zur Folge bestehet / eben wie die Stadt nach dem alten Anschlage der Folge de Anno 1523. muß 25. Pferde / und 100. Mann Fusvolck auffbringen. Es ist alhie ein ansehnlich Fürstlich Hauß / wol mit vier Gewölben über einander / und einer Schloß-Kirche zu S. Johann genant / versehen / welche neue Kirch Hertzog Johannis Friderici Wittib / Frau Erdmudis / Marggräfin von Brandeburg / ein Gottseelige Fürstin / angerichtet. Der letzte Hertzog in Pommern Bogislaus XIV. hat besagtes Hauß / oder Schloß / nebenst dem Ampt / seiner Frau Schwester / Frauen Annae / der Hertzogin zu Croja / und Areschot / eingeraumet. Es hält die Stadt Marckt Montags nach Invocavit, auff Petri und Pauli / und Sontags nach Simon Judae / und ist in eine länglichte Ründe gebauet / und hat vier Thöre / nach den vier Theilen der Welt / als das Schmiede-Thor gegen Morgen / das Neue-Thor gegen Abend / das Holsten-Thor gegen Norden / und das Mühlen-Thor gegen Mittag / daran das Fürstliche Schloß liget. Und dieses sagt offtgedachter Micraelius, der auch von der Bildstürmerey / und den Auffruhren alhie vorgangen / zulesen ist. Besihe von dieser Hansee-Stadt ingleichem Johan. Angelium à Werdenhagen part. 3. de Reb. Hans. c. 23. p. 316. seq. Es ist auch ein vornehmes Closter dieses Nahmens in Pommern / an der Peene / vorhin Benedictiner Ordens / vom Hertzog Ratibor / so Anno 1151. gestorben / gestifftet / bey welchem Anno 1637. die Käyserischen Paß über die Peene suchten / darüber dann die schöne Gebäude daselbst in den Brand gesetzet seyn / wie Micraelius lib. 5. pag. 363. berichtet.