Topographia Braunschweig Lüneburg: Rameslo
Ist ein altes im Hertzogthumb Lüneburg belegenes Stifft / so bey Keyser Ludwig deß Ersten oder Frommen Zeiten / im Jahr Christi 873. seinen Anfang gewommen. Der Stiffter ist gewesen S. Anscharius, Ertzbischoff zu Hamburg / wie solches Adamus Bremensis histor. Eccles. cap. 17. vnd auß ihm Crantzius Metropol. lib. 1. cap. 34. (welche es Ramsolan oder Ramsola nennen.) Imgleichen incerti autoris historia Archiepiscoporum Bremensium à Lindenbrogio edita, vnd andere mehr bezeugen. Durch was Gelegenheit vnd auff was weise besagter Ansgarius dieses Stifft angerichtet / wird außführlich in Papsts Nicolai privilegio de confirmatione Ramesloa, so vnter den privilegiis Archiecclesiae Hamburgensis ab eodem Lindenbrogio editis zu finden / erzehlet. Nemblich / in der kürtze zu melden / wie die Burg Hamburg von etlichen Seeräubern vmbgeben / vnd der Ertzbischoff Ansgarius gesehen / daß man ihnen keinen Widerstand thun können / seine Geistliche auch sich allbereit mit der Flucht davon gemachet / vnd hin vnd wieder zerstäubert / ist er auch kaum (sine cappa sua wie das privilegium meldet) davon kommen. Darauff die Seerauber sich der Statt bemächtiget / alles in Brant gesteckt / vnd wieder davon gezogen. Wie nun Anscharius in dieser Trangsal gewesen / vnd seine clerici hin vnd wieder in der irre herumb gewandelt / mit ihren bey sich habenden Reliquien / hat ihm eine Christliche Matron / Ikia genant / auß ihren Erbgütern ein stück Landes / in einem Walde / Ramsloa genant / belegen / übergeben / da er eine Zellen vor sich vnd seine fratres gebawet / vnd sich darin auffgehalten. Weil aber bemeldeter Keyser gern gesehen / daß der Ertzbischoff [173] einen bequemen Ort / da er sein Ampt verrichten / vnd wegen der nähe deß Orts die Kirche zu Hamburg wieder in Stand bringen könte / haben möchte / als ist endlich mit Bewilligung Bischoffen Walgarii zu Verden / vnter dessen dioecesin sonsten dieser Ort gehöret / ein Closter daselbst angerichtet: also / daß dasselbe auß deß Bischoffs zu Verden Bottmässigkeit gezogen / vnd dem damahligen Ertzstifft Hamburg vntergeben worden. Inmassen obgedachter Pabst in dem angezogenen privilegio solche Stifftung confirmiret. Es hat zwar nachgehendes Bernarius, Bischoff zu Verden / dem Ertzbischoff zu Bremen / Libentio, dieses Stiffts halber Streit erreget / vnd es vnter sein Gebiet wieder ziehen wollen. Als aber die Sache vor Pabst Sergium gebracht / vnd derselbe wider den Bischoff zu Verden erkant / ist er von der Ansprache abgestanden. Wie solches in vor angezogener historia Archiepiscoporum Bremensium zu lesen.
Das Geistliche Wesen deß Ortes hat durch dessen gute Bequemlichkeit / vnd der Conventualen Fleiß / mit der Zeit dergestalt zugenommen / daß es zu einem vornehmen Stifft worden / mit einer ansehnlichen Thumbkirchen / Capellen / vnd Curien gezieret / auch mit guten Einkommen vnd Gefällen begabet. Es ist aber etliche hundert Jahr hernach theils von sich selbst / vnd gleichsam Alters halber in Abgang kommen / mehrentheils aber von den kriegenden Partheyen / welche bey Zeiten Keyser Carlen deß Fünfften auß dem Ertzstifft Bremen / vnd von der Weser her den Krieg geführet haben / dermassen verwüstet / daß die damahlige Domherren den Ort gar verlassen / vnd was kostbahr beym Stifft gewesen ist / demselben entwendet haben. Das Gebäw der Domkirchen / welches damals noch bestehen blieben / ist Anno 1601. bey gutem stillen Wetter vnd Sonnenschein / mehrentheils eingefallen / vnd nach etlichen Jahren zum theil wieder auffgebawet. Es ist gleichwol dieses Stifft noch heutiges Tages im Stande / vnd mit Decano vnd Canonicis besetzet.