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Seite:WienRel.djvu/15

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war abgeleitet, daß die Energie die Trägheitseigenschaften der Materie besitzen müsse, so daß alle Materie auf große Energievorräte im Innern der Körper zurückgeführt werden könne. Wenn so Energie und Masse nicht voneinander unterschieden werden können, so ist eine weitere Folge, daß die Energie auch der Schwerkraft unterworfen sein muß. Wenn die Wirkung einer beschleunigten Bewegung vollständig durch die Schwerkraft ersetzt werden kann, so folgt hieraus die gravitierende Wirkung der Energie mit Notwendigkeit.

Man kann nämlich durch Strahlung Energie von einem Körper zum andern gelangen lassen während beide durch die Beschleunigung eine Geschwindigkeit erlangen. Dann tritt durch diese Bewegung eine Änderung der aufgenommenen Energie ein, weil der die Strahlung während der Bewegung aufnehmende Körper noch die in dem durchlaufenen Raum befindliche Strahlung aufnimmt. Genau dieselbe Änderung der Energie erhält man durch die Wirkung der jener Beschleunigung entsprechenden Schwerkraft, wenn diese auf die ruhenden Körper wirkt und der durch Strahlung übertragenen Energie die Eigenschaft der Schwere zugeschrieben wird[1].

Unzweifelhaft hat die Annahme, daß die Schwerkraft auch auf die Energie wirkt viel für sich, wenn man sich einmal auf den Boden der speziellen Relativitätstheorie gestellt hat.

Wenn man diese auf beliebige Bewegungen auszudehnen sucht, so gelangt man sogleich zu verwickelten Maßverhältnissen. Am einfachsten ist das bei einem Körper zu erkennen, der sich um seine Achse dreht. Da die Geschwindigkeit von der Achse nach außen zunimmt, so muß auch die von der speziellen Relativitätstheorie geforderte Längenverkürzung eintreten, so daß auf dem sich drehenden Körper die Maßstäbe von Ort zu Ort veränderlich sind. Ebenso ist das Zeitmaß, das von der Geschwindigkeit abhängig ist, veränderlich, wenn man sich von der Drehungsachse entfernt. Eine Uhr geht um so langsamer je weiter man sie von der Drehungsachse fortbringt. Wenn wir so zu einer recht verwickelten Auffassung der geometrischen und Zeitverhältnisse gelangen, so bietet die allgemeine Relativitätstheorie, die wohl viele ihrer Künstlichkeit halber abzulehnen geneigt sein dürften, gewisse Anhaltspunkte für die Prüfung durch die Beobachtung.


  1. [35] 10) Wir betrachten zwei Koordinatensysteme, von denen das eine relativ zum andern gleichförmig beschleunigt wird. Die Beschleunigung sei . Wir betrachten ferner zwei Körper und in der Entfernung voneinander. sendet auf die Fläche 1 qcm in der Zeiteinheit die Energie zu. Die von ausgehende Strahlung kommt in an, wenn die Zeit verstrichen ist ( = Lichtgeschwindigkeit). Die durch die Beschleunigung erreichte Geschwindigkeit ist in dieser Zeit . Da der Körper in der Zeiteinheit die Strecke zurücklegt, so nimmt er von der Strahlung noch die im Raume von der Länge und dem Querschnitt 1 qcm befindliche Energie, nämlich auf. Im ganzen nimmt er also die Energie auf. Nach dem Grundsatz soll nun dasselbe eintreten, wenn die Beschleunigung nicht erfolgte, dagegen die Schwerkraft einwirkt. Das Potential der Schwerkraft ist um bei dem Körper größer. Wenn wir von nach die Masse bringen, so haben wir die Arbeit zu leisten . Um diesen Betrag wird die Energie vermehrt. Wir haben also ohne Beschleunigung bei wirkender Schwerkraft die Energie . Es muß also sein oder Dies ist derselbe Betrag, den wir (vgl. 8) für die träge Masse der Energie fanden. Es muß also die Energie auch schwere Masse im gleichem Betrage haben.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Wien: Die Relativitätstheorie vom Standpunkte der Physik und Erkenntnislehre. Johann Ambrosius Barth, Leipzig 1921, Seite 15. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:WienRel.djvu/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)