die ausgetretenen Abg. vertretenen Majorität in Halle zugeschickt werden solle.
Es erscheint eine Deputation des Lehrercongresses, welche zu einem gemeinsamen Festzuge auffordert.
12. Sitzung. 1. Oktober. Vorm.
Präs. Lehmann. – Zum Vorort der deutschen Studentenschaft wird Bonn gewählt. Bericht der Commission für Entwurf einer Universitätsverfassung. Berichterstatter Schurz. Die §§. 1 und 2 (s. u.) nach kurzer Debatte angenommen. Der §. 3 wird nach dreistündiger Debatte mit Abwerfung einer Menge von Amendements angenommen.
13. Sitzung. 1. Oktober. Nachm.
Präs. Jordan aus Tübingen. – Der §. 4 des Verfassungsentwurfs berathen und so angenommen: Die unumschränkte Lehrfreiheit und selbstständige Verwaltung bleibt der Universität. In staatsbürgerlicher Hinsicht genießt sie keinerlei Exemtion. Ihre Verfassung geht von der Nationalversammlung aus (später wurde dieser § von der Redaktionscommission in §. 4. u. §. 5 getrennt).
14. Sitzung. 2. Oktober Vorm.
Präs. Jordan. – Die §§. 6 und 7 des Verfassungsentwurfs berathen und angenommen.
15. Sitzung. 2. Oktober Nachm.
Präs. Rechenberg aus Berlin, Abg. für Königsberg. – Eine Commission gewählt zur Berichterstattung über die Beschlüsse des Frankfurter Congresses zur Gründung einer freien akademischen Universität. Gewählt: Gräfe (Wien), Jordan (Tübingen), Rahl (Wien), Giseke (Breslau), Rechenberg. Der §. 9 des Commissionsentwurfs nach langer Debatte mit 4 Stimmen Mehrheit so angenommen: „Die Lehrer der Universität sind besoldete und unbesoldete. Die besoldeten werden auf Vorschlag des Universitätsausschusses vom Staate ernannt. Das Recht, ohne Besoldung zu lehren, ertheilt der Universitätsausschuß.
Karl Schurz: Der Studentencongreß zu Eisenach. W. Sulzbach, Bonn 1848, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Schurz_Studentencongre%C3%9F_Eisenach1848.djvu/15&oldid=- (Version vom 1.8.2018)