werden, die Kriegsanleihen denjenigen abzukaufen, die sie während des Krieges zeitweise aufgenommen haben. Der Unternehmer, der Teile seines Betriebskapitals zum Ankauf langfristiger Kriegsanleihen verwendet, übernimmt damit auch das Risiko, diese Werte unter Umständen nur zu stark gesunkenen Kursen und somit nur mit Verlusten wiederverkaufen zu können. Wo wirtschaftliche Interessen die stärkeren sind, da wird die Wirtschaft dem Staate kurzfristige Kreditformen aufnötigen: sie will ihr Schicksal nicht an das des Staates binden, soll sie ihre Betriebskapitalien in den Dienst des Staates stellen, so will sie die Sicherheit, über diese Kapitalien nach kürzester Frist wieder verfügen zu können. Wo dagegen die staatlichen Zwecke dominieren, wo Alle, und mit ihnen auch die Wirtschaft, auf Gedeih und Verderb mit dem Staate verknüpft sind, da wird der Staat die ihm vorteilhafteren langfristigen Kreditformen benützen können.
Dies vorausgesetzt haben wir nur zu konstatieren, daß von den bisherigen Kriegskrediten in Frankreich 14 %, im Deutschen Reich 95 % in langfristiger Form aufgebracht wurden[1], und wir
- ↑ Von den 25,6 Millliarden Mark Gesamtergebnis der drei deutschen Kriegsanleihen entfallen ca. 24,5 Milliarden auf Rentenanleihen und ca. 1 Milliarde auf Schatzscheine; der Anteil dieser letzteren am Gesamtergebnis beträgt somit ca. 4 %. Will man berücksichtigen, daß außer den Schatzscheinen im Deutschen Reiche auch kurzfristige Schatzwechsel ausgegeben und bei den Banken diskontiert werden; nimmt man an, daß dieser [25] Schatzwechselumlauf, dessen Größe amtlich nie bekannt gegeben wurde, der Natur der Sache nach jeweilen unmittelbar nach einer Kriegsanleihe praktsich gleich Null sein, unmittelbar vor einer solchen schätzungsweise bis auf 5 Milliarden Mark steigen, im Durchschnitte somit 21/2 Milliarden Mark betragen dürfte; dann erhöht sich der Anteil der kurzfristigen an den gesamten Kriegskrediten im Deutschen Reiche auf ca. 12 % Von den in Frankreich ausgegebenen Anleihen könne allein die obligations de la défense nationale (rückzahlbar 1920—1925), und auch diese nur bei starkem Aufwand guten Willens, zwar nicht als langfristige, aber wenigstens als nicht ausgesprochen kurzfristige Kreditinstrumente angesehen werden. Von diesen waren, nach den jüngsten Mitteilungen des Finanzministers Ribot in der Kammer, Mitte November ca. 32/3 Milliarden Fr. abgesetzt, wovon aber ca. 0,7 Milliarden Fr., die nicht gegen Zeichnung, sondern im Umtausch gegen die schon vor dem Kriege ausgegebene 31/2%ige Rentenanleihe bezogen wurden, bei Berrechnung der eigentlichen Kriegskreditleistung abzuziehen wären. Alle übrigen französischen Kriegskredite sind kurzfristiger Natur: ca. 7 Milliarden Fr. Anleihe bei der Banque de France; ca 81/3 Milliarden Franken bons de la défense nationale, nach 3-12 Monaten rückzahlbar; ca 11/4 Milliarden englischer Vorschüsse; ca. 11/4 Milliarden Franken französischer Anteil an der franko-britischen Anleihe in den Vereinigten Staaten, rückzahlbar 1920. Der Gesamtbetrag der Kredite würde sich demnach auf etwa 21 Milliarden Franken belaufen, wovon ca. 14 % auf die obligations de la défense nationale entfallen.
Julius Landmann: Die Kriegsfinanzen der Großmächte. Buchdruckerei zum Basler Berichtshaus, Basel 1915, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:LandmannKriegsfinanzen.pdf/26&oldid=- (Version vom 1.8.2018)