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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/84

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sächsischen Trompeter, sondern auch die fremder Höfe suchten, in Dresden Recht zu holen[1]. Diese letzteren Streitfälle beizulegen, mögen dem Oberhoftrompeter und den Ältesten wohl manchmal schwere Mühe verursacht haben.

Außer der Wacht über die Einhaltung der Privilegien innerhalb der Kameradschaft lag dem Oberhoftrompeter noch ob die Vertretung derselben nach außen. Oft galt es Eingaben auszuarbeiten an die vorgesetzten Behörden oder an den Kurfürsten selbst, damit die Artikel bei einem Regierungswechsel aufs neue bestätigt wurden. Wiederholt mußte dem Pfuschertum entgegengetreten werden. Die Stadtpfeifer und freien Musiker ließen sich oft Verstöße gegen die kaiserlichen Privilegien zuschulden kommen. Auch über die Behandlung der Trompeter beim Militär hatte der Oberhoftrompeter zu wachen, und wir besitzen eine ganze Anzahl von Erlässen der kommandierenden Generäle über diesen Punkt, welche ihre Entstehung dem Eingreifen des Vorstehers der Kameradschaft verdanken.

Über die anderweite Tätigkeit des Oberhoftrompeters unterrichten uns einige Punkte seiner „Instruktion“. „Er soll auch besonders vor das Aufnehmen der Kunst des Trompeten-Blasens und Paucken-Schlagens alles Ernstes besorget und dahero mit Fleiß bedacht seyn, entweder selbst neue Sonaten, Aufzüge und andere Stücke zu inventiren und zu componiren oder doch solche von andern anzuschaffen. Für Subjecta bey Vacanzen zu sorgen. Als Obertrompeter hat er ordentlicherweise bey der Churfürstlich Sächsischen Residenz sein Verbleiben, doch soll er nichts destoweniger schuldig seyn, mit den übrigen Hof- und Feld-Trompetern sowohl in denen ordentlichen Hoflagern als auch auf Reisen und Feldzügen, bei Thurnieren, Ring- und Quintan-Rennen, auch andern Ritter-Spielen, Ein- und Aufzügen, Kirchen-Musiquen, Opern und andern Solennitäten und überhaupt zu Schimpf und Ernst nicht allein die behörigen Dienste zu thun, sondern auch Acht zu haben, daß die andern in ihrer Schuldigkeit nichts versäumen. Briefe und mündliche Werbungen in herrschaftlichen Angelegenheiten hat er nach Pflicht und Gewissen zu besorgen[2].“ Die Oberhoftrompeter Johann Arnold (1646) und Christian Haase (1754) seien als Verfechter der Ehre ihres Standes und der Rechte ihrer Zunft besonders genannt. Kompositionen der obenerwähnten Art sind weder in der Landesbibliothek, noch im Besitz der letzten Hoftrompeter vorhanden. Einer der fleißigsten Tonsetzer für Trompeten und Pauken in den letzten Jahrzehnten des XIX. Jahrhunderts war der Oberhoftrompeter Fr. Aug. Mörtzsch, dessen Arbeiten zum Teil im musikalischen Archiv der Loge zu den drei Schwertern (Dresden-A., Ostraallee) aufbewahrt und bei festlichen Gelegenheiten


  1. Altenburg, S. 31.
  2. Kgl. Oberhofmarschallamt, Acta, die Hoftrompeter betr. 1752–1851. XII. Nr. 19. Vol. 2.