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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/619

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

festzuhalten oder ihn zu arretieren, oder ihm einen Termin bezeichnet, an dem er vor ihm erscheinen soll, oder irgend etwas ähnliches, aus dem sich ergibt, daß er nicht aufhört, Richter zu sein, und er soll seinen Prozeß gegen den Appellanten fortsetzen, bis er von dem Richter, an den appelliert worden ist, gehindert wird, fortzufahren. Jedoch hüte sich der Richter, gegen die appellierende Person etwas Neues zu beginnen, weder sie zu verhaften, noch, falls sie verhaftet ist, aus dem Gefängnis befreien, noch sonst etwas, von der Stunde an, da ihm die Berufung überreicht worden ist, bis er ihm den abschlägigen Abgabebericht übergeben hat. Aber danach kann er es, wie oben gesagt ist, falls die Gerechtigkeit es verlangt, bis er von dem Richter gehindert wird, an den appelliert worden war; und dann schicke er jenen mit den geschlossenen und versiegelten Akten auf Treu und Glauben, unter sicherer Bewachung, und, falls es nötig ist, gegen geeignete Bürgschaft an den vorgenannten Richter zurück.

Wenn aber der Richter beschlossen hat, einen zusagenden und ehrerbietigen Abgabebericht auszufertigen, soll er ihn bei Herannahung desselben peremptorisch bezeichneten Termines schriftlich in der Weise, wie folgt ausfertigen:

„Der genannte Richter, antwortend auf die vorgenannte, eingelegte Berufung, wenn sie Berufung genannt zu werden verdient, sagt, daß er gerecht und wie er mußte, in gegenwärtiger Sache vorgegangen ist und nicht anders, noch den genannten Appellanten beschwert noch ihn zu beschweren beabsichtigt hat. Dies ergibt sich aus den angezogenen Gründen. (Sie werden einzeln durchgegangen). Denn er hat ihn darin nicht beschwert, wenn er sagt etc. (Er gehe die einzelnen Gründe der Berufung in besserer Weise und so wahrheitsgemäß durch, als er nur kann und schließt so:) Daher ist es klar, daß

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 225. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/619&oldid=- (Version vom 8.9.2022)