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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/294

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

Anfang und sein Ende anerkennt, und zwar bezüglich des Anfangs der Schöpfung und des Endes (in Gestalt) der Verherrlichung – welches Opfer wahrlich würdiger ist als alle anderen, äußerlichen, von ihm dargebrachten Opfer, nach dem Worte: „Das Opfer für Gott ist ein zertretener Sinn und ein zerknirschtes, demütiges Herz; das mögest du, Gott, nicht verachten,“ also auch die Hexe selbst, wenn sie dem Teufel ein Kind weiht, dessen Seele und Leib ihm als seinen Anfang und Ende (in Gestalt) der ewigen Verdammnis anbefiehlt; daher es auch nur auf wunderbare Weise von der Einlösung einer so großen Schuld wird befreit werden können.

Es pflegt eine gewisse Geschichte oder vielmehr mehrere erzählt zu werden von Kindern, die aus dem Mutterleibe den Dämonen unversehens, aus einer gewissen Leidenschaft und Regung des Geistes heraus von den Müttern dargebracht worden waren, und wie sie nur mit der größten Schwierigkeit als Erwachsene aus der Botmäßigkeit der Dämonen befreit werden können, die diese mit göttlicher Zulassung für sich in Anspruch nahmen. Bezüglich solcher ist das bekannte Buch der Beispiele der seligsten Jungfrau Maria voll, besonders auch von jenem, der, da er von den Beunruhigungen durch die Dämonen nicht befreit werden konnte, endlich durch den höchsten Pontifex zu einem gewissen, in den östlichen Landen wohnenden heiligen Manne geschickt und auch dann nur mit großer Schwierigkeit durch Eingreifen der glorreichsten Jungfrau selbst jener Botmäßigkeit entrissen wurde.

Wenn daher zur Ahndung einer unversehens geschehenen – ich will nicht sagen, Darbringung, aber doch – Anbietung, wenn z. B. die Mutter aus Unwillen über die dem Manne zu leistende fleischliche Gemeinschaft auf die Bemerkung des Gatten: „Ich hoffe, daß hieraus eine Frucht hervorgehen wird“ erwidert: „Jene Frucht sei dem Teufel gegeben!“ eine solche Strenge der göttlichen Bestrafung sich gezeigt hat, eine wie große mag dann erst wüten, wenn eine so große Beleidigung der göttlichen Majestät bemerkt wird!

Das dritte, was diese gotteslästerliche Darbringung bewirkt, ist die gewohnheitsmäßige Neigung, derartige Behexungen Menschen, Tieren und Feldfrüchten anzutun. Der Grund dafür mag angegeben werden nach dem, was bei Thomas II, 2, qu. 108 bezüglich der zeitlichen Strafe hergeleitet[WS 1] wird, mit der manche um fremder Verschuldungen willen gestraft werden: Er sagt nämlich, es geschehe, weil die Söhne ihrem Körper nach gewisse Besitzstücke des Vaters seien und Diener und Tiere Besitzstücke der Herren; und da jemand an allen seinen Besitzstücken zu strafen sei, so werden auch die Söhne öfters für die

  1. Vorlage: hergeileitet
Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 100. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/294&oldid=- (Version vom 1.8.2018)