Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Zweyter Theil | |
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Allein der Mann mag der Selbstheit der Geliebten noch so sehr schmeicheln, sich ihr durch die Beförderung des geselligen Ansehens, durch Geschenke, durch Biegsamkeit in ihre Launen noch so wichtig machen; – wenn er nicht das Talent besitzt, gerade ihrer Person durch seine persönlichsten Eigenschaften wichtig zu werden; wenn er nicht gerade dadurch ihre Geschlechtssympathie zu reitzen weiß; so wird er ihrem Herzen nie sehr nahe treten!
Die Geliebte muß das Gefühl erhalten, daß der Körper des Mannes mächtig auf den ihrigen wirkt, daß sie sich gern mit ihm zur Häuslichkeit absondern, seinen Beyfall für ihre weiblichen Vorzüge ausschließend auf sich ziehen, ihm mit ihrer Person gern angehören, und seinen Geist zu dem ihrigen machen möchte.
Dieß Gefühl zu erwecken ist die wichtigste Angelegenheit des Liebhabers. Es hängt von dem Wohlverhältnisse ab, worin seine Stärke zu der Zartheit der Geliebten zu stehen kommt, von dem Triebe, den er bey ihr zu erwecken weiß, sich ihm sanft entgegen zu heben, und ihre Geschlechtsverschiedenheiten mit den seinigen zu paaren.
Die Anziehungskraft der Körper hängt freylich am wenigsten von unserer Willkühr ab; allein wenn gleich körperliche Ueppigkeit und Lüsternheit nicht unmittelbar erweckt werden können, so entstehen sie doch leicht unmittelbar durch Zurückwirkung des ähnlichen Zustandes, in den die Seele versetzt wird. Und die Seele in diesen Zustand von Ueppigkeit und Lüsternheit zu versetzen, das hängt denn viel eher von der klugen Behandlung des Mannes ab. Seine Sorge muß also dahin gehen, der Geliebten das Gefühl einzuflößen, daß sie mit ihm traulicher
Basilius von Ramdohr: Venus Urania. Ueber die Natur der Liebe, über ihre Veredelung und Verschönerung/Zweyter Theil. Georg Joachim Göschen, Leipzig 1798, Seite 203. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ramdohr-Venus_Urania-Band_2.djvu/203&oldid=- (Version vom 1.8.2018)