Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Zweyter Theil | |
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einem Reiche vernünftiger Wesen anerkennen, und sich als Mitglieder desselben betrachten.
Die Politik, die Lehre von der Gesetzgebung in Rücksicht der Liebe, ist der Inbegriff der Vorschriften, welche aus der Anwendung der Gesetze des Verstandes und der Vernunft auf die Verhältnisse des liebenden Menschen gegen den Staat, (gegen die bürgerliche Gesellschaft,) fließen. Diese Vorschriften, welche unsre liebenden Triebe nach den Pflichten leiten, die wir dem Staate und unsern Mitbürgern, als solchen, schuldig sind, sind allgemeingültig für alle Bürger.
Die Anstandslehre in Rücksicht der Liebe ist der Inbegriff der Vorschriften, welche aus der Anwendung der mehrgenannten Gesetze auf die Verhältnisse des liebenden Menschen gegen die örtliche Gesellschaft fließen, mit der er durch seinen Wohnort zusammenhängt.
Endlich beschäftigt sich die Klugheitslehre damit, dem liebenden Menschen in seinen Verhältnissen gegen sein abgesondertes, zu sinnlich angenehmen Empfindungen eingerichtetes Wesen, Vorschriften
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Zweyter Theil. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 9. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_2.djvu/9&oldid=- (Version vom 1.8.2018)