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Seite:Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein.djvu/93

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Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242

ausgesetzt zu werden, nach Gewährung ihrer Bitte aber in der Probe nicht bestanden.[1]

O. Snell[2] ist bei seinen ausgedehnten Untersuchungen über Hexenprozesse und Geistesstörung zu der Überzeugung gelangt, es seien Geisteskranke nur in verschwindend kleiner Zahl den Hexenprozessen zum Opfer gefallen, dagegen seien viele Prozesse durch Geisteskranke und Hysterische, welche man für Besessene hielt, hervorgerufen worden. Dies dürfte im wesentlichen auch für niederrheinische Gegenden zutreffen. Hier nur die Notiz, dass der Niederrhein, wenn man die Malmedyer Gegend hinzurechnen will, aus dem Ende des 16. Jahrhunderts einen Hexenprozess aufweist,[3] der an interessanten psychologischen Momenten: Geistesstörung [?], Hellsehen[?], Verzweiflung, Reue, Selbstanklage und Anzeige vieler Hunderte von angeblich Mitschuldigen seines Gleichen nicht hat. Es verdient dieser Prozess eine eingehende Beleuchtung aus der Feder eines Psychiaters.

Angesichts des unendlichen Jammers, den ehemals die Hexenprozesse über so manche blühende Gegend brachten, hat man in zahllosen Schriften die Gründe einer so seltsamen Erscheinung klarzulegen versucht und nach der Herkunft[4] des grausigen Gespenstes gefragt. Vieles erklärt sich aus der Geschichte der Entwicklung des Wahns, anderes haben die trefflichen Ausführungen erleuchteter Zeitgenossen, so eines Weyer und Spee,[5] längst


  1. Amt Linn bei Ürdingen, vgl. J. v. Görres a. a. O. S. 545. Weitaus interessanter ist der zweite Fall, dessen Akten im Düsseldorfer Staatsarchiv beruhen. (Acta betr. den letzten Hexenprozess zu Witten.) Da hatte der Angeklagte im Jahre 1647 sich dreimal auf das Wasser werfen lassen und gab zu, „oben auf dem Wasser“ geblieben zu sein.
  2. A. a. O. im Vorwort.
  3. Aus Chapeaville Gest. pontific. Leodiens. t. III übergegangen in J. v. Görres, Christliche Mystik Bd. IV, Abt. II, S. 551 ff.
  4. J. Hansen a. a. O. S. 167 sagt hierüber zutreffend: Der zur Epidemie anschwellende Hexenwahn des ausgehenden Mittelalters und im Zusammenhang damit die systematische Hexenverfolgung haben sich überhaupt von den Alpenländern aus über Oberdeutschland erst gegen Ende des 15. Jahrhundert nach dem nördlichen Deutschland hin ausgebreitet, und in diesem Ausbreitungsprozess hat der Hexenhammer ein wichtiges Verbindungsglied gebildet.
  5. Weyer und Spee sind unsterbliche Repräsentanten des direkten bzw. bedingten Widerspruchs (vgl. oben S. 210) gegen die Thorheit ihres Jahrhunderts. Während Weyer den Glauben an Schädigungen durch Hexen als eine Albernheit bezeichnet, sagt Spee (l. c. p. 2): Id omnino tenendum existimo, re vera in mundo aliquos maleficos esse. Spee sagt indes (l. c. p. 240) weiter: Ego id cum iuramento depono, me quidem nullam hactenus ad rogum duxisse, [227] de qua omnibus consideratis prudenter statuere potuerim, fuisse ream. So der Mann, welcher mehr als 200 „Hexen“ auf den Tod vorbereitet hatte. Eine Schuldige war ihm nicht vorgekommen.
Empfohlene Zitierweise:
Emil Pauls: Zauberwesen und Hexenwahn am Niederrhein. In: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins, Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins. 13. Band, 1898. S. 134-242. Düsseldorf: Ed. Lintz, 1898, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zauberwesen_und_Hexenwahn_am_Niederrhein.djvu/93&oldid=- (Version vom 1.8.2018)