Topographia Circuli Burgundici: Leeuwarden
[104] Leeuwarden / Leovardia. Diese schöne / grosse / wolerbaute / reiche / wolgelegene / volckreiche / und veste Stadt / wird von dem berühmten Friesischen Historico Ubbone Emmio, (der sie / und ihr Regiment / lib. 1. histor. rer. Frisicarum fol. 15. und sonderlich de Republ. Frisior. inter Flevum, et Lavicam, fol. 37. seqq. weitläuffig beschreibet /) Maxima, ditissima, splendidissima, et frequentissima Urbs, genannt / welche jetzt 1600. Schritt innerhalb der Gräben im Umbkreiß hat. Sie ist die Hauptstadt in Frießland / allda der Gubernator deß gantzen Landes seine Wohnung hat / und die Land-Versamlungen gehalten werden. Hat einen hohen Wall / und einen breiten tieffen Wassergraben / und fünff gewaltige Bollwerck von Erden / deren jedes auch seinen Graben hat. Drey Thor. Vier Canal unter dem Wall / dardurch die Schiff aus / und einkommen können. Dann diese Stadt so Wasserreich / daß man in solcher allenthalben auff Kahnen / oder Schiffen / hin und wieder fahren mag. Der fürnehmste Fluß ist Ea / so von hinnen zwey starcker Teutscher Meilen nach Doccum / und von dannen noch ein Meil ins Meer kommet. Der ander wird Vlet genannt / auff dem dritten fähret man gen Franeker / und von dannen gen Harlingen / der seine Fäll und von dannen gen Harlingen / der seine Fäll und Thor / (wie in Italia an der Brenta / und Pado oder Pò) hat. Und gehen in der Stadt über solche Wasser unterschiedliche Brücken. Es seyn da herrliche schöne Gebäu / sonderlich der Stände in Frießland Zeughaus / das Rahthaus / deß Gubernatoris, und der Edelleut Palläst. Hat auch schöne Kirchen / als zu S. Jacob / darinn Graf Willhelm Ludwigs von Nassau monument, und andere Epitaphia zu sehen / und zu lesen: Item die Galeister Kerck / oder Templum Galilaeam, darinn / unter
[T49][105] andern Bernardus Furmerius, der Stände Historicus, so dem Suffrido Petri succedirt hat / und Anno 1616. gestorben ist / ruhet. Seine Teutsche Grabschrifft lautet also: Anno 1616. den 6. Augusti / Is den Ernst. welgelerte M. Bernardus Furmerius, History-schriefer deser Landtschap in den Heere geruft. Die Lateinische hat Gotfridus Hegenitius in Itinerario Frisio-Hollandico p. 25. der auch viel andere epitaphia, in den gedachten beeden; wie auch in den Kirchen Oldenhove / und S. Veit / vom 20. biß auff das 34. Blat /setzet. Darunter in gemeldter S. Veits Kirchen das sechste also lautet:
Ut studiis animum formem, rectamque juventam,
Franequeram dum me mittit uterque parens,
En studiosa cohors pro more Beanica tollens
Cornua, prohnugas, me miserum mutilat.
Hincque nimis trusa mors me rapit horrida fronte,
Atque sub hoc tumulo membra sepulta jacent.
Es hat allhie auch ein Zuchthauß für das gantze Frießland; daher solches unter deß Friesischen Land-Rahts Jurisdiction ist. Aber das Castell / so diese Stadt unter der Hertzoge von Sachsen Regierung bekommen / haben die Inwohner Anno 1580. als sie sich von den Spaniern ledig gemacht / niedergerissen. Sonsten gibt es allda lustige Gärten / und saubere Gassen / und ist der Marckt an dem Wasser in die Länge gericht. Hat nur eine Vorstadt gegen Morgen. Der Boden umb die Stadt ist sehr fruchtbar. Von hinnen ist obgedachter Suffridus Petri bürtig gewesen / von deme Aubertus Miraeus, in Elog. Belgicis, pag. 178. also schreibet: Suffridus Petrus, non vulgare aevi nostri decus, cui varium secundumque ingenium, Leovardiae apud Frisios natus est. Mort. Coloniae ferè septuagenarius ann. 1579. Sihe von dieser Stadt auch Ludov. Guicciardinum, in Beschreibung des Niederlands / fol. 168. und daselbsten zweyerley Meynungen von dem Ursprung ihres Namens / G. Braun / im 3. seines Städtbuchs / und C. Ens in del. apodem. p. 202.
Ein Meil Wegs von der Stadt ungefer ligt das Dorff Swichem / oder Zuichemum, deß berühmten Juristen / Ritters / und Präsidenten zu Brüssel / Viglii Zuichemi Vatterland.