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Seite:Heft29VereinGeschichteDresden1921.djvu/81

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Übergabe der Trompete und des Degens wehrhaft gemacht. Der ausgestellte Lehrbrief, von der gesamten Kameradschaft unterschrieben und untersiegelt, erbat von „allen und jeden, weß Standes, Dignitaet und Würden die seynd, sonderlich von denen, die der Adel- und Ritterlichen freyen Kunst der Trompeten und Heer-Paucken zugethan, sie wollen diesem Testimonio vollkommenen Glauben zustellen und den Freigesprochenen vor einen ehrlichen Trompeter achten und halten, selbigen auch zu Wasser und zu Lande, auf Pässen und Clausen frey und ungehindert paß- und repaßiren lassen, ihme auch alle Gnade und Beförderung erweisen“[1]. Das Freisprechen geschah gewöhnlich in Dresden, nur ein Fall wird aus Pillnitz gemeldet. Ernst Friedrich Scharff, eines Kgl. Silberdieners Sohn, der vom 16. Juni 1723 bis 17. Juni 1725 beim Hoftrompeter Laue[2] gelernt hatte, wurde am letztgenannten Tage im Beisein aller Hoftrompeter freigesprochen[3]. Nach vollendeter Lehrzeit mußte der junge Trompeter 7 Jahre warten und unterdessen einen rechten Feldzug, es sei wider den Türken oder andere Feinde tun und ihres Wohlverhalten guten Beweis bringen. Alsdann soll „ihme einen Jungen anzunehmen vergönnet und zugelassen seyn“. Zuwiderhandelnde haben das ganze Lehrgeld oder die beim Aufdingen zugegen waren je 10 Taler zu zahlen[4]. Wenn ein Herr einen ausgelernten Jungen nicht ins Feld läßt, „sondern er vor einen Instrumentalisten dienen mußte, könnte zwar derselbe der Kunst nach paßiret werden“, darf aber keine Lehrjungen lernen[5].

Wollte nun ein zunftmäßig gelernter, in Feldzügen erprobter Trompeter am Dresdner Hofe angestellt werden, so mußte er eine Probe vor dem „Directeur des plaisirs“, dem Kapellmeister und dem Oberhoftrompeter ablegen. Die Trompeter Klemm vom Garde du Corps und Hißhauer vom Graf Bellegarde-Cuirassierregiment erhielten am 15. August 1789 folgendes Zeugnis: „Beide haben einen schönen, reinen, nicht schreyenden, sondern mehr flötenartigen Ton und da sie auch in zwey schweren Hassischen Fugen, welche ich ihnen unvermuthet vorlegen ließ, sehr gut bestanden sind, so wäre zum besten der Musik wohl zu wünschen,“ daß sie angestellt würden. Der Aussteller dieser vorzüglichen Zensur war F. A. von Koenig, Directeur des plaisirs[6]. Nach Aufhebung des Zunftzwanges (1831) stellte man gediente Stabstrompeter, Bataillonssignalisten usw. als Hoftrompeter an. Sie mußten sich einer Prüfung vor den Kapellmeistern der Kgl. musikalischen Kapelle unterziehen und dabei zunächst


  1. Nach einem Lehrbrief vom 30. Januar 1765.
  2. Der Hoftrompeter Gottfried Laue ließ 2 Söhne als Scholaren einschreiben, den einen 1734, den andern 1738.
  3. Kgl. Oberhofmarschallamt, Consignation der Trompeter und Pauker. K. XII, Nr. 22.
  4. Artikel VII.
  5. Artikel XVI.
  6. Kgl. Oberhofmarschallamt. Acta, die Hoftrompeter betr. Vol. 2. S. 54.