Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer | |
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sie auch zum Glauben zurückkehren, sie nicht wie andere Ketzer in ewiges Gefängnis gesteckt werden dürfen, sondern mit der schwersten Strafe zu bestrafen sind, und zwar auch wegen der zeitlichen Schäden, die (von ihnen) auf verschiedene Weise Menschen und Vieh zugefügt werden. So befehlen die Gesetze, wie sich zeigt c. de malefic. l. nullus; l. nemo und l. culpa. Und es ist die gleiche Schuld, Verbotenes zu lehren und zu lernen. Die Gesetze reden von den Wahrsagern: wieviel mehr gilt das von den Hexen, wenn sie sagen, daß ihre Strafe bestehe in Einziehung des Vermögens und Entziehung der Ehrenrechte. Und wer durch solche Kunst ein Weib zur Unzucht verleitet, oder umgekehrt, wird den Bestien vorgeworfen, wie es ebendort heißt, l. multi. Davon steht geschrieben in der ersten Frage.
Es wird erklärt, daß wegen der Sünden der Hexen oft Unschuldige behext werden; auch bisweilen wegen der eigenen Sünden, fünfzehnte Frage.
Damit der Umstand, daß mit göttlicher Zulassung viele Unschuldige mit den genannten Schädigungen wegen fremder Sünden, nämlich der Hexen, und nicht wegen eigener, geschädigt und gestraft werden, keinem ungehörig erscheine, zeigt S. Thomas II, 2, 108, daß dies von Gott mit Recht geschehe, indem er von den Strafen dieses Lebens auf dreifache Weise spricht: Erstens nämlich, weil der Mensch die Sache des anderen ist; und wie jemand an seinen Sachen gestraft wird, so kann auch der eine zur Strafe eines anderen gestraft werden. Denn die Söhne sind nach ihrem Leibe gewissermaßen Sachen ihres Vaters, ebenso wie die Sklaven und Tiere Sachen der Herren; und so werden die Söhne manchmal gestraft für ihre Eltern, wie z. B. der aus dem Ehebruche Davids geborene Sohn früh starb; oder wie der Befehl gegeben ward, das Vieh der Amalekiter zu töten; wiewohl hierin auch noch ein geheimnisvoller Grund liegt: Wie es heißt I, 4, § parvulos.
Zweitens, weil die Sünde des einen übergeht auf einen anderen, und zwar doppelt: (erstens) durch Nachahmung, wie die Söhne die Sünden der Väter nachahmen und die Sklaven und Untergebenen die Sünden ihrer Herren, daß sie dreister sündigen, wie es geschieht bei übel erworbenen Dingen, in denen die Söhne nachfolgen, die Diener bei Räubereien und ungerechten Kriegen; daher sie öfters getötet werden. Die Untergebenen der Oberen sündigen frecher, wenn sie diese sündigen
Jakob Sprenger, Heinrich Institoris; J. W. R. Schmidt (Übersetzung): Der Hexenhammer. Hermann Barsdorf, Berlin & Leipzig 1923 / 1489, Seite 132. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Hexenhammersprenger1923.djvu/168&oldid=- (Version vom 10.9.2022)