Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Stetin
Ist die Hauptstadt in Pommern / wie Stralsund im Fürstenthum Rügen / hat den Namen von den alten Sidinern / die in dieser Gegend gewohnet / und an diesem Orth ihr meiste Versamblung gehabt / und einem gantzen Hertzogthumb / welches das erste ist in dem Fürstl. Pommerischen Titul / den Namen gegeben haben. Da noch die Wenden / nach dem sie die Gothische / oder Suevische Sidiner / zu ihrer Spraache und Sitten gezogen / diese Stadt bewohneten / hatte sie zwar ein andere Form / und war noch vor 400. Jahren also gebauet / daß die S. Peters Kirche ihren mittelen Theil begriff / und ein starck Fürstlich Schloß an dem Orthe stand / da jetzund die Stifft-Kirche S. Marien gebaut ist / also / daß das Kirchspiel / so zu S. Jacob gehöret / ausser der alten Stetinischen Burg / und also ausser der Stadt / gelegen
[T53][103] war. Endlich kamen / durch Beförderung der Fürsten / Sächsische Völcker darzu / und legeten die Stadt in einen 3. oder fast viereckigtem Grund / also daß S. Peters Kirche ausser der Ringmauren / nebenst den Wycken / und Lastadien blieb / in denen doch vorzeiten die Stadt meistentheils bestand. Doch sind folgende Zeit die gemeldte Wycken / deren eine die Oder / die ander die Unterwycke heisset / und die grosse- und Schiffbauer Lastadie / zimblich Volckreich geblieben / und ehe jetzige Kriegsfluten so wol andere / als auch diese Stadt / in bekantes Abnehmen gebracht / sind auf der Niederwycke 137. auff beyden Lastadien 372. auff der Oberwycke 280. fürm Mühlenthor auch etliche Häuser gezehlet worden. Es liget diese Stadt sub latit. 53. 27. et longit. 38. 45. in einer sehr lustigen schönen Gegend / an einem etwas erhabnen Hügel / davon ein Theil der Oltböterberg heisset beym Fürstlichen Schloß / der ander der Rödenberg / beym Passowischen Thor. An der Seite leuffet die Oder in vier Strömen / darunter man den / so gerade die Stadt berühret / und in den Damantzke fället / die Oder eigentlich heisset / die andere werden genannt die Parnitz / die grosse und kleine Regelitz / und fallen alle in den Dammischen See. Nebenst diesen Oderströmen sind noch andere schöne Fischreiche Wasser der Stetinischen / als der lange Graben / die Wreckernick / die Breitefahrt / der Duntzke / so bey der Fleischhauer-Wiese bey Stetin hinauf in den Dammischen See gehet; Der Mellensee / am Mellen / und Schultzenwerder; die Schwante / so in die Golnowische Fahrt gehet / die Weddersat / der Schwantevitz oder Steinfahrt / biß für den hohen Krug / die Pölizische Fahrt / und alle andere Ströme / und Graben / so zwischen der Oder / der grossen Regelitz / und Damantzke / ligen. Uber besagte vier Oderströme / und dann über die Plöne vorm Damm / müssen sechs Brucken gehalten werden / unter welchen die lange Brücke 210. Nürnbergische Eln hält / die Parnizische 179. die kleine Regelitz 55. die Zollbrücke 313. die Plönerbrücke 31. die Baumbrücke 210. und jede Brücke ist 24. Schuh breit. Zwischen diesen Brücken ist ein Steindamm / naher der Stadt Damm zu / einer gantzen grossen Meilwegs lang gemachet / auff dessen mitten das Zollhauß geleget / und wolbevestiget ist. Man findet in der Ringmauren wolgebaute Kirchen / unter denen ist der Thum zu S. Marien / im Jahr 1261. von Barnimo I. und seiner Gemahlin Mechtilde erbauet / und gestifftet. Demselben ist endlich der Thum zu S. Otten incorporirt / und von beyder Einkommen viel Praebenden wolverdienten Leuten gereichet worden / und noch darzu das herrliche Kleinod deß