als Standesherrschaften unter Preußische Hoheit stellte. Als Äquivalent für die von Frankreich bewilligte Rente zahlt Preußen an Salm-Salm eine Jahresrente von 13.390 Thlrn. Preuß.-Courant, und an Salm-Kyrburg jährlich 6906 Thlr. unter Verzichtleistung beider Häuser auf Gerichtsbarkeit, Polizei und Steuerfreiheit.
Die Herrschaft Gemen, durch eine Erbtochter der Dynasten von Gemen auf Holstein-Schaumburg, dann auf Limburg-Styrum, im Jahre 1798 auf den Freiherrn von Bömmelberg verfallen, verlor ihre reichsunmittelbare Qualität durch die Rheinbund-Akte, welche sie als Standesherrschaft dem in den Rheinbund aufgenommenen Fürsten von Salm-Kyrburg unterordnete. Von dieser Zeit an hat Gemen die Schicksale der Salm-Salm und Salm-Kyrburg’schen Besitzungen getheilt, und ist von dem letzten mediatisirten Besitzer, Freiherr von Bömmelberg, durch Kaufvertrag vom 18. Mai 1822, an den Freiherrn von Landsberg-Velen mit allen Rechten und Zubehörungen übergegangen, wodurch es die mediatisirte Qualität verloren hat. In Berücksichtigung ihrer ehemaligen reichsständischen Qualität wurde jedoch diese Herrschaft durch Allerhöchste Ordre vom 15. October 1840 zu einer Standesherrschaft mit Virilstimme im Stande der Fürsten und Herren der Westfälischen Provinzial-Stände, sowie der Besitzer selbst in den Grafenstand erhoben, und diesem diejenigen Rechte aus der Instruction vom 30. Mai 1820 beigelegt, welche nicht als eine Folge der vormals deutschen Reichsstandschaft, oder als ein Ausfluß des hohen Adels anzusehen sind. Durch Urkunde vom 30. Juli 1859 sind diese Rechte näher festgestellt, nachdem unterm 15. December 1858 die Herrschaften Gemen und Raesfeld mit dem Velenschen Fideikommisse vereinigt sind, und bilden die in der Familie des Standesherrn, jetzt Grafen von Landsberg-Velen und Gemen, bestehenden Familien-Statuten die standesherrliche Verfassung.
Die Oberfläche ist größtentheils eben, wird jedoch von einigen Hügelreihen durchschnitten, von denen folgende zu nennen sind.
1. Die hohe Mark in der südöstlichen Ecke des Kreises, in den Gemeinden Großreken, Kleinreken und Hülsten, aus welcher sie in die Gemeinden Haltern, Kreises Coesfeld, und Lembeck, Kreis Recklinghausen, übergeht. In ihrer Unterlage gehört sie der Kreideformation an, hat in ihrem Alluvium Sand, Lehm, nesterweise vorkommenden Quarz und Sandstein, verflacht sich sanft gegen Westen mit einer mergelhaltigen Oberfläche und ist bis zur Kreisgrenze meist nur mit Kiefern bestanden. Ihre Höhe über der Meeresfläche mag in hiesigem Kreise etwa 60–100 Fuß betragen, erreicht jedoch in ihrem höchsten Punkte im Kreise Coesfeld, dem Granatberge, eine Höhe von 400 Fuß. An die hohe Mark anschließend und von derselben Formation sind
2. die Lüns- oder Borkenberge, welche zwischen Borken und Gemen ihren Anfang nehmen, sich in östlicher Richtung nach Velen ziehen, südlich die Gemeinde Heiden durchschneiden und sich an die hohe Mark anschließen. Sie bestehen aus sterilem Sande und nesterweise vorkommenden leberfarbigen, zum Theil oxydirten Eisensteinen. Ihre Oberfläche ist meistens Ödland und nur theilweise mit Kiefern bestanden.
3. Eine nach Westen abgeflachte Hügelkette, die Berge, nimmt in der Gemeinde Biemenfort, Amts Liedern, ihren Anfang, zieht sich in südlicher Richtung durch das Amt Dingden und geht in die Gemeinde Brünen, Kreises Rees, über, indeß sie nördlich mit einem Zweige sich in das Amt Rhede erstreckt. Sand mit wenig bindenden Theilen und vorkommende ganz weiße Kiesgerölle bilden das Alluvium. Die Höhen sind meistens mit Kiefern bestanden, wogegen die östlichen und westlichen sanften Abhänge größtentheils der Ackerkultur angehören.
Georg Hermann Ferdinand von Hamelberg: Statistische Darstellung des Kreises Borken. , Wesel 1863, Seite 2. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Statistische_Darstellung_des_Kreises_Borken.pdf/4&oldid=- (Version vom 1.8.2018)