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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/620

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

der Richter selbst genannten Appellanten in keiner Weise beschwert und ebendiesem Appellanten keinen Grund gegeben hat, zu fürchten, es würde gegen ihn nicht nach Verdienst und Gerechtigkeit vorgegangen. Deshalb ist seine Berufung frivol und nichtig, weil sie nicht aus einer Erschwerung heraus eingelegt wroden [sic! worden] ist, und es ist ihr gesetzmäßig vom Richter nicht Raum zu geben. Aber um der Ehrfurcht vor dem apostolischen Stuhle willen, an welchen appelliert worden ist, sagt der Richter selbst, daß er die genannte Berufung zuläßt, ihr Raum gibt und Raum zu geben beabsichtigt, indem er die ganze gegenwärtige Sache an unseren heiligen Herrn, den Papst und an den heiligen apostolischen Stuhl zurückgibt und ebenjenem Appellanten eine bestimmte Zeit, nämlich so und so viele nächstfolgende Monate bezeichnet, innerhalb deren er sich, samt den ihm vom Richter zu übergebenden verschlossenen und versiegelten Akten, oder sonst nach Stellung einer geeigneten Sicherheit, in der römischen Kurie vorstellen zu wollen, oder mit einer treuen und sicheren, ihm durch den Richter selbst zu besorgenden Bewachung, in der römischen Kurie unserem Herrn, dem Papste, vorzustellen hat. Diese Antwort bietet der Richter selbst eben jenem Appellanten als zusagenden Abgabebericht und befiehlt, ihn unmittelbar hinter der ihm überreichten, eingelegten Berufung einzufügen“. Und so soll er ihn dem Notar übergeben, der ihm die Berufung überreicht hat.

Es beachte aber ein kluger Richter, daß er sogleich, sobald er dem Appellanten den ehrerbietigen Abgabebericht ausgefertigt hat, selbst aufhört, in der Sache Richter zu sein, für welche jener appelliert hat; er kann auch nicht weiter darüber erkennen, ausgenommen, die Sache wird ihm durch unseren heiligsten Herrn, den Papst, zurückgeschickt. Daher soll er sich in diese Sache

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/620&oldid=- (Version vom 8.9.2022)