Landes / das Fürstliche Paedagogium, Anno 1541. gestifftet / darinn den Rectorat / mit gutem Ruhm bißher verwaltet haben / Antonius Waltherus, Casparus Langsiedel / Matthias Wolffius, Martinus Rhohus, Conradus Bergius, Salomon Gesnerus folgends Professor zu Wittenberg / Christophorus Hunichius, und Martinus Leuschnerus. Die Schloßkirche ist eben die alte S. Otten Kirche / vom Barnimo III. im Jahr 347. erbauet und mit anderer Manier / an der alten Stadt / von Hertzog Johann Friedrich an dem Schlosse außgeführet. S. Jacobskirche ist von einem Bambergischen Edelmann / Beringer genannt / erstlich im 1187. Jahr gar prächtig angeleget / gebauet / und mit zweyen Dörffern / Cletzkow / und Grieben / zu Unterhaltung etlicher Münche / dotiret / auch mit einem Priorathause bewidmet. Diese Kirch ist immerfort in gutem Stande / durch fleissige Auffsicht der Vorsteher / geblieben / und herrlich ausgeschmücket; inmassen nicht allein in nächst-verstrichenen Jahren beyde Orgeln / die Cantzel / der Rathstul / der Altar / Tauffe / die Bibliotheck / das Gestell zur Music / das künstliche Uhrwerck hinter dem Chor / theils neu angerichtet / theils mit grossen Unkosten ausgestaffieret seyn; sondern auch der Thurn / als der Bau / den man daran im 1604. Jahr verrichtet / nit beständig war / im 1636. Jahr stärcker / und noch etliche Schuh höher / als zuvor / auffgeführet ist. S. Nicolai Kirche ist von den Kauffleuten im 1335. angerichtet: der Thurn aber daran ist erst im Jahr 1576. in jetziger Form erbauet. S. Johannis Kirche hat Mechtildis / die Fürstin / im Jahr 1210. neben einem schönen Closter daran / zugerichtet / welches den armen Burgern / so darbey
[T52][104] erhalten werden / viel gutes thut. Die weissen Mönche / Carmeliter Ordens / haben noch eine Kirche hinter dem Roßmarckt anrichten wollen / auch schon das Chor gar schön hinaus geführt; aber die Kirche nicht absolvirt; welcher Bau zur Schulen angelegt / also daß die andere Stadt-Schule / die schon im 1390. Jahr bey S. Jacobs-Kirche angerichtet war / dahin transferirt worden; deren Rector Anno 1636. gewesen Herr Johannes Micraelius, auß dessen Pommerlands Beschreibung / dieses / und viel anders / in diesem Werck / entlehnet worden ist. Ausser der Stadt ist S. Peters Kirche / schon zu St. Ottonis Zeiten im Jahr 1124. gestifftet / daran der Thurn / im 1602. Jahr / in jetziger Form gebauet ist / wie auch die S. Gertraut auff der grossen Lastadie / die man neulich mit einer Orgel ausgebessert hat. Dabeneben sind noch andere Geistliche Stiffte / als das arme Hauß fürm H. Geistes Thor / im 1237. Jahr angerichtet; das S. Johannis Closter / davon schon gesaget; das Jungfrauen Closter für dem Frauen-Thor / so nun eingezogen ist: der S. Jürgen / den Reineke Wessel / im 1535. Jahr / nebenst einer Kirchen fundiret: Die Carthauß / da herach die nunmehr verstörete Oderburg erbauet: das Fürstliche arme Hauß bey S. Peter / von Barnimi X. Gemahlin gestifftet: Das Begienen Hauß aufm Rödenberge: der Elendshoff / oder Hospital / zu S. Elisabeth / im 1441. Jahr / in der Vorstrasse angerichtet; das Spital / und Pestenhauß bey S. Gerdrut: der Pinsenhauß fürm Heil. Geists Thor: Hermann Berckshoffs Stifft / das vor wenig Jahren von gemeldtem Cämmerer Berckhofe angeordnet ist. Jageteufels Colleg. vom Burgermeister Otto Jageteufel im Jahr 1391. für arme Knaben / und insonderheit Findlinge / an der Zahl 24. angerichtet / darinn viel schöne Ingenia erzogen worden / und unter ihnen der vornehme Bartholomaeus Schwave / welcher