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Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/169

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Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer

sehen, wenn sie auch nicht dieselben Sünden begehen: Weshalb sie mit Recht bestraft werden.

Es wird auch (zweitens) die Sünde des einen auf den anderen geleitet durch das Mittel des Verdienstes, wie die der Untergebenen auf einen schlechten Vorgesetzten, d. h. daß die Sünden der Untergebenen einen sündigen Vorgesetzten verdienen, nach dem Wort in Job: „Er läßt den Heuchler herrschen wegen der Sünden des Volkes.“ — Es wird auch die Sünde übertragen (und folglich die Strafe) durch Zustimmung oder Verhehlen. Das liegt vor, wenn die Oberen die Sünden nicht zurückweisen: dann werden oft die Guten mit den Bösen gestraft, wie Augustinus de civ. dei I sagt. Ein Beispiel. Einer von uns Inquisitoren fand einen Ort, der infolge der Sterblichkeit unter den Menschen fast verödet war. Dort ging das Gerücht, daß ein begrabenes Weib das Leichentuch, in welchem sie begraben war, nach und nach verschlänge, und die Pest nicht aufhören könnte, wenn jene nicht das Leichentuch ganz verschlänge und in den Bauch aufnähme. Nachdem ein Rat darüber abgehalten war, gruben der Schulze und der Vorsteher der Gemeinde das Grab auf und fanden fast die Hälfte des Leichentuches durch Mund und Hals hindurch bis in den Bauch gezogen und verzehrt. Als der Schulze das sah, zog er in der Erregung das Schwert, schlug der Leiche das Haupt ab und warf es aus der Grube, worauf die Pest plötzlich aufhörte. So also waren mit göttlicher Zulassung die Sünden jenes Weibes an den Unschuldigen wegen der Verheimlichung seitens der Oberen gestraft worden. Denn bei der angestellten Inquisition fand man, daß jenes Weib lange Zeit ihres Lebens eine Wahrsagerin und Zauberin gewesen sei. — Ein Beispiel ist auch die Strafe Davids durch die Pest wegen der Zählung des Volkes.

Drittens geschieht es durch Zulassung Gottes, damit die Einheit der menschlichen Gesellschaft empfohlen würde, wonach ein Mensch um den anderen ängstlich besorgt sein müsse, daß er nicht sündige, auch zur Verfluchung der Sünde, indem nämlich die Sünde eines übergeht auf alle, als ob alle ein Leib seien. Beispiel an der Sünde des Achor, Josua VII.

Wir können noch zwei Arten hinzufügen, wie die Schlechten bisweilen an den Guten gestraft werden; manchmal auch an anderen Schlechten. Denn es heißt bei Gratianus XXIII, 5, im letzten Paragraphen: Manchmal straft Gott die Schlechten durch die, welche die gesetzliche Macht dazu haben nach seinem Auftrage, und zwar auf zweierlei Weise: Manchmal zum Vorteile der Strafenden, wie er durch sein Volk die Sünden

Empfohlene Zitierweise:
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 133. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/169&oldid=- (Version vom 8.9.2022)