Topographia Electoratus Brandenburgici et Ducatus Pomeraniae: Havelberg
Diese Bischoffliche Stadt ligt in der Alten Marck Brandenburg / an der Havel / die sie umbfliesset / und beschleusset / und nicht sonders weit davon in die Elb fält; der Thumbhoff aber Anno 946. vom Ertzbischoffen Alberto zu Magdeburg gestifftet / ligt ausserhalb auff eine Berglein / hat / in dem nächsten Teutschen Krieg / viel außgestanden. Der König auß Dennemarck bekam sie erstlich ein / und ließ alda eine starcke Schantz verfertigen; wurde aber Anno 1627. wider verlassen / und von den Käyserischen / die sie starck belagert / eingenommen: welche hernach den 14. Augusti auch den Thumb vor Havelberg / darauff sich die Dänischen begeben / erobert haben. Anno 1631. den 9. Julij / haben die Schweden diesen Orth erobert / so nahend / und fast gegen über an der Elb gelegen / die Käyserisch- und Sächsischen; nachdeme zuvor der Schwedische Feld-Marschall Banner / als er nunmehr deß Churfürsten zu Brandeburg Feinde worden / ihn / im Decembri deß vorigen Jahres einbekommen hatte. Anno 1637. eroberten Stadt / und Dom / die Schwedisch. wider / welcher Orth aber / noch in diesem Jahr ihnen den 27. Jul. wider mit Sturm abgenommen worden ist. Anno 39. oder 40. kam er wider an die Schwedischen / dann abermals an die Brandeburgischen / und Anno 41. wider an die Schwedischen / welche daselbst den Thumb geplündert haben. Folgends bey gemachtem Anstand in Waffen / ward Havelberg wider Brandeburgisch.
Was das Bisthum alhie anbelangt / so schreibet Angelus, in der Märckischen Chronic lib. 2. fol. 47. daß Käyser Otto der Erste Anno 946. solches gestifftet / dessen erster Vorsteher Udo geheissen / als Gero, Graf zu Altenburg und Merßburg / Burggraff zu Magdeburg / Marggraff zu Laußnitz / und der ander Marggraff zu Brandeburg / im Leben gewesen. Anno 1501. in Augusto / ward zum Bischoff allhie erwehlt Otto von Königsmarck / ein Edelmann. Anno 1523. war da Bischoff Busso von Alvensleben / beeder Rechten Doctor / deme Marggraff Friederich von Brandenburg Anno 1548. diesem Georg von Blanckenberg; und deme / Marggraff Joachim Friderich von Brandeburg / succedirt haben / von welcher Zeit an / solches bey dem Churhauß Brandeburg blieben ist; wie Dresserus part. 4. Isag. schreibet. Hat vorhin Monatlich 9. zu Pferd / und 33. zu Fuß / geben; jetzt aber nicht mehr; weilen Chur-Brandeburg Anno 1565. den 7. April. allerley documenta judicialiter fürgebracht / dadurch er die subjection, und incorporation erwisen. Nehel. in exeg. March. sagt von diesem Stifft p. 333. also: Havelberg / der Dom ligt in der Priegnitz / die Stadt herunten in der Havel; Die Bischoffliche Residentz ist zu Witstock in der Priegnitz / [67] etwa auch zu Plattenberg / gewesen. Chytraeus lib. 5. Sax. p. 123. gedencket der Havelbergischen-Chronic / und thut auß derselben etliche Vers / von der Stifftung / und Gelegenheit deß Havelbergischen Collegii anziehen.