endlich zu Bischofflicher Würde erhaben ist. Patron drüber ist ein Rath der Stadt / und die Inspectores die Alterleute etlicher Gewercke / und insonderheit der Syndicus, aus denen neulich D. Mich. Raschius gewesen. Was neben diesen Geistlichen Stifften für andere herrliche palatia, und Gebäude / in der Stadt gefunden werden / und insonderheit die kostbare Wercke / die zur defension der Stadt / theils von Alters her / theils nach der Ankunfft des Königs von Schweden / mit unglaublichem Unkosten auffgeführet / sind besser zu beschauen / als zu beschreiben. Die Stadt ist der Zeit in acht Compagnien abgetheilet / und muß zur Folge nach dem alten Anschlage 60. Pferde und 500. Kriegsknechte auffbringen. So hat Magdeburgisch Recht / wie ihnen das Barnimus I. im 1243. Jahr ertheilet hat. Doch ist drinnen noch ein anders Municipal-Recht / oder Stadt Constitution, vom Jahr 1464. im Schwange; welches Micraelius lib. 6. p. 565. beschreibet / anderswo auch anzeiget / wie die Stadt anjetzo ihre Gerichte / und Schöppenstul / verwaltet. Und werden in solchem Stadtgerichte / darinn / nebenst dem Fürstlichen und Raths-Richter 11. Schöppen / oder Beysitzer seyn / Jährlich acht Rechtstäge gehalten. Wie aber die Civil- und Criminal-Sachen für dieses Gerichte gehören; Also müssen alle Politische Händel / und etliche sonderbar außgenommene / fürm Rath geschlichtet werden / welcher auch / in den dreyen Vorstätten / das Lastadische Gerichte / durch ihren Richter / und sonsten das Wedde-Gerichte / und was ferner zur Policey-Ordnung gehöret / bestellet. Die Kauffhändel aber werden auff dem Seglerhause / (da man sonst Kurtzweil halber zusammen kompt) von acht Alterleuten deß Kauffmans in der ersten Instantz erörtert. Sonst hat diese Stadt sehr herrliche Privilegia; als / daß keine Stetinische Bürger vor frembde Gerichte / und Manngerichte / gefordert werden: daß alle Wahren / so die Oder hinab / oder hinauff fahren / bey ihnen / als die das Recht der Niederlage haben / müssen nidergelegt werden: daß niemand darff mit den Wahren durch die Reckelize / oder andere Weg der Oder fahren / sondern muß die rechte Strasse für Stetin halten: daß kein frembder Korn / in einer gewissen Zeit / kauffen / auch kein Korn / ohne Volwort / Vorweisen / und Bewilligung der Burgermeister / außgestattet werden darff: daß alle Burger mögen mit kleinen Netzen / und Hamen / überall fischen / (ausser daß im Dammischen See sie solches mit Garnreuser [105] nicht thun dörffen /) und ihre Fischereyen auff ihren Wassern ohne Pacht / und Beschatzung / haben: daß sie nirgends Zoll geben dörffen / als weit das Hertzogthum ist / es sey zu Wasser / oder Lande: Aber zu Wolgast wird ihnen von jeder Last / wie auch andern Städten / der halbe Zoll erlassen; und was für Privilegien mehr seyn / so der Autor erzehlet; unter welchen auch dieses ist / daß keiner von Adel einiges Schloß / oder Vestung umb Stetin / innerhalb 3. Meilen in der Runde bauen darff. Auch haben sich die Fürsten verbunden / weder an der Oder auff und abwarts / noch am Frischen Haffe / an der Schwyne / biß an die Seekante / einiges Schloß / oder Vestung / zubauen; auch ihnen die Macht eine gewisse Sorte in Müntz schlagen zu lassen geben. Aber in der Stadt ist ein Schloß / auf deme vor diesem die Landsfürsten gemeinlich Hoff gehalten: welches Hertzog Johann Friderich herrlich ausgeführet; und an demselben die letzten Fürsten / Philippus, Franciscus, und Bogislaus, noch immer mehr und mehr gebauet / biß es in diese Form gebracht / darinn