Topographia Braunschweig Lüneburg: Lucklum
Es ist der Balley Sachsen Teutsches Ordens / Land-Commenthurey Residentz / Hauß Luklumb im Fürstenthumb Wolffenbüttel / vnd zwar eine halbe Meil weges von der Haupt-Vestung Wolffenbüttel / gegen Morgen gelegen / vnd ist dieses Commenthurey-Hauß Lucklumb vor etlichen hundert Jahren ein Ampt gewesen / auch soll ein Stättgen oder Marcktflecken / so Lucke geheissen / dabey gelegen / vnd damals dem Stifft Halberstatt zugehöret haben.
Anno 1260. ist von dem Bischoff zu Halberstatt / Volrado, das Hauß Lucklumb / mit allen Pertinentien / an den Teutschen Orden geschencket / auch Anno 1313. am Abend der Apostel Petri vnd Pauli / von dem damahligen Bischoff zu Halberstatt / Alberto, herrlich confirmiret / auch weiter von Fürsten vnd Herren / auch von dem Closter Königslutter / auch denen von der Asseburg / mit einem vnd anderm begabet worden.
Dieses Hauß Lucklumb hat den Nahmen von vorgemeltem Marcktflecken Lukke / Lukkelheim / welches contractè außgesprochen wird Lukkelum / inmassen solches die bekante analogia in der Teutschen Sprache vnfehlbar gibt / vnd in sehr viel anderen Nahmen der Stätte vnd Dörffer bräuchlich ist.
Es ist dieses Hauß in die vier Ecke gebawet / vnd bestehet in einem guten Fundament / ist zwar ein altes Werck / vnd Anno 1314. mehrentheils auffgeführet / aber von Grund auff biß oben an / ist es ein gantz festes / dickes / mit Gips vnd Kalck gemauertes Mauerwerck / vnd mit rohten Ziegeln gedecket; Inwendig mit nöhtigen gewölbeten Kellern vnd Logimentern außgebawet / hat einen viereckigten Platz / darin ein Brunn / so sehr reich quillet / vnd gut Wasser gibt / vnd an der einen seiten eine Capelle. So bald man von der Brücken kompt / gehet man in den Vorwerckshoff / gantz weit vmbgriffen / vnd mit Gebäuden / als schönen vnd hohen langen Scheunen vnd Ställen / gantz von Steinen auffgemauret / vnd mit Ziegeln gedecket; Welche von dem Herrn Land-Commenthuren / Hanß von Loßauren sehl. Anno 1590. biß 1600. an statt der vorigen bawfälligen vnd weggeraumeten Gebäwen / hinwieder angerichtet.
Durch den Hoff fleusset ein schönes klares Wasser / die Warre genant / so vff eine halbe Meile im Holtz entspringet / vnd vnterschiedene überschlächtige Mühlen treibet / das Wasser frieret auch nicht zu / wann schon die grösseste Kälte ist.
An dem Hause vnd Vorwercke gehet ein schöner grosser Lust- vnd Baumgarte / mit Gängen vnd guten Quartieren gezieret / herumb / worin jährlich allerhand gutes Obst / Wein / vnd Früchte wachsen. Vmb den Garten / vnd also gantz vmbs Hauß vnd Vorwerck / ist eine zimliche hoch vffgeführete Mauer / mit Ziegelsteinen bedecket / welche die beyde vff einander folgende Herren Land-Commenthuren / Herr Hanß von Loßauren / vnd Herr Joachim von Hapffenkorff sehl. verfertigen lassen.
[144] Sonsten ist das Hauß belegen nicht weit von dem Holtze / der Elm genant / gegen über vff einem Hügel / in einer sehr lustigen gegend / zum Hause gehöret Jagt- vnd Brawgerechtigkeit / hat die Schäfferey / vnd eine feine Gehöltzung / imgleichen Fischerey / Teiche / nohttürfftige Hopffengärten / gute Gräferey / vnd Wiesewachs / zwey eigene Mühlen / vnd einen Kupfferhammer / die Pulver- vnd Bockemühle ist durch Verwahrlosung im Fewer für Jahren vffgangen / stehet aber wieder anzulegen / vnd zu dem Hause gehöret das daran ligende Dorff / mit aller Zubehörung. Der herumb gelegene Acker ist von zimlicher Fruchtbarkeit / gehöret allesampt dem Ordenshause zu / vnd müssen die beywohnende Vnterthanen vnd Bediente deß Hauses / so von der Länderey etwas bestellen wollen / dem Hause Zinse davon geben.
Anno 1626. haben sich etliche Parteyen von den Keyserlichen auffs Hauß gelegt / vnd wie die Königl. Dännemärckischen / so in der Vestung Wulffenbüttel / eine Meil weges von hie / solches verkundschaffet / ist von ihnen ein Versuch gethan / dieselben zu überfallen / seynd auch zwar biß ins Vorwerck vnd dessen Platz / aber nicht vffs Hauß gekommen / über welchem Tumult / schiessen vnd lermen / auch weil die Königl. Dennemärckischen vnverrichteter Sache abmarchiren müssen / das gantze Vorwerck im Fewer vffgangen / dem Residentzhause / den Scheunen vnd Stallungen aber / GOtt lob / kein Schade geschehen.