Zum Inhalt springen

Seite:Penn Ohne Kreuz keine Krone.djvu/071

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

daß die Macht der Reitze dieser Vorstellung diejenige des Reichthums, der Ehre und der Pracht der Welt weit übertrifft, und daß dein Gehorsam gegen diese innere Stimme dir endlich eine Gemüthsruhe gewährt, welche die Stürme der Zeit nicht erschüttern, nie zerstören können. Dann werden alle deine Genüsse dir gesegnet seyn, die, so gering sie auch seyn mögen, durch die Gegenwart Dessen, der in und mit ihnen ist, dennoch groß seyn werden.

Selbst in dieser Zeit haben die Gerechten viel voraus; indem sie die Güter der Welt gebrauchen, ohne dabei Gewissensvorwürfe zu empfinden, weil sie dieselben nicht mißbrauchen. Sie sehen und preisen die Hand, die sie ernähret, kleidet und erhält; und da sie den Geber in allen seinen Gaben erkennen, so beten sie nicht diese, sondern Ihn an. Auf diese Art ist der angenehme Genuß seiner Segnungen ein Vorzug, den sie vor Jenen voraus haben, die ihn in seinen Gaben nicht erkennen. Ueberdieß können sie weder in ihrem Wohlstande übermüthig, noch im Mißgeschicke niedergeschlagen seyn, und die Ursache davon ist: weil seine göttliche Gegenwart bei dem Genusse des erstern sie in Schranken hält, und in dem letztern sie tröstet.

Kurz, der Himmel ist der Thron, und die Erde nur der Fußschemel auch desjenigen Menschen, der seine Eigenliebe unter die Füße gebracht hat. Die, welche diesen Standpunkt erreicht haben, lassen sich nicht leicht das Ziel verrücken; diese lernen ihre Tage zählen, damit die Stunde ihrer Auflösung sie nicht überrasche; sie erkaufen ihre Zeit, weil die Tage böse sind,[1] indem sie bedenken,


  1. Eph. 5, 15. 16.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Penn: Ohne Kreuz keine Krone. Georg Uslar, Pyrmont 1826, Seite 63. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Penn_Ohne_Kreuz_keine_Krone.djvu/071&oldid=- (Version vom 1.8.2018)