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Seite:Schreiben aus dem Hohenlohischen im März 1791.pdf/16

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vielleicht noch weit schlimmer. Denn eben dasselbe Rescript, welches die nur gedachte erfreuliche Nachricht brachte, kündigte zugleich die Hiobspost an, daß statt der Kopfsteuer die geistliche Dienerschaft pro futuro (so wie die weltliche) die bisher genossene Bier-Ungeldsbefreyung entbehren, und noch ausserdem das bisherige Ungeld auf jede Maas Bier mit einem Pfenning erhöhet seyn solle. Doch dieß Rescript ist zu wichtig, als daß ich es nicht in Abschrift vorlegen sollte. Hier ist es:


P. P. 
Nachdem Ihro Hochfürstl. Durchl. die vor einem Jahr nach der unglücklichen Einäscherung Dero dasigen Residenz-Schlosses ausgeschriebene General-Capitations-Anlage in Absicht auf die Erleichterung Ihro getreuen Diener und Unterthanen mit Anfang dieses Jahrs hinwiederum cessiren zu lassen und aufzuheben sub dat. 19ten decurr. immediate gnädigst zu resolviren, jedoch da die höchstnothwendige Fortsetzung des Bauwesens zu baldmöglichster Herstellung Ihro Hochfürstl. Residenz ein etwelches Surrogatum gleichwohlen erforderte, hiezu die Erhöhung des Bierumgelds mit einem Pfennig von der Maas, nebst der Aufhebung aller und jeder Ungelds Beneficien und Befreyungen für das erträglichste Mittel anzusehen geruhet, auch hierunter an sämmtliche Landstände das Nöthige bereits gelangen lassen; Als haben Wir Demselben solches hiedurch zur Nachacht und mit dem Anhang