Ist der Graf von Metternich-Winneburg als Emigrirter zu betrachten oder nicht?: Ist der Graf von Metternich-Winneburg als Emigrirter zu betrachten oder nicht? | |
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Berg zu accouschiren, der nun seine Maus procreirt hat. Aber eben dieses Lauersystem, welches Metternich in Kaunitzens Schule erlernt hat, war seinen Herrschaften zum größten Verderben, und machte, daß diese ihn nie sahen, und nie etwas von ihm hörten, als allenfals Nachrichten von neuen Auflagen und Abgaben. Dieses machte ihn zu einem beständigen Emigranten, so daß jetzt nicht ein Mahl eine Frage darüber entstehen kann, ob er bey der Abtretung des disseitigen Rheinufers an die französische Republik eine Entschädigung jenseits erhalten soll. Er hat längst als Emigrant, der mehrere Mahl Citation erhalten hat und nicht erschienen ist, alle seine Ansprüche verwirkt, und wenn er irgend zu einer Foderung berechtigt zu seyn glaubt, weil er die Vorsicht gebraucht hat, sich von einer reichsgräflichen Mutter gebähren zu lassen, so mag er sich an Stellen wenden, wo Erbrecht noch gilt, und nicht eine Republik mit solchen Frivolitäten behelligen. Ich könnte ihm indessen auch noch zum Ueberflusse und der Geschichte seines Hauses beweisen, daß seine Anherrn durch niedrige Künste, durch Schmeicheln und Kriechen und Lügen, und durch Plünderung der Wehrlosen, ihrem Nachkommen
Anonym (= Johann Nikolaus Becker): Ist der Graf von Metternich-Winneburg als Emigrirter zu betrachten oder nicht?. Vollmer, Mainz 1799, Seite 13. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ist_der_Graf_von_Metternich-Winneburg_als_Emigrirter_zu_betrachten_oder_nicht.pdf/13&oldid=- (Version vom 17.8.2017)