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Seite:Theorie der stationaeren Strahlung.djvu/14

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Verteilung auf die einzelnen Richtungen, wie sie der stationären Strahlung und Gleichung (11*) entspricht. Die Energie eines Strahlelementes wird alsdann betragen:

vor der Reflexion muß sie zufolge (16) gewesen sein:

Durch Integration dieses Ausdruckes über und finden wir einen zweiten Ausdruck für :

(19)

Setzen wir für seinen Wert und den Wert von aus (11*) ein, so wird nach Ausführung der Integration nach und :

Führt man auch noch die Integration nach aus, so wird:

(20)

Durch Vergleich von (18) und (20) erhält man, wenn man gleichzeitig nach entwickelt:

Hieraus herechnet sich: