Topographia Braunschweig Lüneburg: Schöppenstätt
Die Statt Schöppenstätt / im Fürstenthumb Braunschweig Wolfenbüttel / hat davon den Nahmen / daß die hohe Landesfürstliche Obrigkeit dahin an den Elm / einen Schöppenstuel vnd Land=Gerichts Statt / vor Alters verordnet vnd geleget gehabt. Man hält auch dafür / daß diese Statt im Wulffenbüttelschen Fürstenthumb / das zu erst erbawete Weichbild / vnd älteste Landstättlein sey / vnd viel Jahr noch vor der Statt Braunschweig. Es haben die Braunschweigische Bürger vnd Soldaten in anno 1602. den 14. Maij, am Tage der gewöhnlichen Hagelfeyer / die Statt Scheppenstett vnversehens überfallen / übel zugerichtet / vnd gantz vnd gar außgeplündert.
Der gerechte Gott hat über das Stättlein gar viel Vnglücks verhänget / Insonderheit aber sehr grosse Fewersbrunsten / Als Anno 1578. am Palm-Abend / da 71. Wohnhäuser / ohn andere viel Gebäwde/ eingeäschert. Vnd Anno 1617. am 16. Julij / Nachmittags vmb 1. Vhr / da abereins 70. Wohnhäuser / ohn andere Gebäwde / weggebrant seyn.
Anno 1641. als die Keyserl. Armee über der Elbe gegen Bernburg campiret / ist diß Stättlein von 2000. Teutscher Reutter vnd Croaten feindseliger weise überfallen / Barbarischer weise darin gehauset / die Kirche vnd das Rahthauß auffgebrochen / viel verhandene documenta weggeraubet / vnd endlich durch das an vnterschiedlichen Orten angelegte Fewer / dasselbe erbärmlich eingeäschert / wovon jetzo noch an die 70. Haußstätte wüste ligen. Die Pfarrkirche allhie / S. Stephan genant / ist ein überauß altes Gebäw / mit einem fast hohen zugespitzten Thurn.
Es hat das Stättlein seine eigene Holtzung auff dem Elm / vnd vmb sich her eine weite Feldmarck / vff welcher der Acker durch GOttes Segen ein zimliches außträget /
[T102][187] wie dann auch der genius loci diesen Ort sonderlich beruffen vnd bekant gemacht hat.
Das mitten durchfliessende Wasser wird innerhalb der Statt die Schifffahrt: vnd ausserhalb die Altenau genant / gibet wegen seiner Gelindigkeit ein gesundes weisses vnd braunes Bier / von welchem auch die meisten Bürger ihre Nahrung haben.