man es anjetzo siehet. Es gehöret der Stadt Stetin das Städtlein Pölitz / und etliche Dorffschafften in ihrer Gegend / nebenst vielen schönen Wassern / Wäldern / und anderen Herrligkeiten. Ihr Wapen ist ein roth-gekrönter Greiffenkopff / und führet / neben deme / einen Mann mit langen Haaren / und Kleidern / auf einem Stul sitzende / und in der rechten Hand ein Schwerdt / und in der lincken einen Scepter haltende / und neben sich zween Greiffen in zween Schilden habende / im grossen Stadtsigel / in welchem sie Stitin genennet wird. Sie hält Marckt Sonntags nach Marien Himmelfarth / auff Catharina / und Freytags nach Galli. Nun in dieser weitberühmten / und Fürstlichen Residentz / und Hansee-Stadt / haben sich viel sonderbare Sachen zugetragen / davon D. Daniel Cramers Pommerische Kirchen-Histori / und deß neulich verstorbenen Burgermeisters alhie / Pauli Friedeborn / Stetinische Chronick / und Beschreibung / ausführlich zulesen. Wir wollen allein etliche derselben erzehlen. Namblich daß Anno 1121. Hertzog Boleslaff aus Polen / unversehens übers Eiß nach Stetin kommen / und nicht allein die Burger Tribut herzulangen gezwungen / sondern auch viel junger Leute / derer etliche wol acht tausend zehlen / mit sich genommen / die er tauffen / und in sein Land versetzen ließ / und verbandt die Stetinischen / daß sie ihme zusagen musten / den Christlichen Glauben anzunehmen. Anno 1124. kompt Bischoff Otto von Bamberg / über das Frische Haff / nach Stetin / und trifft daselbst eine gute Herberg / bey einem vornehmen Burger / Nahmens Dubslaf / an / der sich mit seinem Weibe auch schon hatte tauffen lassen / aber deß Christenthums nicht sonderlich unter den Heyden pflegen konte / doch seine Kinder noch in etwas hatte beten gelehret. Es hat aber Bischoff Otto / mit seiner Predigt / in den ersten 2. Monaten / nichts sonderlichs ausgerichtet / biß er endlich etliche Kinder mit sonderlichen Verehrungen an sich gezogen / sie im Christenthum unterrichtet / und getauffet. Und da der Hertzog von Polen / durch seinen Gesandten / den Stetinischen den aufferlegten Tribut / ausgenommen 300. Marck Silber / die sie noch erlegen solten / erließ / wo sie sich zu Christo bekehren würden / ist die gantze Stadt dadurch willig gemacht worden / und hat Bischoff Otto die Tauffe zu verichten angefangen / die Heydnische Tempel verstöret / den dreyköpffichten güldenen Götzen / den sie vor einen Gott dreyer Völcker / als der Stetiner / Pommern / und Slaven hielten / und Triglaff nenneten / zu einer Verehrung für den Papste zu sich genommen / ein neue Kirche mitten am Marckt / in S. Adelberts Ehre / wie auch die Kirche zu S. Peter aufgeleget / und eine Schul für die Jugend angerichtet. Die Stetinischen wurden desto eyferiger / das Heydnische Wesen abzuschaffen / weil sie sahen / daß Ratibor ein Heyden-Pfaffe / der wider Bischoff Otten hefftig geredet hatte / deß Nachts todt gefunden ward. Aber bald nach deß Bischoffs Abschied / da eine sterbende Seuch einriß / vermeyneten die zu Stetin / solche Straf wäre wegen der neuangekommen Lehre / über sie verhänget / und brachen deßwegen S. Adelb. Kirche biß ans Chor nider / und bauten dem Abgott Triglaff eine Capelle dabey / vermeinend / man müste den einen Gott so ehren / das man deß andern nit vergesse. Wobey auch diß sich begab / welchs hernach für ein Wunderwerck geacht worden /
