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Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/114

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Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz

Wohl gerade deswegen nöthigte er das Land, zu Ehren des Ungarnkönigs jene kostspieligen Monumente zu errichten. Auch sonst schaltete er auf das willkürlichste, achtete sich trotz des von ihm ausgestellten Reverses durch die Landesprivilegien nicht gebunden, schrieb immer neue Steuern und Kriegscontingente aus und sah sich infolge alles dessen in fortwährende Streitigkeiten erst nur mit den Sechsstädten, endlich auch mit der Ritterschaft verwickelt. Vielfach beim Könige verklagt, wurde er, sobald die Nachricht von dem Tode desselben anlangte (1490), sofort von dem Bautzner Schloss und aus dem Lande vertrieben. Wir vermuthen, dass sich gerade dieser Landvogt ein Vergnügen daraus gemacht habe, die Stände seinen Unwillen auch dadurch fühlen zu lassen, dass er jede heraldische Andeutung ihres Landes auf jenen Monumenten wegliess. Und allerdings war er dabei insofern in seinem Rechte, als es ein Oberlausitzer Landeswappen noch nicht gab und daher auch in den landesherrlichen Siegeln ein solches nicht aufgenommen war. Dies aber hatte unsrer Ansicht nach seinen Grund in den eigenthümlichen Benennungen, welche in jener Zeit die spätere Oberlausitz führte.[1]

Bekanntlich hatten sich 1346 die fünf freien, d. h. unmittelbar unter dem König stehenden Städte Bautzen, Görlitz, Lauban, Löbau, Kamenz, und ebenso das zum Lande Böhmen gehörige, aber infolge seiner geographischen Lage nach dem Lande Budissin gravitierende Zittau gegen den räuberischen Adel verbündet. Durch diesen Sechsstädtebund wurden fortan alle Verhältnisse im Lande, das Recht, die Verfassung, ja sogar die Benennung des Landes wesentlich umgestaltet. Wollte die böhmische Regierung bloss die erstgenannten fünf Städte mit ihren Weichbilden, also die eigentliche ursprüngliche Oberlausitz, zusammenfassen, so bediente sie sich, wie oben (S. 100 fg.) erwähnt, noch lange Zeit hindurch des früheren Ausdrucks „die Länder Budissin und Görlitz“. Wenn aber jetzt auch das zum Sechsstädtebunde gehörige böhmische Zittau mit seinem Weichbilde eingeschlossen werden sollte, so brauchte man zuerst nur im Lande selbst, dann auch in der königlichen Kanzlei zu Prag Bezeichnungen wie folgende: „Die Städte


  1. Vgl. über das Folgende unsern Aufsatz: „Die verschiedenen Benennungen der Oberlausitz“ in v. Webers Archiv für die sächsische Geschichte N. F. I, 68 fgg., wo auch die urkundlichen Belege.
Empfohlene Zitierweise:
Hermann Knothe: Das Landeswappen der Oberlausitz. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte und Alterthumskunde. Dritter Band, Zweites Heft. Wilhelm Baensch Verlagshandlung, Dresden 1882, Seite 106. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Neuesarchivfur03sach.djvu/114&oldid=- (Version vom 1.8.2018)