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Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn | |
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III. §§ 75–89 zu V. 5, der den Beweis dafür enthält, daß der „Hinausgegangene“ der Erbe ist.
- 1. „Zum Himmel“, zur Schatzkammer der göttlichen Güter, nach 5 Mos. 28, 10 (§§ 75–76); „blicke empor“, denn der „Hinausgegangene“ sieht, während die anderen blind sind, da sie das Böse statt des Guten wählen; sie sehen zur Erde hinab, jener „empor“ zum Himmel und auf das Manna, die göttliche Weisheit, die Nahrung der Seele (§§ 77–80).
- 2. Erklärung der scheinbaren Tautologie „hinausführte er ihn nach außen“; man kann zugleich außen und innen sein, außen mit der Seele und innen mit dem Körper und umgekehrt (§§ 81–85).
- 3. „So“ soll deine Nachkommenschaft sein, gleich an Zahl und glückselig wie die Sterne; die Seele des Weisen soll ein Ebenbild des Himmels sein (§§ 86–89).
IV. §§ 90–95 zu V. 6: Abrahams Gottvertrauen.
- 1. Warum dieses betont und gerühmt wird (§§ 90–93) und
- 2. warum es ihm als Gerechtigkeit angerechnet wurde (§§ 94–95).
V. §§ 96–99 zu V. 7: „Ich habe dich herausgeführt aus dem Lande der Chaldäer“, d. h. aus dem Lande der Weltvergötterung; „um dir das Land als Erbe zu geben“, d. h. die rechte Weisheit und Gotteserkenntnis; das ist das verheißene Erbe.
VI. §§ 100–101 zu V. 8: Die Frage „woran soll ich erkennen“? enthält keinen Zweifel an der göttlichen Verheißung; A. will nur wissen, wie er zur Weisheit gelangen könnte.
VII. §§ 102-129 zu V. 9. Gottes Antwort.
- 1. „Nimm“, sagt er, nicht „gib“, denn alles ist sein Eigentum; und ferner: Nimm „für mich“, nicht für dich, d. h. hüte sorgfältig die dir anvertrauten Güter: Seele, Sprache und Sinne und verwalte sie gut (§§ 102–108).
- 2. Wie man diese Güter behandeln soll und nicht behandeln darf (§§ 109-111).
- 3. „Nehmet für mich“ finden wir auch bei der Anfertigung des Stiftszeltes, das ein Bild der göttlichen Tugend und Weisheit auf Erden ist (§§ 112-114).
- 4. Hier sollen „Erstlinge“ Gott geweiht werden, anderswo das „Ende“, denn Anfang und Ende sind Gottes Werk (§ 113–124).
- 5. Nachträgliche Erklärung der schon § 106 kurz erwähnten allegorischen Deutung von Kalb, Widder und Ziege, sowie der
Empfohlene Zitierweise:
Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn. H. & M. Marcus, Breslau 1929, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhiloHerGermanCohn.djvu/5&oldid=- (Version vom 23.2.2020)
Philon: Der Erbe des Göttlichen (Quis rerum divinarum heres sit) übersetzt von Joseph Cohn. H. & M. Marcus, Breslau 1929, Seite 218. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:PhiloHerGermanCohn.djvu/5&oldid=- (Version vom 23.2.2020)