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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/295

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Eltern bestraft. Dieser Grund unterscheidet sich von demjenigen, der oben bezüglich der Sünden der Väter berührt ist, die Gott heimsucht an den Kindern bis ins dritte und vierte Glied; weil das, wie dort berührt worden ist, von den Nachahmern der väterlichen Verbrechen verstanden wird. Der vorliegende Grund aber schließt bezüglich der Bestrafung der Söhne für die Eltern, wenn sie die väterlichen Verbrechen nicht tatsächlich, durch böse Werke, nachahmen, sondern nur der Gewohnheit nach. So starb denn auch der aus dem Ehebruch Davids geborene Sohn gar schnell; und es ward befohlen, die Tiere der Amalekiter zu töten, wiewohl in derlei Dingen auch noch ein mystischer Grund vorliegt, wie es I, qu. 4, § parvulos enthalten ist.

Nach diesem allem kann man nicht unpassend sagen, daß derartige Kinder immer, bis zum Lebensende, zur Vollbringung von Behexungen neigen. Wie nämlich Gott das, was ihm dargebracht ist, heiligt, wie die Taten der Heiligen zeigen, wo die Eltern, die von ihnen zu erzeugende Nachkommenschaft Gott geweiht hatten; so hört auch der Teufel durchaus nicht auf, das, was ihm dargebracht ist, zu infizieren. Aus dem Alten und aus dem Neuen Testamente könnten gleichsam unzählige Geschehnisse hergeleitet werden. So waren nämlich mehrere Patriarchen und Propheten, wie Isaak, Samuel, Samson, so auch Alexius,[WS 1] Nicolaus und andere unzählige mit sehr vielen Gnadengaben zur Heiligkeit des Lebens bestimmt. Die Erfahrung endlich lehrt, daß immer die Töchter von Hexen unter ihresgleichen als Nachahmerinnen der mütterlichen Verbrechen verrufen sind, ja, daß auch die ganze Nachkommenschaft gleichsam angesteckt ist; und der Grund dafür wie für alles Vorhergehende ist ja, daß sie immer einen Ueberlebenden zu hinterlassen und nach Vermehrung jener Perfidie aus allen Kräften auf Grund des mit dem Dämon eingegangenen Paktes zu streben haben. Woher könnte es denn (sonst) geschehen, daß, wie man sehr häufig gefunden hat, unreife Mädchen von acht oder zehn Jahren Sturm und Hagelschlag erregt hatten, wenn nicht auf Grund eines solchen Paktes unter solcher gotteslästerlicher Darbringung an den Teufel durch die Hexen-Mutter das Kind geweiht worden wäre? Denn die Kinder könnten derlei aus sich heraus, auf Grund der Ableugnung des Glaubens, wie es die erwachsenen Hexen prinzipiell zu tun haben, nicht bewirken, indem sie vielleicht nicht einmal von einem Glaubensartikel Kenntnis haben.

Aus diesen Geschehnissen wollen wir einige zur Sprache bringen. Als nämlich in einem Teile Schwabens ein gewisser Landwirt die Saaten auf den Feldern mit seiner kleinen Tochter von kaum acht Jahren zu besehen beschlossen hatte, und wegen der

  1. Vorlage: Alexius
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 101. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/295&oldid=- (Version vom 1.8.2018)