Die Annahme der Beweglichkeit des Aethers.
Die Neigung, die Eigenschaften des Aethers mit denen der ponderabeln Materie in Uebereinstimmung zu bringen, hat zu der Annahme geführt, der Aether könne Bewegungen nach Art einer Flüssigkeit ausführen, obwohl kein einziges Experiment auf das Vorhandensein solcher Bewegungen hinweist. Wenn man aber dem Aether Beweglichkeit zuschreibt, so folgt, wie zuerst Hertz bemerkt hat, aus der Maxwell’schen Theorie mit Strenge, dass er unter dem Einfluss der Druckkräfte, die ein veränderliches electromagnetisches System erzeugt, Bewegungen ausführen muss, die sich berechnen lassen, wenn man über die Trägheit des Aethers bestimmte Annahmen macht.
Helmholtz hat die Grundzüge für die Berechnung dieser Strömungen unter der Voraussetzung angegeben, dass die Trägheit und Zusammendrückbarkeit des Aethers Null ist. Er hat indessen keine speciellen Beispiele gegeben, die gestatten diese Theorie an der Erfahrung zu prüfen und ich gebe daher hier zwei Beispiele, aus denen sich einige Folgerungen für die Bedeutung dieser Annahmen ziehen lassen.
Strömungen in Aether werden von den electromagnetischen Spannungen nur dann erregt, wenn das Feld weder statisch noch stationär ist, wenn also die Zustände der Zeit noch veränderlich sind.
Als erstes Beispiel führe ich einen electrisirten Doppelpunkt ein, der in sehr kleiner Entfernung voneinander gleiche Quanta positiver und negativer Electricität trägt, die proportional mit der Zeit zunehmen.
Bezeichnen wir mit x, y, z die Coordinaten, die Zeit mit t, mit X, Y, Z die Componenten der electrischen, mit L, M, N die der magnetischen Kräfte, mit A die reciproke Lichtgeschwindigkeit, so haben wir im freien Aether die Maxwell’schen Differentialgleichungen
Wilhelm Wien: Ueber die Fragen, welche die translatorische Bewegung des Lichtäthers betreffen. Leipzig: Joh. Ambr. Barth, 1898, Seite II. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Translatorische_Bewegung_des_Licht%C3%A4thers.djvu/2&oldid=- (Version vom 1.8.2018)