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Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/94

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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

erledigt. Doch trotzdem wird manches stets dunkel bleiben. Wichtige Quellen sind ganz versiegt, Thatsachen in das Dämmerlicht der Sage zurückgetreten, und schon deshalb wird jede Untersuchung in einigen Hauptpunkten mit ungenügenden Ergebnissen abzuschliessen haben. Immer aber noch bleibt auf dem vorliegenden Gebiete der Forschung ein weites Feld. Auch für diese kulturgeschichtlichen Fragen ersten Ranges gilt Goethes berühmtes Wort: Der Welt- und Menschengeschichte gleich, enthüllt jedes aufgelöste Problem immer wieder ein neues aufzulösendes.


Übersicht über niederrheinische Hexen-Verfolgungen und Prozesse für die Zeit von 1490 bis 1738.

Auf Vollständigkeit macht die nachstehende Zusammenstellung keinen Anspruch;[1] namentlich bleiben die Städte Köln und Aachen ganz ausgeschlossen. Bezüglich Kölns und Deutz‘ verweise ich auf die ausführlichen Angaben L. Ennens[2] und auf die Jahrgänge 1616, 1617, 1618, 1626, 1627, 1628, 1629, 1630 und 1636 der Kölner Regiminalprotokolle. Auf Aachen werde ich an anderer Stelle eingehend zurückkommen. Hier sei bemerkt, dass Hexenscheiterhaufen für Aachen nur in geringer Zahl, und nur für die Zeit von 1604 bis 1648 nachweisbar sind. Urkundlich heisst es zum 25. September 1604 in den Akten über die Verbrennung der Marie Kroiseti, man erinnere sich nicht, dass jemals in Aachen eine Zauberin verbrannt worden sei. Wahrscheinlich kann also Aachen für das 16. Jahrhundert Hexenverbrennungen nicht aufweisen.

Im folgenden deutet der Ortsname häufig nur den Sitz des Schöflengerichts an, vor welchem der Hexenprozess verhandelt wurde, während die Angeklagten aus Ortschaften stammten, die zum Bezirk des genannten Schöffengerichts gehörten. Als Abkürzungen stehen: D. St. A. für Düsseldorfer Staatsarchiv, K. R. P. für Kölner Regiminal-Protokolle, A. V. N. für Annalen des historischen Vereins für den Niederrhein, Z. B. G. für Zeitschrift des


de qua omnibus consideratis prudenter statuere potuerim, fuisse ream. So der Mann, welcher mehr als 200 „Hexen“ auf den Tod vorbereitet hatte. Eine Schuldige war ihm nicht vorgekommen.


  1. Vgl. oben S. 182.
  2. Geschichte der Stadt Köln. Düsseldorf 1880 Bd. V, S. 749 ff.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 227. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/94&oldid=- (Version vom 1.8.2018)