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B. Gewerbesteuer.
Die Bürgermeistereien Moers Stadt und Xanten, letztere mit Ausnahme der ländlichen Theile, gehören zur dritten Abtheilung der Gewerbesteuer, alles übrige zur vierten Abtheilung. Die folgende Tabelle enthält die Gewerbesteuer pro 1861 nach der Veranlagung in den einzelnen Bürgermeistereien, und nach den unter Berücksichtigung der Ab- und Zugänge festgestellten Summen in den einzelnen Rollen-Bezirken.
Die Gewerbesteuer betrug unter Berücksichtigung der Ab- und Zugänge
1859 | 10290 Thlr. | 5 Sgr. | 6 Pfg. |
1860 | 10572 Thlr. | 9 Sgr. | 2 Pfg. |
1861 | 10749 Thlr. | 4 Sgr. | 3 Pfg. |
Es hat demnach eine geringe Zunahme des steuerpflichtigen Gewerbebetriebes stattgefunden, wie sie der ebenfalls geringen Bevölkerungs-Zunahme entspricht.
Empfohlene Zitierweise:
Adolf Ernst von Ernsthausen: Statistische Darstellung des Kreises Moers. , Moers 1863, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Moers.pdf/152&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Adolf Ernst von Ernsthausen: Statistische Darstellung des Kreises Moers. , Moers 1863, Seite 138. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Moers.pdf/152&oldid=- (Version vom 1.8.2018)