[T54][106] daß / da einer die Axt ergriff / auch das Chor in S. Adelberti Kirche niederzuhauen / weil es nur auff einer höltzern Seule stand / ihme alsfort die Hand erstaunet / und erstarret ist / und er von seinem bösen Vornehmen hat abstehen müssen. Anno 1128. kompt Bischoff Otto zum anderen mal in Pommern / zu welchem die von Stetin / auff den angestelten Landtag zu Usedom / ihre Gesandten geschickt / ihren Abfall bekant / und Absolution vom Bischoff erhalten. Er kam folgends selbsten wider auff Stetin / und hat daselbst deß Triglaffs neulich erbauete Capelle in Grund brechen lassen. Ist aber / als er einen Nußbaum / dabey die Leute viel Abgötterey trieben / umbzuhauen Befelch gab / in grosse Lebens-Gefahr gerathen. Folgends nahm die Christliche Religion je länger je mehr zu. Zur Zeit deß Hussiten Kriegs war alhie grosse Auffruhr wider den Rath. Anno 1612. ist von Hertzog Philippo, in dem Fürstlichen Lustgarten alda der erste Stein zu einem nach der Oderwarts ligendem Lusthause gelegt worden; welches aber / neben dem schönen Fürstlichen Hause für Stetin / die Oderburg genandt / nunmehr in den Grund / bey diesen trübseligen Zeiten / und bey Bevestigung der Stadt / gebrochen ist. Anno 1616. erregte der Pöfel alhie ein schwere Aufruhr / so kaum gestilt werden kunte; darüber der oberste Stadtdiener / für Burgermeister Rammins Augen / erschlagen / und zum Fenster hinauß auf den Marckt geworffen worden ist. Den 10. Augusti Anno 1631. stirbt alda Frau Christina / geborne Ochsenstirnin / Herrn Feld-Marsch. Gustaff Horns Gemahlin; und da die Leich von dannen in Schweden verführet ward / hat der Reichs-Cantzler / ihr Herr Vatter / Herr Axel Ochsenstirn / etc. den 9. Collegis der Stadt Schulen / über das / was der verstorbenen Herr und Ehegemahel / ihnen / und der Clerisey / für der Thür außtheilen lassen / hundert Reichsthaler verehret. An. 37. sturben da / D. Daniel Cramer Pfarrer / und Professor zu S. Marien / den 5. Octobris; Item Paulus Frideborn / Königl. Schwedischer Rath / und Pommerischer Fürstlicher Landrath / auch Burgermeister alhie / den 14. Novem. der die obgedachte Stetinische Chronic geschrieben hat. Wer ausser dieser gesetzten Beschreibung / auch was andere Scribenten von dieser Fürstlichen Residentz / und Hansee-Stadt setzen / haben will / der lese Joh. Angel. à Werdenhag. de Rebusp. Hanseat. part. 3. c. 10. p. 242. sonderlich cap. 23. pag. 329. seq. (daselbst er sagt / daß diese Stadt umbs Jahr 1364. in den Hanseatisch. Bund kommen); Georg Braun / tom 4. Theatri Urbium, (da er diese Stadt / wegen ihres Lagers / Kauffmannschafften / Victualien / allerhand herrlichen / und wolfeilen Fischen / Wisen / Holtz / und Höfflichkeit der Sitten / lobet / aber wegen ihres Anfangs / und dergleichen / irret; in welchem Irrthum auch Munst. in seiner Cosmogr. ist); Pontan. l. 7. rer. Dan. p. 252. (da er die Stadt beschreibet / weiln sie König Waldemar diß Namens der I. in Dennemarck / belagert hat.) Casp. Ens. in delic. apodem. per Ger. p. 278. seq. P. Bert. lib. 3. Rer. Germ. pag. 677. (da er sich gleichwol auch in etwas verstosset.) Dress. de Urb. Germ. Heberer in der Egyptischen Dienstbarkeit / das Itinerar. German. p. 376. seq. und desselben continuation p. 199. seq. daselbsten unter anderm gesagt wird / daß er längste Tag alhie von 17. Stunden; das Paedagogium, oder die Fürstl. Schul / mit reichem Einkommen versehen seye: daß etliche Tisch-Scholaren umb ein geringes Geldt daselbst ihren Unterhalt; und die Geistliche in der Stadt ein ansehenliche Bibliothec haben; In Sanct Jacobs-Kirchen seye ein Epitaphium zweyer Eheleuthe zulesen / so 48. Jahr beysammen im Ehestande gelebt / und 12. Kinder erzeugt / von welchen 78. Kinder / und 41. Kindskinder gebohren worden; der Mann / Peter Eckstede genandt / seye Anno 1551. im 76. Jahr seines Alters / die Mutter aber Namens Margaretha Pyls / Anno 70. im 87. Jahr ihres Alters: gestorben / das Schloß seye / ohne die Nebenhöfe / 183. Schuh lang / darin vor diesem sonderlich die Bibliothec / Kunstkammer / und der Silberkasten: Item / die grosse Glock / daran 24. Männer ziehen / der grosse Saal / welcher 9. Cammin / und etliche Oefen / sampt allerley Musicalischen Instrumenten / und köstlichem Glaßwerck: In der Schloßkirchen bey der Cantzel / das Gewölb zu den Fürstlichen Begräbnüssen / und in der Höhe die Küriß / Hoff- und Blut-Fahnen. [107] Item der Garten / neue Bau / Stall / und ein kleine Meil vom Schloß der Weingarten zusehen gewesen: daß alhie mehr Leut unter / dann über der Erden / (namblich da vor dem Krieg die Stadt noch sie Volckreich gewesen) wohnen / weil die Häuser unten mit Gewölben gebauet / aber kein Liecht darin / als gegen der Gassen herauff haben; und man von der Gassen herauff haben; und man von der Gassen hinein / wie in einen Keller gehet. Es habe diese schöne Stadt viel wolgebaute Häuser / die alle vornen herauß noch umbs Jahr 1605. Gibel / und zwischen den Gibeln / längs herab Rinnen gehabt / welches dann den Gassen und Häusern die Zierde genommen: Das Rathhauß am Marckt in der Stadt seye wol zusehen / hab hinten und vornen grosse Gibeln / durchsichtig ausgearbeitet / daß sich zu verwundern: Und was daselbsten mehrers stehet. Anno 1630. den zehenden Julij / hat der König aus Schweden diese Stadt / nach vorher gepflogener Unterrede mit dem Hertzogen / zu seinem Willen bekommen; und ist von selbiger Zeit an / biß daher / stetigs in Schwedischer devotion verblieben. Siehe den damals zwischen Schweden und Pommern gemachten Vertrag / beym obgedachten Micraelio lib. 5. p. 255. seq. und daß nunmehr diese Stadt der Cron Schweden erblich gehöre / den General Reichs-Frieden-Schlusse.
Es ist noch ein Stetin in Pommeren / Neuen Stetin / und in den Taflen Nien Stetin genannt / so zwischen Beerwolde / und Hamerstein (so albereit Polnisch) und also an den Polnischen Gräntzen / beym See Villem / und zwischen andern Seen gelegen / davon nicht weit / aus dem See Paguset / der Fluß Parsante entspringet. Ist im Jahr 1309. von Wartislao IV. zu Befestigung deß Landes / nebenst dem Schlosse / erbauet / und ist nach solcher Zeit die Residentz-Stadt an der Oder / oder obgedachte und beschribene Stadt / forthin alten Stetin genant worden. Zur Folge / oder Aufbott muß die Stadt Neu-Stetin / nach dem alten Anschlage / 15. Mann auffbringen / eben wie die Ritterschafft / so zum Ampt Neuen-Stetin gehörig 20. der Synodus daselbst bestehet in 23. Pfarren / hält Marckt auff Trinitatis. Anno 1629. hat das Käys. Volck / unter deß von Arnheims Commando / so nach Polen gezogen / einen Musterplatz im Neuen Stetinischen / nicht ohne zimliche Verwüstung solches Orths / gehalten. Anno 1642. im September / hat sich ein Polnisches / und verdorbenes Pommerisches Völcklein zusammen rottieret / ist in das Städtlein Neuen-Stetin eingefallen / hat darinnen geplündert / und da ein Studiosus solches nicht verrathen / so hätten sie sich deß Schlosses / darinnen die Frau Wittib wohnet / auch bemächtiget; wie dann deß Hauptmans Frau / und Tochter darüber in Arm und Bein geschossen / aber mehrer Schaden / durch Auffziehung der Fallbrucken / verhindert worden; stehet in tomo 4. Theatri Europaei pag. 333.